Mit Gras erwischt, folgen für Führerschein?

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Quelle:
Strafverteidiger Schüller

Zitat:

Anders verhält es sich bei dem Besitz von Cannabis. Zwar kann ein ärztliches Gutachten nach § 14 1 Satz 2 FeV immer dann angefordert werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier im Jahr 2002 ausgeführt, dass zu dem reinen Besitz weitere Tatsachen hinzutreten müssen, die einen zwingenden Bezug zum Straßenverkehr und zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss darstellen, um ein Drogenscreening verfügen zu dürfen.

Dieser Zusammenhang wird zB dann bejaht, wenn im Auto im Aschenbecher ein angerauchter oder ausgedrückter Joint oder eine Pfeife gefunden wird. Auch fertig gebaute Joint etwa im Handschuhfach reichen hier aus. Entscheidend ist immer, dass die begründete Annahme für einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.

Wie schon vorhin ausgeführt, reicht das reine Auffinden von Cannabis nicht für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus, weil hier eben keine “weitere Tatsache” nach § 14 I Satz 4 FeV vorliegt. Das gefundene Cannabis könnte zB einem Mitfahrer gehören. Zweifel an der Kraftfahreignung werden nur dann bejaht, wenn auch Indizien für den eigenen Cannabiskonsum des Betroffenen vorliegen.

Danke für deinen Beitrag, sowie deine mühen und Hilfe!

Ich will weder das kiffen eines minderjährigen für gut halten
Noch halte ich da was von im Straßenverkehr

Aber will weder auf Moralapostel machen und du bist ja Nunmal nicht gefahren

@Dave0000

Hey. Also so wie du zitierst besteht die Wahrscheinlichkeit doch eigentlich zu 0% und ich muss mir theoretisch gar keine Sorgen machen?

Wenn es keine mir unbekannten Umstände gibt dann hat dein Führwrschein damit garnix zu tun

Sehr hoch!

Die Führerscheinstellen sind zZ ziemlich überlastet.. es dauert immer alles ein bissl länger, aber .. nur weil es fallen gelassen wurde, heißt das nicht, dass du durch damit bist. Es wird der Führerscheinstelle gemeldet und die entscheiden dann, ob sie noch eine MPU möchten oder so.. um zu schauen ob du ein Drogenproblem hast.

Nein
Der gering
Begründung kannst du in meinem Post lesen und anhand der Zitate nachvollziehen

Es geht X wohl darum, als Autofahrer beim Kiffen nicht erwischt zu werden.

Ist ja alles lustig, bis jemand mal auf der Straße verletzt wird oder stirbt.

Nein das Tut es nicht. Peron X möchte gelegentlich Konsumierenz.b. 1 mal im monat und fragt soch ob er das machen kann ohne sich sorgen zu machen

@Nutmeng

Person X kann ja nach jedem Joint das Auto eine Woche lang stehen lassen.

Und genau so ist es
Verantwortungsvoller Konsum at keine Auswirkungen auf den Führerschein

Ich schätze das Risiko annähernd bei 0 ein

Du schriebst das die Anzeige fallen gelassen wurde
Also ohne Urteil
Wofür sollte man doch dann noch bestrafen ? Und warum?

Ein Besitz alleine bedeutet nicht zwingen auch Konsum
Und ein Konsum alleine bedeutet nicht den unverantwortlichen Umgang in Kombination mit Autofahren

Ich persönlich würde als junger Erwachsener mehrmals strafrechtlich  wegen marihuana verfolgt

Und habe den Lappen danach trotzdem ohne wenn und aber machen können

falsch.

@ratfatz

Die Behörden sind keine Strafverfolger sondern führen ordnungsrechtliche Maßnahmen/Anordnungen etc. durch.

Die Antwort ist daher falsch.

Die Behörde wird regelmäßig bei Drogenbesitz oder Konsum durch die Polizei unterrichtet. Es besteht in diesen Fällen immer die Verpflichtung Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Die Frist von 14 Tagen zum Erhalt des FE war wahrscheinlich zu kurz für die Maßnahmen aber der positive Verwaltungsakt kann auch nachträglich, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen (Besitz ist ausreichend!) dass Drogenkonsum vorliegt. Folge: screening oder FE weg.

Sehr wahrscheinlich sogar.

@Eckengucker

"Folge: screening oder FE weg. "

Bei Cannabis ist das sehr unwahrscheinlich sogar.

@Eckengucker

"wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen (Besitz ist ausreichend!)"

Dazu noch was:

Bei harten Drogen wäre die Folge ein ärztliches Gutachten. Besitz heißt nicht Konsum.

@melman86c

Was hat das alles Mit Besitz und Konsum zu tun? Da versteht einer nicht dass Behörden nicht zur Strafverfolgung da sind sondern für Verwaltungsakte und präventivpolizeiliche Maßnahmen. Bußgelder für zu schnell fahren sind keine "Strafen". Du blickst das nicht.

Es geht darum, dass die Behörde unterrichtet werden MUSS. Und die Behörde MUSS prüfen. Vielleicht ist dir das Beispiel mit Kindern, die in gefährdenden Haushalten leben ein zwar weit hergeholtes Beispiel aber ein mögliches. Den Kindern droht nicht aktuell sondern nur abstrakt eine Gefährdung. Jemand der im Besitz von Drogen war gefährdet abstrakt den Verkehr.

@Eckengucker

"Was hat das alles Mit Besitz und Konsum zu tun?"

Vielleicht solltest du dir das nötige Wissen aneignen, damit du verstehst was das damit zu tun hat. Nachgewiesener Konsum( Aussage reicht aus) von MDMA = Führerschein weg, Besitz von MDMA ohne Aussage zum Konsum = Annahme das konsumiert wird = Ärztliches Gutachten um zu prüfen OB konsumiert wird

Deshalb sollte man auch niemals etwas zu seinem Konsumverhalten sagen. Als ich damals nach meiner Alkoholfahrt gefragt wurde ob ich schon mal andere Drogen genommen habe mit "Ja, Speed und MDMA" geantwortet hätte, wäre aus den 8 Monaten ohne Führerschein 1 Jahr ohne Führerschein + MPU + Abstinenz geworden.

"doch, da legt einer drauf."

Doch, das blicke ich.

"Und die Behörde MUSS prüfen."

Aber nicht mit Führerscheinentzug.

"Jemand der im Besitz von Drogen war gefährdet abstrakt den Verkehr."

Wenn keine Angaben zum Konsum gemacht wurden, folgt bei harten Drogen im Sinne des BtmG ein ärztliches Gutachten um zu klären, ob konsumiert wurde oder wird. Eine Annahme ist nun mal noch nichts handfestes.

Cannabis fällt bei der ganzen Sache aber raus, da es laut Anlage 4 Fev nicht zur Ungeeignetheit zum Führen eines KFZ führt. Nur in Ausnahmefällen, wenn zb. 30g gefunden werden und man sich krampfhaft auf Eigenbedarf beruft, dann wird ein ärztliches Gutachten beispielweise angeordnet um zu prüfen ob eine Abhängigkeit vorliegt.

@melman86c

doch muss prüfen, die Führerscheinbehörde, was glaubst du wenn denen ein Bericht der Polizei vorliegt, derjenige verursacht einen schweren Vekehrsunfall und die Behörde hat nachweislich nichts getan, auch wenn es nur ein kleiner "Besitz" war?

Daraus ergibt sich die von mir erwähnte Verpflichtung. Es ist die folgende Begrifflichkeit "Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", ein sogenannter polizeirechtlicher Begriff, der nichts mit der Polizei oder dem Strafgesetz zu tun hat.

Das ist eine Art "Doppelbestrafung", obwohl das nicht der richtige Begriff ist. Und deine Grammzahl, das stimmt nicht, das sage ich dir aus Berufserfahrung, und ich arbeite nicht erst seit gestern. Mir ist es doch egal wenn sich jemand das Gehirn wegdröhnen will ist das seine Sache, aber im Verkehr hat er nichts mehr zu suchen.

Für mich ist jetzt Ende der Diskussion.

@Eckengucker

"doch muss prüfen, die Führerscheinbehörde, was glaubst du wenn denen ein Bericht der Polizei vorliegt, derjenige verursacht einen schweren Vekehrsunfall und die Behörde hat nachweislich nichts getan, auch wenn es nur ein kleiner "Besitz" war?"

Was soll dann sein? Was genau soll die Führerscheinstelle prüfen, wenn Cannabiskonsum mit Trennvermögen zum Straßenverkehr nicht grundsätzlich ungeeignet zum führen eines Kraftfahrzeugs macht? Der Typ könnte da high auftauchen, denn gelegentlicher Konsum ist ja laut Gesetz nicht schädigend. Deiner Logik nach wird auch jemand mit einer Flasche Wodka überprüft, weil er ja Alkoholiker sein könnte.

"der nichts mit der Polizei oder dem Strafgesetz zu tun hat."

Hab ich wie gesagt längst gewusst, dass es die straf/bußgeldrechtliche Seite und die verwaltugnsrechtliche Seite gibt. Trotzdem ist bloßer Cannabiskonsum kein Grund zum Absprechen der Fahreignung. Also erzähl mir doch einfach, was deiner Meinung nach dann bei einem "Gutachten" überprüft wird?

"Und deine Grammzahl, das stimmt nicht, das sage ich dir aus Berufserfahrung, und ich arbeite nicht erst seit gestern."

Umso ärgerlicher, dass du nicht Bescheid weißt. Außerdem war die Grammzahl aus der Luft gegriffen. Wenn der Konsument gar nichts sagt, dann kommt es in der Regel auch dann nicht zu Maßnahmen. Ausnahmen gibt es, wo Führerscheinstellen selbst bei kleinen Mengen Maßnahmen ergreifen, aber rechtmäßig ist das nicht.

"Mir ist es doch egal wenn sich jemand das Gehirn wegdröhnen will ist das seine Sache, aber im Verkehr hat er nichts mehr zu suchen. "

Wieso hat jemand, der sich Freitag das Gehirn "wegdröhnt" am Montag nichts im Straßenverkehr zu suchen?

Leute die ein "falsch" unbegründet da lassen werden selbstverständlich nicht ernst genommen

Und zu dem eckendenker

Welchen Schaden hat die Gesellschaft denn zu fürchten wenn jemand Canabis geraucht hat und nie nachweislich im Straßenverkehr unterwegs war?
Einfach unter Generalverdacht stellen oder was?
Es wird ja auch nicht jedem der mal Alkohol getrunken hat der Lappen weggenommen
Das macht alles keinen Sinn

Aber wenn du doch meinst recht zu haben , dann gib doch mal bitte die Quelle an anhand dessen du behauptest das es da Konsequenzen hat

Und warum hatte es bEi mir keine Konsequenzen ?
Ich bin sogar mehrmals mit Besitz , Konsum und Schmuggel auffällig gewesen
Und wenige Jahre später hat niemand da je beim Führerschein noch gefragt

@Dave0000

es geht um die zukünftige Möglichkeit mit Drogen im Verkehr zu fahren. Ist das screening oder der Nachweis da passiert ja nichts weiter. Ihr könnt theoretisieren so viel ihr wollt, das ist u.a. meine Tätigkeit und euer Pseudowissen bringt euch da nicht weiter.

Und wenn es bei dir keine Konsequenzen hatte, sei froh. Dann hat die Behörde evtl. nicht mal eine Prüfung vorgenommen, die Akte sit verschütt oder da war jemand zu faul. ich würde da nicht nachgraben. ich rede von der Regel

Danke für deine Antwort Dave,

Das Problem welches ich sehe, ist dass Person X nicht volljährig ist und somit zu den "Risikofahrern" gehören. Oder hast du das in deiner Antwort berücksichtigt?

Danke und LG

Ich glaube Googlen und kopieren ist da einfacher...
Also bitte:

Anders verhält es sich bei dem Besitz von Cannabis. Zwar kann ein ärztliches Gutachten nach § 14 1 Satz 2 FeV immer dann angefordert werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier im Jahr 2002 ausgeführt, dass zu dem reinen Besitz weitere Tatsachen hinzutreten müssen, die einen zwingenden Bezug zum Straßenverkehr und zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss darstellen, um ein Drogenscreening verfügen zu dürfen.

Dieser Zusammenhang wird zB dann bejaht, wenn im Auto im Aschenbecher ein angerauchter oder ausgedrückter Joint oder eine Pfeife gefunden wird. Auch fertig gebaute Joint etwa im Handschuhfach reichen hier aus. Entscheidend ist immer, dass die begründete Annahme für einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.

Wie schon vorhin ausgeführt, reicht das reine Auffinden von Cannabis nicht für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus, weil hier eben keine “weitere Tatsache” nach § 14 I Satz 4 FeV vorliegt. Das gefundene Cannabis könnte zB einem Mitfahrer gehören. Zweifel an der Kraftfahreignung werden nur dann bejaht, wenn auch Indizien für den eigenen Cannabiskonsum des Betroffenen vorliegen.

Es geht doch nur canabis

Damit sollte es doch klar sein das es ist wie ich sage

Es freut mich doch wenn du die Diskussion damit beendest
Auch wenn dein bisher letzter Kommentar die Sache noch merkwürdiger macht....

Es gab keinen Unfall
Wie denn auch ohne Führerschein und einer Fahrt....
Und erst WENN irgendwas passiert ist kann man gerne bei Verdacht entsprechende Vorwürfe äußern

Vorher macht es keinen Sinn

Es wird ja schließlich nicht jeder der irgendwann mal irgendwas irgendwo mit Drogen zu tun hatte  der FS entzogen
Und das ist die selbst ja wohl völlig klar .... Du versucht dich jetzt lediglich noch irgendwie rauszureden....
Und dein Abschluss Satz das dies im Verkehr nichts zu suchen hat ...dem stimme ich vollkommen zu
Zum Glück ist bei dem hier benannten Beispiel nichtmal ein zu Fuß die Ampel überqueren gennant worden
GEschweige denn ne Autofahrt ...

Du kannst dir nochsoviel Mühe geben
Aus unwahr wird nicht wahr

Er hat die Diskussion ja beendet^^
Ein schlauer Zug ,wenn man nichts mehr zum argumentieren hat und jeder weitere Versuch die Sache nur lächerlicher Macen würde

Da es in vergangener Zeit sehr häufig vorkam das derartige Verfahren wegen Geringfügigkeit gar nicht erst eröffnet wurden und Polizei und Staatsanwälte ungern umsonst arbeiten, ist man dazu übergegangen das Führerscheinrecht als eine Art Ersatzstrafrecht zu missbrauchen.

Neulich auf einem Vortrag in Hamburg meinte ein Staatsanwalt das deutsche Fahrerlaubnisrecht habe sich als prima Waffe im Krieg gegen die Drogen erwiesen da man damit auch noch die Leute bestrafen kann die die Gerichte laufen lassen.

Kann mehrere Monate dauern bis sich das Amt meldet.

Und was fällt dir dann dazu ein:

Anders verhält es sich bei dem Besitz von Cannabis. Zwar kann ein ärztliches Gutachten nach § 14 1 Satz 2 FeV immer dann angefordert werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier im Jahr 2002 ausgeführt, dass zu dem reinen Besitz weitere Tatsachen hinzutreten müssen, die einen zwingenden Bezug zum Straßenverkehr und zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss darstellen, um ein Drogenscreening verfügen zu dürfen.

Dieser Zusammenhang wird zB dann bejaht, wenn im Auto im Aschenbecher ein angerauchter oder ausgedrückter Joint oder eine Pfeife gefunden wird. Auch fertig gebaute Joint etwa im Handschuhfach reichen hier aus. Entscheidend ist immer, dass die begründete Annahme für einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.

Wie schon vorhin ausgeführt, reicht das reine Auffinden von Cannabis nicht für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus, weil hier eben keine “weitere Tatsache” nach § 14 I Satz 4 FeV vorliegt. Das gefundene Cannabis könnte zB einem Mitfahrer gehören. Zweifel an der Kraftfahreignung werden nur dann bejaht, wenn auch Indizien für den eigenen Cannabiskonsum des Betroffenen vorliegen.

Bin gespannt was du dazu sagst

@Dave0000

Die Frage die ich mir stelle ist nur ob das auch gilt, wenn man nicht Volljährig ist.

@Dave0000

Vielleicht liegt es ganz einfach daran, dass deine Infos etwas in die Jahre gekommen sind.

@Nutmeng

Du kannst dir sicher sein, dass im Falle von Minderjährigen ein ganz besonderes Fass aufgemacht wird.

Bitte quelle dafür

@Dave0000

Z.B. wurde auf dem letzten Verkehrsgerichtstag gesagt man solle das Hauptaugenmerk mehr auf die jüngere Verkehrsteilnehmer richten da bei ihnen derlei Strafen noch am ehesten zu einem Umdenken führen. Ein Staatsanwalt meinte dazu, es sei auch davon auszugehen das dieser Personenkreis selten über Rechtsschutzversicherungen verfügt was es sehr einfach macht die Leute zu verurteilen.

@RZimmermann

Das hat nichts mit der verwaltungsrechtlichen Seite zu tun. Selbst wenn ein 17 jähriger zu 3000 Sozialstunden wegen 0,1g Gras verurteilt wird hat das nichts damit zu tun, ob er seinen Führerschein machen darf oder nicht.

@melman86c

Richtig. Den Führerschein will nach der  strafrechtlichen Bearbeitung der Sachbearbeiter vom Verkehrsamt haben denn dorthin wird gemeldet, dass die betreffende Person im Zusammenhang mit Drogen angetroffen wurde. Der sackt dann den FS ein und bietet dem Besitzer dann an nachzuweisen das er weiterhin geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Das funktioniert wirklich prima mit dem Verwaltungsrecht vollkommen unabhängig von der strafrechtlichen Seite..

@RZimmermann

Nope. Nicht bei Cannabis.

"Der sackt dann den FS ein und bietet dem Besitzer dann an nachzuweisen das er weiterhin geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen. "

Muss er nicht, denn Cannabis ist per se nicht fahreignungsschädigend.

Ich habe nie abgestritten das es in Zukunft zu solchen Maßnahmen kommt

Ist irgendwie nachzuvollziehen was von wem mit welcher Bedeutung an diesem "verkehrsgerichtstag" gesagt wurde ?
Woher hast dein Wissen ?
Das würde ich gerne selbst nachlesen oder hören

Aber dennoch scheint sich allein durch diesen Tag noch kein Gesetz geändert zu haben

@Dave0000

  Es brauchte auch kein Gesetz geändert werden, es wurde nur drauf hingewiesen bestehende Vorschriften häufiger anzuwenden.

Ich bitte darum mal eine belegbare Quelle dafür anzugeben

Sonst pack ich das einfach wieder in die Schublade "Geschwafel"