mit gehangen mit gefangen? bitte um hilfe

8 Antworten

Mitgehangen Mitgefangen ist ein dummes Sprichwort das rechtlich so meistens nicht haltbar ist.

Anzeigen kann man vieles, sie kann sogar den Hund anzeigen der vielleicht auf der anderen Straßenseite gestanden hat.

Passieren wird dir in deinem Fall aber nicht viel. Du wirst vermutlich eingeladen von der Polizei zu einer Aussage. Sage dort was Sache war.

so einfach ist das nicht. Wenn nichts kaputt ging bzw. die Dame nicht getroffen hat gibts nichts was die Dame anzeigen kann. Und da du "nur" daneben gestanden bist kann dir eh nichts passieren. Da ich nicht weiss wie alt du bist....Stafmündigkeit beginnt erst mit 14. Bist du das nicht passiert eh absolut nichts.

Versuchte Sachbeschädigung eine Straftat laut §303 II StGB

@Havege

Seit wann ist der Versuch einer Sachbeschädigung denn Strafbar? Wurde das Gesetz vor kurzen geändert?

@TheGrow

Also falsch ausgedruckt, der Versuch der Sachbeschädigung ist natürlich schon strafbar, aber ein Schneeballwurf stellt keinen Versuch da, das wollte ich eigentlich damit sagen.

@TheGrow

Ach so. Dann hast Du also nichts dagegen wenn Dir jemand heute abend einen Schneeball in dein Fenster schmeißt. Dann gib bitte jetzt gleich Deine Adresse hier ein, damit alle auch wissen wo Du wohnst. Es hat angefangen zu schneien. (omg)

@brathuhn1

Es geht nicht drum, ob ich oder jemand was dagegen oder auch nicht dagegen hat einen Schneeball ins Fenster zu bekommen, es geht alleine um die Strafbarkeit eines Schneelballwurfes.

Sicherlich ist ein kräftiger Schneeballwurf durchaus in der Lage eine Fensterscheibe zu beschädigen, aber in der Regel und gerade bei den heutigen Fensterscheiben ist das in der Regel nicht der Fall.

Aber um den objektiven Tatbestand eines Versuches zu verwirklichen, muss auch der Vorsatz vorhanden gewesen sein. Und den Vorsatz die Scheibe einwerfen gewollt zu haben, bei einem Schneeballwurf zu beweisen dürfte wohl etwas schwer sein.

So gibt es auch keine Fahrlässige Sachbeschädigung. Sprich, selbst wenn die Scheibe zu Bruch gegangen wäre, muss nicht zwangsläufig der Straftatbestand der Sachbeschädigung verwirklich worden sein.

Abgesehen davon, dass eine Anzeige bei diesem Fall wohl kaum aufgenommen wird, musst du dir selbst aber keine Sorgen machen.

Ach ja: Es heißt richtig "Mitgefangen, mitgehangen"...

Wie solltest du eine bekommen? Wofür? Ich denke auch nicht, dass dein Freund eine bekommt, oder ist etwas passiert?

nein nichts sie wollte das fenster zu machen dan kam ein schneeball geworfen aber auch nicht hart sondern leicht der glaub ich nicht mals das fenster oder sonst was getroffen hat vielleicht gegen die wand oder so übers fenster also daneben

@R10nike10

Na dann passiert nix

@R10nike10

eigentlich ist es mutwillig. Das ist der Grund warum der Schneeball geworfen wurde. Darauf kommt es an. Wenn Euch nichts passiert habt Ihr Glück gehabt, Ihr habt Euch aber trotzdem schuldig gemacht. und es müßten schnellstens neue und schärfere gesetze her.

@brathuhn1

Du hast sowas sicherlich in Deiner Jugend nicht getan ???

Ich denke jeder hat als Jugendlicher irgendwelchen Schabernack getrieben. Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich jeden bestrafen, der sich mal daneben benommen hat.

Die Gerichten haben sicherlich auch so genug zu tun, ohne sich um jeden Kinderkram kümmern zu müssen.

@brathuhn1

Gesetze gegens Schneeballwerfen? Was hast du denn als Kind gemacht? Immer fleißig gelernt?
Und ich glaube nicht, dass er das Fenster mutwillig zerstören wollte.

Wenn du es beweisen kannst, ach und es muss bewiesen werden das dein Freund den Schneeball geworfen hat...