Ist eine Mieterhöhung wegen Elektrogeräten gerechtfertigt?

4 Antworten

Ich wußte gar nicht das es solche Verträge überhaupt gibt oder geben darf? Liegt aber vielleicht an der Pauschale.

Was zahlt ihr (also jeder einzelne) den pauschal für den Strom?

Es existiert nur ein fester Betrag, der Kaltmiete, Wasser, Strom, Heizung, Müll, Reinigung des Treppenhauses, etc. enthält. Wie hoch die einzelnen Posten ausfallen bzw. wie der Vermieter den Betrag errechnet hat, wissen wir allerdings nicht.

@qwasde

Tschuldigung, aber ihr müsst doch eine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung bekommen. Ihr müsst doch kontrollieren können ob das geforderte stimmt? Ich behaupte jetzt: Wenn ihr keinen Nachweis über Nichts erhaltet, dann müsst ihr auch keine Mieterhöhung akzeptieren. (Das sagt mir gerade mein Bauchgefühl welches aber nicht richtig sein muß)

Macht euch doch mal schlau. Z.B. Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund usw.

@chanfan

Die WG leistet keine Nebenkostenvorauszahlungen, sondern eine Pauschale die in der Gesamtmiete enthalten ist. Bei einer Nebenkostenpauschale wird keine Jahresabrechnung erstellt.

@TrudiMeier

OK, darf der Vermieter dann einfach den Betrag um nuddeln nur weil seine Kalkulation nicht mehr aufgeht? is´das überhaupt so zulässig? (Würde mich einfach mal interessieren.)

@chanfan

Klares Nein!

Wieso braucht eine WG zwei E-Herde und zwei Kühlschränke?

Zahlt ihr denn die Miete incl. Strom? Das wäre sehr ungewöhnlich. Ansonsten kann es dem Vermieter doch egal sein wie viel Strom ihr verbraucht.

Ein Kühlschrank und der Herd ohne Backofen befinden sich in einem der WG-Zimmer, die anderen beiden teilen sich eine Küche. Diese sind aber von Seiten des Vermieters in der Wohnung, lediglich die Waschmaschine wurde privat angeschafft (vor ca. einem Jahr). 

Die Miete enhält pauschal alle Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Müll, Reinigung, etc. Eine Aufschlüsselung existiert nicht.

@qwasde

Dann sind 30 € Zuschlag pro Monat vollkommen unverhältnismäßig. Ihr könnt eine Aufschlüsselung verlangen

So pauschal geht das natürlich nicht. Er kann aber Euch klar aufzeigen, dass ohne die Geräte der Stromverbrauch insgesamt oder im Durschschnitt pro Monat Wert X ausgemacht hat und seit Aufstellen zusätzlicher Geräte Wert X(neu). Beträgt die Differenz nun z. B. 30 € pro Monat, ist eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale um diesen Betrag gerechtfertigt. Andernfalls entsprechend niedriger.

Habt ihr aber eine all-incl-Miete (neues Wort, eben erfunden), kann er nur die Miete nach einem genau vor gegebenen Verfahren erhöhen. Mietspiegel, Vergleichsmieten, Mietpreisbremse, sowie max. 20 % in 3 Jahren sind dabei zu berücksichtigen. Wegen gestiegenem Energieverbrauch geht nicht.

  1. Das Aufstellen und Betreiben von E-Geräten gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das Beseitungssverlangen dringt daher IMHO nicht durch es sei denn, es wäre individuell vereinbart, kein weiteren als die mitvermieteten Waschmaschinen und Trockner aufstellen zu dürfen.
  2. Ist beine Bruttowarmmiete oder Grundmiete mit Nebenkostenpauschale vereinbart? Im ersten Fall kann er die Miete nach ortsüblicher Vergleichsmiete, § 558 BGB, um bis zu 20% erhöhen, im zweiten eine Anpassung der BK-Pauschale n. § 560 BGB vornehmen. 

G imager761