Nach 9. Klasse Arbeiten?
Ich habe mich bei der IHK bei den Themen Schulpflicht/Berufsschulpflicht eingelesen und mir ist aufgefallen, das in der Pfalz die Berufsschulpflicht mit der Ausbildung beginnt und das die Allgemeine Schulpflicht bis zur 9. Klasse gillt. Jetzt stellt sich die Frage: Wenn bspw. mein Vater eine Firma hat und er könnte mich direkt ohne Ausbildung einstellen, funktioniert das dann auch nach der 9. klasse ohne Berufsschule? Man würde ja keine Ausbildung machen.
Das Ergebnis basiert auf 0 Abstimmungen
4 Antworten
Warum willst Du keine Ausbildung machen? Auch wenn Du bei Deinem Vater arbeiten willst, solltest Du eine Ausbildung haben.
12 Jahre nach (§ 7 SchG)
Aber:
§ 60 SchulG – Befreiung vom Schulbesuchgibt es Ausnahmen ~~~~~>>> https://www.anwalt24.de/gesetze/schulg-6/60
Ich rufe bei zollrechtlichen Themen schon mal die IHK an.
Das bedeutet etwa, das man nur zur 10. Klasse muss, und dann kann man ohne die Berufsschule zu besuchen arbeiten?
Grundsätzlich beträgt die Dauer der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz 12 Schuljahre (vgl. § 7 SchulG RLP).
Berufsschulpflicht heißt eben, dass du trotzdem in eine Berufsschule gehen müsstest - auch wenn du keine Ausbildung machst.
BBiG (siehe zum Beispiel Paragraph 14 und 15) und das SchulG (siehe zum Beispiel Parapragh 11)
Duale Berufsausbildung heißt, dass es zwei Lernorte gibt, Schule und Betrieb.
Gesetzesgrundlage?