Mit dem Auto über Fuß gefahren?

6 Antworten

Zu Frage 1:
Das kann dir am Ende nur ein Gericht beantworten, wenn es dazu kommt. Ein Anwalt kann dir aber eine Richtung vorgeben. Ansonsten kannst du mal in StGB schauen sowas wie §229 Fahrlässige Körperverletzung käme vielleicht in Frage. Einen Vorsatz wird man dir eher nicht nachweisen können, du wolltest ja keinen verletzen. Und ob du es billigend in Kauf genommen hast ist auch eher fraglich, wenn du den Kinder gesagt hast, sie sollen aus dem Weg gehen und dich nochmal vergewissert hast. Straßenverkehrsdelikte §315 - 316 sehe ich auf Anhieb nicht. Aber ich bin kein Anwalt, kann und darf dazu keine Rechtsberatung abgeben.

Zu Frage 2: So wie ich es verstehe, hat das Mädchen dir doch gesagt, dass du ihr über den Fuß gerollt/gefahren bist? Dann kannst du nicht sagen, dass du es nicht mitbekommen hast. Also sagen kannst du das schon, aber es hilft dir nicht.

Zu Frage 3: Auch das wird dir nur ein Anwalt mit einiger Sicherheit beantworten können.

Ich weiß, Anwälte kosten Geld - aber manchmal ist es besser, gleich mit jemandem zu sprechen, der wirklich ein Experte auf dem Gebiet ist.

Und hoffen wir mal, dass es dem Mädchen gut geht - nicht nur in deinem Interesse!

LG

Ausgehend davon, daß es alles so stimmt, wie Du beschrieben hast, brauchst Dir wohl keine Sorgen machen. Ich denke, die will sich nur in Szene setzen.

Wie lange ist das her? ein paar Tage? Dann laß Dir ihren Fuß zeigen. Wenn man mit dem Auto darüber fährt, hat sie mehr oder weniger starke Quetschungen und Blutergüsse und war bei einem Arzt.

Ist nicht davon der Fall, will sie nur was abgrabschen oder sie steht auf Dich.

Bedenk mal, wie nahe die am Auto stehen muß, damit man über einen Fuß fahren kann! Und dann noch das Gwicht. Lassen wir mal die Masseverteilung durch Motor und Getriebe außer Acht und das Auto wiegt 1 t, hatte sie ca 250 Kg über den Fuß rollen. Und das ohne schreien? Ohne an´s Auto zu klopfen....?

Das geht ggf mit Sicherheitsschuhen gut.... Aber nicht mit so Schleichern, wie Mädels sie anziehen.....

epiuqe 
Fragesteller
 03.05.2017, 08:33

Das ist jetzt ca. eine Woche her. Mitschüler haben mich drauf angesprochen, da das Mädchen durch einige Klassen gegangen ist. Laut dem Mädchen hat sie Quetschungen am Fuß.

Elunax  03.05.2017, 08:58

lass dir die quetschungen zeigen!! Nach einer Woche müsste sie noch überall blutergüsse haben!!

EddiR  03.05.2017, 17:18
@Elunax

Aaaalso.... das scheint mir doch noch mehr als fragwürdig!!!

Wenn mir jemand über den Fuß fährt, der grün und blau wird und ich 1-2 Wochen oder länger nicht mehr richtig laufen kann oder gar etwas gebrochen ist, dann werde ich mich ja wohl so schnell wie möglich mit dem Verursacher in Verbindung setzen.

Als Betroffener gehe ich damit zum Arzt. Spätestens der fragt, wie das zustande gekommen ist. Bei Minderjährigen kannst mit Sicherheit davon ausgehen, daß da mal irgendwann eine Mutter oder ein Vater vor der Tür gestanden hätte. Schlimmer noch die Polizei.

Oder, daß man dich auf dem Schulparkplatz gesucht hätte. Wenn kein Kennzeichen bekannt ist und man davon ausgeht, daß der Fahrer dort zur Schule geht, wird auch das von der Polizei gemacht.

Wenn aber bisher nicht, null, nada.... passiert ist, brauchst Dir wohl keine Sorgen machen. Da scheint die Göre nur eine Wichtigtuerin zu sein. Wenn doch nicht, kann Sie Dir ja den verletzten Fuß zeigen.

Es zwingst sich mir da die Frage auf, wie alt das Mädel ist. Traut sie sich ev. nicht, was zu sagen?

Außerdem.... wenn man einen Bordstein runter rollt, geht dem Auto der Arsch runter. Da spürt man keinen Widerstand. Fährt man über ein Brett oder über einen Fuß, merkt man da sehr wohl einen Widerstand und wie das Heck hoch geht. Auch wenn das nur 1cm ist. Probier´s ruhig mal aus...

Also zum Thema Fahrerflucht weiss ich, dass wenn der begangene Schaden über 1200€ liegt kann es dir passieren dass du deinen Schein abegen musst.

Ich verstehe schon, dass Du jetzt Bedenken hast, das kann natürlich schon übel ausgehen.

Was ich aber nicht ganz verstehe, ist folgendes. Du kennst dort die Verhältnisse, fährst Du öfter rückwärts raus, und es gibt diesen Bordstein, den Du beim Rückwärtsfahren wahr nimmst. Und nun schreibst Du:

... (dabei verspürt man ja einen hubbel/unebenheit), ich dachte zumindest, dass es der bordstein war. Laut dem Mädchen sei ich ihr angeblich über den fuß gerollt...

Demnach müsstest Du doch zwei Mal einen "Hubbel/Unebenheit" verspürt haben. Ein Mal den Fuss, ein Mal den Bordstein. Sei ganz einfach ehrlich zu Dir selbst. Hat es zwei Mal "gehubbelt", dann bist Du dem Mädchen über den Fuss gefahren und musst auch dazu stehen.

In diesem Moment hättest Du dann auch anhalten und aussteigen müssen.

Hat es nur ein Mal "gehubbelt", dann wehr Dich!

epiuqe 
Fragesteller
 03.05.2017, 08:31

Wie gesagt, ich habe das "Hubbeln" lediglich als Bordstein wahrgenommen. Ich selbst fahre nicht jeden Tag von dem Parkplatz runter, da ich das Auto nur selten habe. Ich kenne es aber von Mitschülern (meine beschriebene Situation mit Blockieren etc.)

nurromanus  03.05.2017, 09:26
@epiuqe

Ich selbst fahre nicht jeden Tag von dem Parkplatz runter, da ich das Auto nur selten habe. Ich kenne es aber von Mitschülern

Ja, meinetwegen...

Wie gesagt, ich habe das "Hubbeln" lediglich als Bordstein wahrgenommen.

Aber Du wirst doch wissen, ob es dort einen Bordstein hat oder nicht!

Ich bleibe dabei, hat es einen Bordstein und es hat zwei Mal "gehubbelt", dann bist Du ihr über den Fuss gefahren.

Hat es keinen Bordstein und es hat ein Mal "gehubbelt", dann ebenfalls.

epiuqe 
Fragesteller
 03.05.2017, 14:20
@nurromanus

Es hat dort einen Bordstein und es hat ein mal gehubbelt

ganz einfach wenn das mädchen dir gesagt hat das du ihm über den fus gefahren bist und du einfach weiterfährst ist es fahrerflucht unerlaubtes entfernen vom unfallort ich würde sagen der lappen ist weg und das du davon nix mitbekommen hat kann ja fast nicht sein die wird wohl geschrien haben denke ich mal und wenn du darauf nicht mal reagierst wird sich jeder die frage stellen warum und wenn du sellbst schon sagst das dich soetwa überfordert dann solltest du nicht am strasenverkehr teilnehmen denn dort braucht es aufmerksamkeit

epiuqe 
Fragesteller
 03.05.2017, 01:16

Das ist es ja. Sie hat weder geschrien noch anderweitig auf sich aufmerksam gemacht. Wenn sie geschrien hätte, hätte ich das auf jeden fall mitbekommen und wäre nicht einfach weitergefahren !

Und das "überfordert sein" war darauf bezogen, dass ich nicht weiß was ich jetzt tun soll und nicht, dass ich mit der situation, vom parkplatz runterzufahren, überfordert war !

iloveyourheart  03.05.2017, 01:19
@epiuqe

aber wie hast du es denn überhaupt mitbekommen erst nachdem die polizei vor der türe stand ???

Elunax  03.05.2017, 01:22

ohgott bitte schau dir mal an was Satzzeichen sind...