Führerscheinsperre wegen Cannabiskonsum?!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo boss

Was ich noch erwähnen sollte ist, dass ich an einer Krankheit und an starken Depressionen leide.

OHA

wenn das die Fsst erfährt wirst du nicht nur ein ärztliches Gutachten wegen dem Cannabiskonsum machen müssen, sondern auch noch ein äG wegen deinen Depris.

wegen deinem äG wegen dem Cannabis noch folgendes (Nancy hat ja schon alles geschrieben was wichtig für dich ist):

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Ich muss eben nur vermutlich gegen den Freund dem das Cannabis gehörte aussagen.

dann hast du ein Freund weniger und trotzdem noch das äG vor dir!

boss1988 
Fragesteller
 03.09.2014, 17:54

Nein, mit dem Kumpel bin ich noch gut befreundet. Er hat eben gesagt es ist wichtig dass ich sage dass es freiwillig war und er mich nicht dazu angestiftet hat.

ginatilan  03.09.2014, 18:01
@boss1988

dann solltest du dir überlegen was du "gegen" ihn aussagen willst. Du schreibst ja selbst, dass du gegen ihn aussagen sollst.

Übrigens : wenn du sagst, das er dich nicht angestiftet hat würgst du dir selber eine rein. Ich würde garnichts sagen

boss1988 
Fragesteller
 03.09.2014, 18:14
@ginatilan

Ok, dann werde ich die Aussage verweigern.

ginatilan  03.09.2014, 18:28
@boss1988

das ist das beste was du machen kannst.

eine Strafe erwartet dich sowieso nicht, nur das äG

ginatilan  04.09.2014, 05:21
@ginatilan

Danke für den Stern

Du musst nicht gegen Deinen Freund aussagen. Mit Schwierigkeiten beim Führerschein musst Du nur dann rechnen, wenn die Daten des Vorfalls an die Führerscheinstelle weitergegeben werden, was in Eurem Alter aber unwahrscheinlich scheint.

ginatilan  03.09.2014, 15:53
, was in Eurem Alter aber unwahrscheinlich scheint.

gerade dann wird es sehr gerne gemacht

Hallo boss1988,

die strafrechtliche Seite hat nichts mit der verwaltungsrechtlichen zu tun. Soll heißen= auch wenn es keine Anzeige wegen BTM geben wird, sind Auswirkungen auf den späteren FS sehr wahrscheinlich.

Die gesetzliche Bestimmung hierzu ist: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, ein Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1).

Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert.

Wurde bei dir ein Bluttest gemacht?

Gruß Nancy

boss1988 
Fragesteller
 03.09.2014, 02:04

Nein, Bluttest wurde keiner gemacht. Es war gestern, der Kumpel der dabei war (und ein Mädchen, welches aber nicht mitgeraucht hat) haben bestätigt dass ich c.a. 4 Züge hatte, der Kumpel hat gestanden dass es sein Gras war. Ich muss eben nur die nächsten Tage eine Aussage machen, ob ein Bluttest folgt weiß ich nicht

Was ich noch erwähnen sollte ist, dass ich an einer Krankheit und an starken Depressionen leide. Könnte man die "Strafe" durch ein Psychologisches Gutachten verringern, da ich es nur auf Grund der (chronischen) Krankheit gemacht hab und gehofft hab dass es dadurch besser wird (was es auch geworden ist)

Quatsch , du hast ja keine Verurteilungen wegen irgendwelchen Drogendelikten. Ausserdem hast du kein schädliches Konsumverhalten . Mach dir keine Sorgen , da sollte nichts passieren. Außerdem würd ich über so ein Thema nicht mit den Fahrlehrer/Fhrprüfer reden ;) .

boss1988 
Fragesteller
 03.09.2014, 00:34

Hab halt gelesen, dass die Staatsanwaltschaft das an die Verkehrsbehörde weiter geben muss, sobald man damit irgendwie auffällt.

JohnFKennedyy  03.09.2014, 00:56
@boss1988

Naja ich kenne Leute die hatten keine Probleme , obwohl sie teilweise auch vor Gericht standen. Auch zu Jugendzeiten , schätze so dein Alter. Einige wurden wegen so einen Kram auch zu Sozialstunden verdonnert und hatten trotzdem später keinerlei Probleme . Ist aber auch schon 5 bis 8 jahre her .

Wo hast du das gelesen ? hast du ein link?

ginatilan  03.09.2014, 15:54
@JohnFKennedyy
. Ist aber auch schon 5 bis 8 jahre her .

in dieser Zeit hat sich aber viel verändert, gerade weil Cannabis heutzutage viel häufiger von Teenager konsumiert wird wie früher

das äG wird sicher sein wie das Amen in der Kirche

nancycotten  03.09.2014, 01:18

@JohnFKennedyy

Bitte erstmal erkundigen, bevor hier falsche Antworten gegeben werden!

JohnFKennedyy  03.09.2014, 02:49
@nancycotten

@NancyCotten

Habe hier ausdrücklich über Erfahrungen berichtet und keine Angaben zu Gesetzen gemacht. Außerdem habe ich vermerkt das dein Konsumverhalten eine wichtige Rolle spielt . Ich bin trotzdemm der Meinung das du dir keine Sorgen machen brauchst . Nur weil du mal mit 15 an einen Joint gezogen hast wirst schon noch dein Führerschein machen dürfen .

nancycotten  04.09.2014, 02:25
@JohnFKennedyy

Danke "JohnFKennedyy", aber ich habe meinen FS bereits.... XD

Nochmal zum Verständnis:

Wir haben etliche FS-Anwärter in unserem MPU-Forum, die vor mehreren Jahren mit Drugs auffällig geworden sind. Dabei spielt es kein Rolle, ob sie "nur mal" an einem Joint gezogen haben. Sofern die FSSt. davon erfährt, wird eine Überprüfung des Konsummusters (eben ein FÄG) angeordnet, bevor die FS-Prüfung gemacht werden darf. Fällt das FÄG negativ für den zu Beurteilenden aus, so wird eine MPU gefordert.

Von daher ist es nicht sonderlich hilfreich, von "eigenen Erfahrungen" zu berichten, die zudem mehrere Jahre alt sind und den hier Fragenden in falscher Sicherheit wiegen.

Lies auch mal die Antworten von ginatilan und folge seinem Link, dann verstehst du sicher besser, wovon wir hier reden.