Unfall beim rückwärts fahren - Wer ist Schuld?

12 Antworten

Zunächst einmal hat A die sogenannte doppelte Rückschaupflicht und hat sich beim Rückwärtsfahren davon zu überzeugen, dass er niemanden schadet. Notfalls muss er sich einweisen lassen. B hätte sich aber davon überzeugen müssen, dass ein Überholen bzw. hier Vorbeifharen ohne Gefährdung möglich ist. Hier werden wohl beide den Unfall verursacht haben und beide werden wohl auch für den Schaden haften.

Person A und Person B haben nicht vernünftig aufgepasst. Somit hat jeder eine Schule von 50%

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Grundlage ist die StVO §9 Abs.5: (5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Edit : es ist ja nur ein Fahrzeug rückwärts gefahren. Verlesen. Also keine Teilung von 50%

Der Einparkende hätte sich beim Rückwärtsfahren so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (aus § 9 Abs. 5 StVO). Da es vorliegend jedoch zu einer Gefährdung (sogar zu einem Unfall) kam, hat der Rückwärtsfahrer nach dem "Anscheinsbeweis" diese Vorschrift nicht beachtet und muss daher grundsätzlich alleine für den Unfallschaden haften. 

Will der Rückwärtsfahrer nicht bzw. nicht alleine haften, so muss er nachweisen, dass vorliegend auch der andere Fahrer einen Fehler gemacht hat (evtl. Überholen bei unklarer Verkehrslage, zu geringer Seitenabstand, ... ). Insoweit ihm dieser Entlastungsbeweis gelingt, kommt es dann zu einer für ihn vorteilhafteren Haftungsaufteilung. 

Ich kann keine Rechtsberatung geben, aber ich kenne eine Grundregel: Wer Rückwärts fährt, ist IMMER Schuld...

Einem Nachbarn von mir ist genau das gleiche passiert. Beide tragen eine Mitschuld. Ich meine es wäre fifty fifty gewesen.