Hausfriedensbruch, welche Strafe droht Jugendlichen?

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Hallo blondchenxxx,

als erstes mal, Hausfriedensbruch, strafbar gem.:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt


Ganz entscheidend für Euch ist der fett da gestellte zweite Absatz.

Ich würde an Eurer Stelle mal mit dem Eigentümer des Gebäudes sprechen. Ihr könnt den ja erklären, was Ihr da gemacht habt und ihn bitten keinen Strafantrag zu stellen, bzw. wenn er denn schon gestellt hat den wieder zurückzuziehen.

Wenn er Eurer Bitte nachkommt, ist die Sache für Euch, der Polizei und der Staatsanwaltschaft erledigt.

Aber selbst wenn nicht, wird die Sache wahrscheinlich eingestellt und selbst wenn das jetzt nicht der Fall ist, droht Euch keine Freiheitsstrafe und auch keine Geldstrafe, denn diese beiden Sachen sind laut § 5 des Jugendgerichtsgesetzes für Jugendliche ausgeschlossen, so dass Ihr allenfalls mit einer Ermahnung oder mit einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstunden rechnen müsste.

Aber egal was passiert, die Sache wird nicht im Führungszeugnis eingetragen und Ihr dürft Euch weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn Euch ein Arbeitgeber fragt, ob Ihr vorbestraft seid.

Schöne Grüße
TheGrow

Das höchste denkbare Strafmaß wäre eine Jugendstrafe von bis zu einem Jahr.

Das wird aber kaum verhängt werden. Kannst mit einer Einstellung des Verfahrens gegen ein paar Arbeitsstunden rechnen.

TheGrow  23.06.2014, 11:31

Wo hast Du denn das maximale Strafmaß von einem Jahr her?

Für so eine Tat wie Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung ist nicht mit einem Jugendarrest zu rechnen. Vielmehr ist mit einer Einstellung des Verfahrens und wenn nicht mit einer Ermahnung oder allenfalls ein paar Sozialstunden zu rechnen.

1Usbekistan  23.06.2014, 11:33
@TheGrow

StGB - wie gesagt, das wäre das maximal denkbare. Damit ist aber keinesfalls zu rechnen.

gibt ne Geldstrafe

TheGrow  23.06.2014, 11:29

Eine Geld.- oder Freiheitsstrafe ist gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes ausgeschlossen.

hallo :)

wenn ihr Glück habt wird es wegen Geringfügigkeit eingestellt sonst halt sozialstunden ;)

Unter Garantie kein öffentliches Interesse und somit Privatklage, die seitens des Eigentümers bestimmt nicht betrieben wird. Die Schilder dienen nur für den Haftungsausschluss, falls jemandem im Gebäude etwas passiert.