Mit geringer Menge Cannabis erwischt. Folgen für Führerschein (den ich derzeit mache)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

JZ297 
Fragesteller
 02.05.2014, 01:30

Ist das mit dem Ärtzlichem Gutachten bei Neuantrag jetzt auch eine Quelle oder das was du denkst/weißt? Weil ich werde meine Erlaubnis ja jetzt erst beantragen werde. Hatte mich nochmal in einem Verkehrsforum erkundigt und dort wurde gesagt solange in meiner Aussage nichts über Konsum steht (steht nichts), hat die FsSt keine Handhabe. Das stimmt also nicht? Und was genau bedeutet das ärztliche Gutachten? Drogentest? Wäre ja kein Problem, solange es keine Haarprobe ist.

JZ297 
Fragesteller
 02.05.2014, 13:02
@ginatilan

ja doch, aber leider hatte der andere User ja auch gefragt wie sie das rechtfertigen wenn gar nichts über Konsum festgehalten ist. "In Niedersachsen gibt es allerdings einen ministeriellen Erlass, wonach bei jugendlichen Cannabiskonsumenten schon der gelegentliche (mehr als einmalige) Konsum als problematisch eingestuft wird." Aber es wurde ja nichts über Konsum festgehalten.

JZ297 
Fragesteller
 02.05.2014, 13:03
JZ297 
Fragesteller
 02.05.2014, 13:15
@JZ297

Noch ein Frage: Kommt eine solche Aufforderung jetzt automatisch oder erst wenn ich meine Zulassung beantrage?

ginatilan  02.05.2014, 13:22
@JZ297

sollte eine kommen, dann erst wenn du deinen Antrag gestellt hast.

die Fsst weiß ja nicht, ob du überhaupt einen Führerschein haben willst

JZ297 
Fragesteller
 02.05.2014, 13:28
@ginatilan

Also gibt es doch noch eine Hoffnung, dass ich kein ärztliches Gutachten machen muss? Achja stimmt, hätte ich mir auch denken können.

ginatilan  02.05.2014, 14:31
@JZ297

Hoffnung besteht immer.

Danke für den Stern

Zur Führerschein- und Cannabis-Problematik gibt es sehr zwei informative Artikel auf der Webseite der Grünen Hilfe. Hier ist einer davon: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/ Den zweiten Artikel wirst Du bei einigem Stöbern auch selbständig finden.

Voraussichtlich wird Dir ein "äG" (ärztliches Gutachten) abverlangt werden, in deren Folge Du auch eine gewisse Zeit Deine Abstinenz nachweisen musst.

Noch eine persönliche Anmerkung: Den Konsum als "nicht erstrebenswert" hinzustellen, wenn man bereits erwischt worden ist, erscheint mir eine recht "wendehalsige" Behauptung zu sein. Ohne die jetzt anstehenden Konsequenzen wäre Cannabis für Dich vermutluch immer noch verführerisch und deshalb auf Deiner To do-list.

Es kann durchaus sein, dass du erst einmal eine MPU machen darfst - plus langfristiger Abstinenznachweis.

JZ297 
Fragesteller
 30.04.2014, 22:36

MPU? Obwohl ich den Führerschein noch nicht mal habe und auch keine Fahrstunden hatte? Oha.. Das wird dann ja richtig richtig teuer. Bist du dir da ziemlich sicher, dass es sein kann oder eher ein Gefühl?

Wiggum34  30.04.2014, 22:38
@JZ297

Falls du sicher gehen willst: frag mal im verkehrsportal.de Forum nach. Dort treiben sich sehr kundige Leute herum (unter anderem Beamte aus Führerscheinstellen und Anwälte).

JZ297 
Fragesteller
 30.04.2014, 22:44
@Wiggum34

Danke dir! Werde ich machen :-)