Möbel von Mietnomaden rausschmeißen auch wenn sie zu hause sind?

11 Antworten

es existiert noch kein Mietvertrag 

Mietverträge müssen nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden, das geht auch mündlich oder durch so genanntes konkludentes (=schlüssiges) Handeln. Mieter erhält Schlüssel, zieht ein, fertig ist der Mietvertrag.

Quasi in die Wohnung gehen und die Möbel vor die Tür stellen

Nein, wenn du ohne Wissen und ohne Zustimmung der Mieter deren Wohnung betrittst, machst du dich strafbar. Das nennt man Hausfriedensbruch.

Rumpöbeln,laute musik....etc.

Das ist zumindest ein Grund für eine Abmahnung. Ob das schon ausreicht für eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ich von hier nicht beurteilen.

Ansonsten kannst du erst bei einem Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete fristlos kündigen. Da die fristlose Kündigung durch Zahlung des vollständigen Mietrückstandes "geheilt" werden kann, solltest du gleichzeitig hilfsweise fristgerecht kündigen.

Möbel von Mietnomaden rausschmeißen auch wenn sie zu hause sind?

Nein , Du darfst weder die Wohnung betreten, noch die Möbel rausschmeißen, noch das Schloss wechseln.

Das wäre dann verbotene Eigenmacht , Hausfriedensbruch etc.

es existiert noch kein Mietvertrag da sie noch nichts gezahlt haben!

Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich gemacht werden und kann auch durch konkludentes Handeln zustande kommen und das scheint hier der Fall zu sein, da Du Ihnen die Schlüssel gegeben hast.

Erst wenn die 2. Miete nicht gezahlt ist (genauer gesagt bei einer Miete + 1 Cent), kannst Du fristlos kündigen und solltest gleichzeitig hilfsweise fristgerecht kündigen und einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages widersprechen ( Falls sie nicht ausziehen).

Dann können zwar die Mieter durch Zahlung aller Rückstände die fristlose Kündigung vom Tisch bekommen, nicht aber die Fristgerechte.

Ziehen die Mieter nicht aus, muss man Räumungsklage einleiten.

Nein, ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig, und der besondere Schutz der Wohnung gilt auch bei zweifelhaftem Mietrechtlichen Status. NIEMALS selbst räumen oder in die Wohnung eindringen, das kann ein sehr böses Nachspiel haben. Förmlich abmahnen, bei wiederholung ebenso förmlich unbefristet kündigen, Auf jeden Fall sofort Rechtsbeistand holen, so ein Räumungsverfahren kann kompliziert sein. Ein grund für eine unbefristete Kündigung (die noch keine automatische Genehmigung zur Räumung ist) ist z.B. mehrfche Ruhestörungen, auch nach Agmahnung, oder Mehr als 2 Monatsmieten Zahlungsverzug. Eventuell einfach ankündigen, dass du diese Schritte gehen wirst und ihnen anbieten einfach wieder auszuziehen. Ein oder zwei fehlende Monatsmieten sind immernoch billiger als ein Rechtsstreit, und für die Räumung inklusive Gerichtsvollzieher müsstest du auch die Kosten vorstrecken.

Hallo TiBuy,
ohje, das hört sich aber gar nicht gut an. Ich glaube nicht, dass du einfach in die Wohnung gehen kannst und die Möbel rausstellen kannst, das wäre Hausfriedensbruch. Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, war das mit dem nicht-vorhandenen Mietvertrag ein Fehler von dir. 

Hol das definitiv mit dem Mietvertrag nochmal nach. Zusätzlich würde ich mich an deiner Stelle vor solchen Mietern schützen. Mein Onkel hat auch ein paar Wohnungen vermietet und sich jetzt eine MietschutzPolice geholt. ähm... ich glaube das war bei vermietsicher.de. Die Versicherung greift dann bei Mietnomaden oder bei fehlenden Mietzahlung ein. 

Ich wünsche dir noch viel Glück,
Lisa

Ich nehme an, dass der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages beabsichtigt war. Das solltest du als erstes sofort nachholen. Damit sicherst du die Kautionszahlung = 3 Nettomieten, +1. Rate 33% sofort mit der ersten Monatemiete inklusive Betriebskostenvorauszahlung bar auf den Tisch! Die BK wären im mündlichen Mietvertrag in der Miete inkludiert. Eine Kaution wäre bei mündl. MV ebenso wie die Übernahme der Schönheitsreparaturen und die Kleinrep.-Klausel nicht zu vereinbaren.

Für die monatl. BK-Vorauszahlung nur auf die BtrKVO §2 im MV hinweisen. Ein Übergabeprotokoll solltest du nicht im Nachgang erstellen, falls nicht vorhanden.

Diese Maßnahmen sind sinnvoll, weil nicht sicher ist, dass du dem Mieter erfolgreich kündigen kannst, weil aber vorläufig ein mündlicher MV gilt - Der Mieter hat die Wohnungsschlüssel und hat die Wohnung in Besitz genommen, die Miet- und Kautionszahlung wäre am erst am 04.01.2017 fällig. Die Hausordnung mi den Regelzeiten für Hausruhe hat der Mieter auch noch nicht schriftlich anerkannt. Die Hausordnung muss Bestand des MV sein.

Somit festigst du deine Position als Vermieter und wirst im Sinne des Mietrechtes eindeutig handlungsfähig.