Freundin rauswerfen, wie?

5 Antworten

Weigert sie sich denn, auszuziehen? Ich meine, hast du ihr einfach gesagt, dass du sie in der Wohnung nicht mehr haben willst? Oder geht es dir darum, dass sie noch heute am Liebsten ausziehen soll? Ich würde eine Frist, sagen wir mal, zum kommenden 1. fair finden, um mit dem Nötigsten zu verschwinden und weitere vier bis acht Wochen, um ihre restlichen Sachen aus deiner Wohnung zu schaffen. Das sollte machbar sein.

Ich haben ihr gesagt das sie ausziehen soll

Hast Du ihr irgend etwas schriftlich gegeben, z.B. einen Vertrag zur Untermiete?????

Da sie amtlich bei Dir gemeldet ist, setze ihr eine Frist von 4 Wochen um auszuziehen.

Du bist der Mieter der Wohnung und hast das Recht auf Deiner Seite.

Nein sie hat nix schriftliches und keinen Vertrag zur Untermiete. Ich habe beim Vermieter angerufen. Dann kam ein Dokument wo drauf stand das sie bei mir wohnt und damit hat sie sich dann beim Amt umgemeldet. Sie wohnt einfach bei und gibt mir etwas zur Miete auf die Hand dazu

Dann kannst Du sie sogar ohne eine Frist vor die Türe setzen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage geht das

Wir haben in den 80er Jahren ein Haus gemietet und wollten einem Bekannten helfen. Damals hat der Vermieter in den Mietvertrag geschrieben: Untermieter erlaubt.

Der Bekannte war nach 2 Monaten nicht mehr willig seine Miete zu zahlen, also habe ich ihn einfach mit seinen Sachen vor die Türe gesetzt, auch ohne Frist.

Es hat nie ein Nachspiel gehabt.

Er hatte auch nichts schriftliches.

Du kannst Sie Raussetzen, denn Du bist der alleinige Mieter. Für den zeitraum wo sie noch miete gezahlt hat würde ich ihr zeit geben was anderes zu suchen. Man kann sogar von heute auf morgen möbliert was finden für die zeit wo man was anderes sucht. Ist zwar teuer, aber selbst verschuldet.

Klar kannst du das

Kannst du machen.