Berufsschulpflicht Baden-Württemberg

1 Antwort

Lies dazu den § 78 SchG aus BW. danach endet die Berufsschulpflicht zum Ende des Schuljahr in dem das 18. Lj. vollendet wird. du wirst im November 2014 18 Jahre alt, dann endet deine Schulpflicht im Juni 2015.

Du hast 10 Schuljahre erfüllt, einen mittleren Schulabschluss und stehst in keinem Lehrverhältnis. In deinem Fall genügt ein Antrag bei der Schulbehörde dir eine Befreiung zu erteilen. Besonders da du 2015 eine Ausbildung beginnen wirst und damit dann die Berufsschule besuchen wirst. Diesen Sachverhalt sollte im Antrag aufgeführt sein. Günstig wäre es diesen Sachverhalt mit einer Zusage des AG belegen zu können.