EC Kartenzahlung mit Unterschrift aber Händler hat keinen Beleg

7 Antworten

Es wird doch mit dem Abkassieren und der EC-Zahlung für die hauseigene Buchführung von der Kasse automatisch gespeichert. Die Unterschrift bzw. die PIN-Eingabe dienen nur der Sicherheit und Kontrollzwecken, daß es sich bei Deiner Person auch um den Besitzer der EC-Karte handelt.

Wenn auf dem Beleg steht "Zahlung erfolgt<< bist du auf jeden Fall das Geld los. Das steht meistens vorn, ganz unten auf dem Beleg. Manche brauchen den Beleg und manche nicht. Wenn das Geschäft in deiner Nähe ist, dann geh doch einfach nochmal hin und frage, ob sie den Beleg noch brauchen. Nettigkeit zahlt sich immer aus.

Quatsch ! Klar kriegt der sein Geld.

Die Abrechnung geht über en ec Cash Unternehmen und wird automatisch abgebucht, auch ohne Deine Unterschrift.

Der Bon mit der Unterschrift benötigt der Händler nur, wenn der jenige, bei dem abgebucht wurde, die Buchung zurückzieht. Erst dann muß er dem ec-Cash Unternehmen die Richtigkeit der Buchung darlegen.

Ich habe schon mehrere Bons meiner Kunden verlegt und glücklicherweise noch nie benötigt, weil alle ehrlich waren und nicht zurückgebucht haben.

Deine Unterschrift wir dnur benötigt, wenn Du eine Lastschriftverfügung unterschreibst, ohne daß Deine ec Karte durchgezogen wird, das geht nämlich auch.

Die Daten sind gespeichert und die Zahlung kann auch ohne Beleg abgewickelt werden.

Allerdings hätte der Händler ein Problem, wenn er die Berechtigung zur Abbuchung nachweisen müsste.

Nein, der bekommt das Geld so nicht. Vermutlich wirst du verdächtigt, die Hose geklaut zu haben und musst dann vor Gericht. Geh besser zu dem Laden und klär das.