Mein Vater ist gestorben und die Freundin will nicht aus der Eigentumswohnung raus!

16 Antworten

Mein Vater ist vor drei Monaten gestorben

Mein Beileid zunächst mal.

die Freundin eine Rumänin [...] will nicht aus der Wohnung raus

Die Herkunft der Freundin ist rechtlich ohne jede Relevanz, und daher in dieser Form schon fast beleidigend.

Die Polizei gibt Ihr noch Recht weil Sie da gemeldet ist!

So ist es ja auch - soweit es die Polizei überhaupt etwas angeht. Alles andere ist eine Frage des Mietrechts respektive einer Räumungsklage nach ggfs. nötiger formeller Kündigung..

Noch habe ich keinen Erbschein, wir wären zu dritt.

Ohne Erbschein hast Du keinerlei Verfügungsgewalt über das Vermögen des Verstorbenen. Zudem ist auch nach Ausstellen des Erbscheins zu prüfen, ob und in welchem Maße die Freundin dort ggfs. weiterhin ein Wohnrecht hat.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch habe ich jetzt auch am Hals, weil ich das Schloss gewechselt habe

Das geschieht Dir auch recht. Das Auswechseln des Schlosses an einer Wohnung, die Dir

a) nicht gehört, und
b) die von einem Dritten bewohnt wird

stellt nicht nur Hausfriedensbruch dar, sondern könnte Dir sogar ein Verfahren wegen Nötigung (u.a.) einbringen.

Fazit: Du bist hier 100% im Unrecht. Nimm Dir einen Anwalt und berate mit dem das weitere Vorgehen. Zudem kann er Dich hoffentlich von weiterem selbstschädigendem Verhalten abhalten.

Zunächstmal ist die Frage, wem die Wohnung gehört. So wie sie es darstellen vermute ich mal, das es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Bei einer Mietwohnung wäre das ja nicht ihr Problem, sondern Sache des Vermieters.

Wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, dann wäre eine Leihe der Wohnung anzunehmen. Grundsätzlich hat der Erblasser der Frau ja das wohnen in der Wohnung erlaubt. Dieser Leihvertrag wäre zu kündigen. Dann kann eine Räumungsklage erhoben werden. Für die Klage wird ein Erbschein benötigt.

Die Polizei gibt Ihr noch Recht weil Sie da gemeldet ist!

Ob sie da gemeldet ist, ist erstmal egal. Die Polizei ist aber nicht zuständig, Wohnungsräumungen sind Sache des Gerichtsvolziehers. Dieser kann ggf. die Polizei zu hilfe holen.

ichweisnix  11.06.2013, 08:50

Es besteht kein Mietvertrag und Sie zahlt auch keine Miete.

Wenn die Frau Miete zahlt, und sie diese annehmen, entsteht automatisch ein Mietvertrag.

MosqitoKiller  19.06.2013, 13:09
@ichweisnix

Sie zahlt aber KEINE Miete...

Weißt du denn 100%ig, dass du diese Wohnung bekommst? Hast du es schriftlich, dass du erbst? Vielleicht hat seine Lebensgefährtin die Wohnung bekommen oder hat lebenslanges Nutzungsrecht?

Erst mal Fakten auf den Tisch, bevor man mit solchen Forderungen kommt! Es interessiert auch keinen, welche Nationalität die Frau hat. Woher weißt du denn, wie die Wohnung aussieht, bzw. welche Rolle spielt es? Jeder kann wohnen, wie er möchte und in ihrer Trauer wird sie wohl kaum darauf achten.

Wenn du nur nach 3 Monaten so gefühlskalt über diese Lebensgefährtin, die dein Vater geliebt hat, über die Wohnung sprichst, das gibt mir zu denken.

Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist zu Recht, das sollte dich zum Nachdenken bringen. Einfach das Schloss auswechseln lassen ist unterste Schublade. Gier, und nochmal Gier! Schäme dich!

Um Menschen wie du es bist, mache ich einen großen Bogen.

Es ist sehr verwunderlich, dass der Erbschein noch nicht ausgereicht wurde. Ungeklärt ist weiterhin, ob die Wohnung Eigentum deines Vaters war oder lediglich gemietet wurde. Ohne Erbschein haben du und/oder deine Geschwister bzw. Miterben kein Verfügungsrecht über die Wohnung und das Hab und Gut deines verstorbenen Vaters. Wenn gemietet, wer bezahlt die Miete? Wenn ETW, wer bezahlt das Hausgeld? Welche Hemmnisse gibt es bei der Ausreichung des Erbscheines?

Mein Vater ist vor drei Monaten gestorben und die Freundin eine Rumänin(Roma) will nicht aus der Wohnung raus. Die Polizei gibt Ihr noch Recht weil Sie da gemeldet ist!

Richtig, da kann die Polizei nichts machen.

Es besteht kein Mietvertrag und Sie zahlt auch keine Miete. Die Wohnung sieht aus wie bei Hempels.

Sie war die Lebensgefährtin Ihres Vaters und da ist es nicht üblich Miete zu zahlen.

Noch habe ich keinen Erbschein, wir wären zu dritt. Wie bekomme ich diese Frau schnellstmöglich raus?

Ohne Erbschein bist Du machtlos.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch habe ich jetzt auch am Hals, weil ich das Schloss gewechselt habe, nachdem Sie mir wie schon oft erzählte das Sie rausgeht!

Klar Hausfriedensbruch und verbotene Eigenmacht nennt sich das.

Ich war großzügig und habe geholfen und jetzt werde ich verarscht und habe eine Anzeige. Verkehrte WELT

Nein, nicht verkehrte Welt sondern man muss sich an Gesetze halten.

Erst mal den Erbschein haben und dann kann man alles weitere machen.

MfG

Johnny