Mit geringer Menge Cannabis erwischt. Folgen für Führerschein (den ich derzeit mache)?
Hallo, ich wohne in Niedersachsen, bin minderjährig (17) und wurde letztes Wochenende am Stadion mit Joints (insgesamt höchstens 1,5g drin) erwischt und habe nun eine Anzeige am Hals. Dass diese voraussichtlich eingestellt wird, aber trotzdem Auflagen folgen (können) ist mir ebenfalls bewusst. Desweiteren weiß ich auch, dass es sehr dumm von mir war und dass der Konsum nicht erstrebenswert ist. Daher bitte ich euch von Moralpredigten abzusehen. Bin seit dem Vorfall clean, auch wegen dieser Frage: Im Internet findet man Aussagen, dass eine Kopie der Anzeige an die Straßenverkehrsbehörde geht und diese die Zulassung zum Führerschein verweigern (kann?!). Ich brauche noch 1 Theoriestunde und habe aufgrund des Vorfalls jetzt vorerst noch nicht mit der Praxis angefangen, da ich nicht weiß was auf mich zukommt. Hat jemand Erfahrungen damit oder wisst ihr wie die niedersächsische Justiz mit so einem Vergehen umgeht im Bezug auf den Führerschein? Kann ich davon ausgehen, dass ich die Zulassung nicht bekommen werde oder mache ich mir zu sehr Sorgen? Und sollte dies tatsächlich der Fall sein, könnte ich mit einem Drogentest, der beweist dass ich clean bin, die Zulassung doch noch bekommen?
Im voraus schon mal vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
und dort wurde gesagt solange in meiner Aussage nichts über Konsum steht (steht nichts), hat die FsSt keine Handhabe.
dann hast du anscheinend eine Antwort überlesen, oder?
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=109293&view=findpost&p=1057585754
Und was genau bedeutet das ärztliche Gutachten?
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
ja doch, aber leider hatte der andere User ja auch gefragt wie sie das rechtfertigen wenn gar nichts über Konsum festgehalten ist. "In Niedersachsen gibt es allerdings einen ministeriellen Erlass, wonach bei jugendlichen Cannabiskonsumenten schon der gelegentliche (mehr als einmalige) Konsum als problematisch eingestuft wird." Aber es wurde ja nichts über Konsum festgehalten.
Danke!
Noch ein Frage: Kommt eine solche Aufforderung jetzt automatisch oder erst wenn ich meine Zulassung beantrage?
sollte eine kommen, dann erst wenn du deinen Antrag gestellt hast.
die Fsst weiß ja nicht, ob du überhaupt einen Führerschein haben willst
Also gibt es doch noch eine Hoffnung, dass ich kein ärztliches Gutachten machen muss? Achja stimmt, hätte ich mir auch denken können.
Wenn Du hin musst, dann nimm den hier mit ;-)
http://www.flashback.de/headshop/drogentests/cleanurin/2824/screenyweeny-fake-pinkelpenis
Zur Führerschein- und Cannabis-Problematik gibt es sehr zwei informative Artikel auf der Webseite der Grünen Hilfe. Hier ist einer davon: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/ Den zweiten Artikel wirst Du bei einigem Stöbern auch selbständig finden.
Voraussichtlich wird Dir ein "äG" (ärztliches Gutachten) abverlangt werden, in deren Folge Du auch eine gewisse Zeit Deine Abstinenz nachweisen musst.
Noch eine persönliche Anmerkung: Den Konsum als "nicht erstrebenswert" hinzustellen, wenn man bereits erwischt worden ist, erscheint mir eine recht "wendehalsige" Behauptung zu sein. Ohne die jetzt anstehenden Konsequenzen wäre Cannabis für Dich vermutluch immer noch verführerisch und deshalb auf Deiner To do-list.
Es kann durchaus sein, dass du erst einmal eine MPU machen darfst - plus langfristiger Abstinenznachweis.
MPU? Obwohl ich den Führerschein noch nicht mal habe und auch keine Fahrstunden hatte? Oha.. Das wird dann ja richtig richtig teuer. Bist du dir da ziemlich sicher, dass es sein kann oder eher ein Gefühl?
Ist das mit dem Ärtzlichem Gutachten bei Neuantrag jetzt auch eine Quelle oder das was du denkst/weißt? Weil ich werde meine Erlaubnis ja jetzt erst beantragen werde. Hatte mich nochmal in einem Verkehrsforum erkundigt und dort wurde gesagt solange in meiner Aussage nichts über Konsum steht (steht nichts), hat die FsSt keine Handhabe. Das stimmt also nicht? Und was genau bedeutet das ärztliche Gutachten? Drogentest? Wäre ja kein Problem, solange es keine Haarprobe ist.