Mit dem Roller nach 22 Uhr draußen fahren erlaubt?
Hi Leute ich würde gerne Mal wissen ob ich mit meinem Roller(25kmh) nach 22 Uhr draußen fahren darf? Der Roller ist legal ich bin 15 und ich wäre auf dem Heimweg. Was würde ein Polizist wahrscheinlich tun wenn er mich anhält? Ich weiß dass es dazu schon viele Antworten im Internet gibt aber alle sind alt 2010 oder so wie sieht das jetzt 2016 aus? Hat sich was geändert?
11 Antworten
So lange wie deine Eltern oder Vormund es erlauben.
Der Paragraph §4 und §5 im JuSchG regeln nur den Aufenthalt in Gastätten, Disco's und ähnliches.http://dejure.org/gesetze/JuSchG/4.html
http://dejure.org/gesetze/JuSchG/5.html
Ausnahmen:
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, ...
...oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen....
(2) Absatz 1 gilt nicht, ... ... oder sich auf
Reisen befinden.
Reisen bedeutet nicht, das du mit deinem Roller durchs Dorf fährst ;)
Der liebe Darkmalvet hat mit seinem Text komplett recht.
Hallo semi26
Du darfst rund um die Uhr draußen sein, falls deine Eltern dir das erlauben, das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt an potentiell jugendgefährdenden Orten wie Gaststätten oder Tanzveranstaltungen.
Da willst du doch sicher nicht mit deinem Roller rumfahren oder ?
Insofern kannst du auch nach 22 Uhr auf der Straße fahren sofern du einen Führerschein hast.
LG
Darkmalvet
Hallo semi26
Du darfst rund um die Uhr draußen sein, falls deine Eltern dir das erlauben, das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt an potentiell jugendgefährdenden Orten wie Gaststätten oder Tanzveranstaltungen.
Da willst du doch sicher nicht mit deinem Roller rumfahren oder ?
Insofern kannst du auch nach 22 Uhr auf der Straße fahren sofern du einen Führerschein hast.
LG
Darkmalvet
Natürlich darf man nach 22 Uhr mit dem Roller draußen fahren (im Wohnzimmer wäre es auch wenig sinnvoll)!
Wie lange du dich draußen aufhalten darfst, ist Sache deiner Erziehungsberechtigten, nicht des Jugendschutzgesetzes. Das verbietet dir nur öffentliche Verantstaltungen und Lokale nach 22 Uhr.
Mir ist kein Gesetz bekannt, dass das führen von Kraftfahrzeugen zu gewissen Zeiten verbietet.
Das Jugendschutzgesetz regelt auch nicht, wann ein Jugendlicher sich nicht mehr draußen aufhalten darf, sondern nur, wo der Aufenthalt nicht gestattet ist.
Zur eigenen Sicherheit solltest Du eine Warnweste tragen - spätestens bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen.