1 Stromzähler für 2 Wohnungen. Wie finde ich heraus, ob der andere Mieter seinen Anteil bezahlt?

4 Antworten

Im Mietvertrag steht, dass ich den Stromzähler mit einem Mieter teile.

Da muss ich doch glatt mal fragen: Warum unterschreibt man so einen Mietvertrag?

Kann ich nun das Geld zurückverlangen?

Fragt sich nur in welcher Höhe? Du weißt ja gar nicht, welcher Verbrauch für deine Wohnung entstanden ist.

Grundsätzlich würde hier den Kontakt mit dem Stromversorger und dem Vermieter suchen. Schlimmstenfalls kann hier ein Zwischenzähler montiert werden.

EinGast99  09.11.2015, 18:01

Und was soll der Stromversorger hier machen? Hier ist allein der Vermieter gefragt.

ChristianLE  10.11.2015, 17:38
@EinGast99

Und was soll der Stromversorger hier machen?

Prüfen, ob die Installation/Abrechnung eines weiteren Zählers möglich ist. Ein Zwischenzähler des Vermieters macht wenig Sinn, wenn der Mieter trotzdem die Gesamtrechnung für beide Wohnungen erhält.

EinGast99  21.05.2016, 15:24
@ChristianLE

Installation eines Zählers müsste vom Vermieter beauftragt und bezahlt werden. Dafür wäre aber der Netzbetreiber zuständig.

Die Abrechnung übernimmt dann der vom Nutzer ausgewählte Stromanbieter.

Wer von euch beiden bekommt denn den Zahlschein?, auf welchen Namen läuft der Vertrag? Ich nehme an an dich, da du weißt was du zahlst. Bei nur 1 Zähler gibts auch nur 1 Rechnung, die dividierst du durch 2 und holst dir das Geld vom anderen Mieter. Die Rechnung zeigst du ihn oder gibst ihm eine Kopie.

Wer von euch beiden mehr verbraucht, kannst du nur mit eine Zwischenzähler genauer herausfinden. Ändert aber nix an der gemeinsamen Zahlung.

Solche Vertäge unterschreibt man nicht.

Du kannst doch einen eigenen Stromzähler haben. Wenn, dann sollte ein Zwischenzähler angebracht werden. Ich würde doch nicht für meine Nachbarn mit zahlen.

Lexa1  09.11.2015, 15:53

Google mal nach " Recht auf einen eigenen Stromzähler "

oder suche einen Anwalt für Mietrecht auf.

Wenn ich richtig informiert bin, ist das mit dem geteilten Zähler bei Mietwohnungen nicht ganz rechtskonform.