Mit Roller auf der Bundesstraße

3 Antworten

Ob es auf einer Straße Nutzungsbeschränkungen gibt hängt nicht davon ab ob es eine Bundes-, Landes- oder Kommunalstraße ist, sondern ob sie als Kraftfahrstraße gekennzeichnet ist oder nicht. Verkehrszeichen 331.1

Da ein 80er Leichtkraftrad aber in jedem Fall eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h hat , darfst Du auch auf Kraftfahrstraßen und sogar Autobahnen fahren.

Du darfst sogar mit einem Fahrrad auf einer Bundesstraße fahren, wenn es keinen separaten Radweg gibt und Verkehrsschilder dies nicht verbieten.

Die Mindestgeschwindigkeit von MEHR als 60 km/h gilt nur auf Kraftfahrstraßen sowie auf Auto-bahnen. Auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen gilt diese Mindestgeschwindigkeit (sinnvollerweise) jedoch nicht.

Und ja, Du darfst mit einem auf 80 km/h gedrosselten Roller (Leichtkraftrad) ebenfalls auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen!

ok danke

Kleine Anmerkung:

Eine Mindestgeschwindigkeit die gefahren werden muss, gibt es weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen (außer es stehen expliztit Zeichen dafür).

Lt. § 18 StVO, Abs. 1 heißt es nur:

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. ...

Es gilt allerdings auch, § 3 StVO, Abs. 2 zu beachten:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Stellt sich mir noch die Frage, ob es sich beim Fahrzeug des Fragestellers um einen 80 ccm oder 125 ccm Roller handelt. D. h. kann der von seiner Bauart grundsätzlich nicht schneller als 80 km/h fahren oder ist er explizit gedrosselt?