Mit EC bezahlt - es wurde zuviel abgebucht

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Mit den Schuhen und dem Kontoauszug zu Deichmann gehen und die Sache klären

Bei uns im Laden ist es gestern passiert, dass die Kundin einen Betrag von 30 Euro mit ec - Karte Zahlen wollte, durch einen Übertragungs - oder Tippfehler beim Ec - Gerät wurden daraus leider 300 Euro, bemerkt wurde es erst bei der Kassenabrechnung. Theoretisch sieht jeder Händler am Abend, was schief gelaufen ist und wieviel zu viel ist. Momentan hoffe ich, dass die Kundin schnellstmöglich zurückkommt, weil wir das Geld auszahlen und weil so etwas noch nice vorgekommen ist. Also einfach in den Laden gehen und die Geschichte erzählen, Stornierungen am ec Gerät können nämlich nur am gleichen Tag vom Händler vorgenommen werden, du kriegst den zuviel gezahlten Betrag bar zurück!

Die Bank wird nichts unternehmen koennen. Die Zahlung mit der EC-Karte ist wie Barzahlung fuer den Verkaeufer. Das System wuerde ja nicht funktionieren, wenn jeder einige Tage spaeter die Zahlung widerrufen koennte. Das gleiche gilt fuer Kreditkarten. Es gibt extreme Ausnahmen. Dazu gehoert der gemeldete Diebstahl. Also, in Deinem Fall hilft nur ein Gespraech mit dem Haendler. Es passiert gar nicht so selten, dass Angebote nicht im Kassen-Computer erscheinen. Wenn Du dann nicht den Beleg kontrollierst....

Die Bank wird nichts unternehmen koennen. Die Zahlung mit der EC-Karte ist wie Barzahlung fuer den Verkaeufer.

Das ist von vorn bis hinten falsch.

@Trilobit

Dann ueberleg einmal welchen Sinn, welche Sicherheit macht eine EC-Zahlung fuer den Haendler - oder auch bei VISA-Zahlung. Stell Dir vor:: Du mietest Dir ein Auto und nach einer Woche reklamierst Du den Mietvertrag, nachdem Du den Wagen schon abgegeben hast, und wieder in Deinem Heimatort (-Land) bist. Zahlung mit der Karte (EC/VISA) sind weder Abrufauftraege noch Einzugsermaechtigungen, sondern abgeschlossene Zahlungen. Mach Dich doch besser etwas schlau.

@evelote

@Trilobit, stell Dir desweiteren vor:: Mehr und mehr Geschaefte zahlen via EC-Karte Bargeld aus. Nun denk mal nach, was ist wenn Du anschliessend dieser Aktion widersprechen koenntest. In der gleichen Sekunde, in der die Karte den Rechner passiert, ist die Zahlung abgeschlossen.

@evelote

Lastschriften können zurückgegeben werden. Ich hatte nicht bedacht, dass das für Abbuchungsaufträge nicht geht, und die sind hier wohl gemeint. Ich nehme also alles zurück und beanstande meinen Kommentar mal.

Es ist wichtig, daß Du den Beleg oder die Quittung wieder findest. Dazu hast Du aber ein paar Tage Zeit. Abbuchungen kann man nämlich innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen. Das heißt, Du gehst zu Deiner Bank und sagst denen, daß Du mit dieser Buchung nicht einverstanden bist und das Geld zurück haben möchtest. Dann wird das zurückgebucht. Dann wird sich derjenige, der bei Dir abgebucht hat (hier: Deichmann) bei Dir melden. Um den tatsächlichen Betrag nachzuweisen brauchst Du dann allerdings einen Nachweis, also die Quittung etc. Grundsätzlich ist es kein Problem, vom Konto abbuchen zu lassen, gerade weil man das Geld im Zweifelsfall zurückholen kann. Aber mein dringender Tipp für solche Sachen: die Belege immer so lange aufbewahren, bis die Abbuchung ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Erst wenn Du den korrekten Kontoauszug in der Hand hältst, dann kannst Du die Kassenbelege wegwerfen: Ein Tipp für die Zukunft. Viel Glück, daß Du die Belege doch noch findest. Cindy

Achtung:: Es handelt sich nicht um eine "Abbuchung", sondern Zahlung mit der Karte. Da gibt es keinen Widerruf!!!!

@evelote

Ich habe den Fall selbst schon gehabt - allerdings mit Quittung. Da ich mit Karte gezahlt habe, habe ich dem Verkäufer die Erlaubnis gegeben, den geforderten Betrag von meinem Konto abzubuchen. Da der Betrag falsch war, konnte ich diese "Abbuchung" zurückrufen. Da gab es bei meiner Bank keine Probleme. Wenn die Händler da einen "Freifahrtschein" hätten, dann könnten sie ja einfach höhere Beträge abbuchen, ohne das man sich wehren könnte. So kenne ich das (auch aus eigenem Erleben) nicht.

@Cindy2

Ohne Einverstaendnis des Haendlers kannst Du nichts zurueckbuchen. Der Haendler kann das tun. Er kann Kartenzahlungen stornieren.

Ja, hingehen und reklamieren. Dass du die Quittung nicht mehr hast ist egal. Such dir das jetzige Angebot raus. Um so etwas zu bezeugen reicht auch schon der Verdacht oder noch besser eine Freundin, etc. die das bezeugen kann. Das man immer in Quittungen so viel rein interpretiert...

Klar kann man das auch so versuchen. Und es kjann durchaus auch funktionieren. Trotzdem sind im Zweifel die Quittungen wichtig. Denn wenn es wirklich zu großem Streß kommt, da steht man am Ende ohne Quittung schlecht da.