Mit 18 Ausziehen trotz Abi?

5 Antworten

Vom Amt gibt es keinen Cent.

Beide Eltern müssen Unterhalt zahlen. Bei einem wirst Du ja wohnen, der bekommt das Kindergeld.

Eine Wohnung muss Dir kein Elternteil bezahlen - Du hast ja ein Dach über dem Kopf.

Du kannst mit Deinen Eltern verhandeln, ob sie es dennoch machen.

Ab 18 sind BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet. also muss erstmal errechnet werden wer was zahlen kann und muss. Daraus ergibt sich dein Unterhaltsanspruch. Dazu kommt das Kindergeld. Der Elternteil bei dem du wohnst wird aller Voraussicht nach aber sagen: ich gebe dir kein Geld, sondern eben Kost und Logis. Nennt sich dann Bestimmungsrecht. Einen Auszug muss man also nicht finanziell unterstützen. Gerade wenn es finanziell knapp ist.

also solltest du dich mit den Eltern zusammen setzen und darüber reden. Mit eigener Wohnung stehen dir theoretisch 735,- Euro zu inkl. Kindergeld. ABER: du rutscht dann auch im Unnterhaltsrecht auf Platz 4. Jetzt bist du noch ein privilegiertes volljähriges Kind und damit minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Vom Amt bekommst du nichts. Da du unter 25 bist und es keinen Grund für den Auszug gibt.

Nehmen wir mal das Gehalt deiner Eltern und gehen davon aus, dass du keine Geschwister hast und deine Eltern keine neue Ehepartner, denen sie ggf. unterhaltsverpflichtet sind.

Dein Vater hat ein Einkommen von 2900 (Durchschnittswert) und deine Mutter hat 1500 (Durchschnittswert). davon mal jeweils 5% Pauschale abgezogen. 2900 - 145 + 1500 - 75 . Macht also zusammen 4180,- Euro.

Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle: 717 Euro inkl. 204 Euro Kindergeld. Das ist dein Bedarf wenn du noch Zuhause wohnst.

Rechnung:

Vater 2755 - 1300 (Selbstbehalt) = 1455 // Mutter 1475 - 1300 = 175

Zusammen haben sie also 1630 Euro.

V: 1455 * 513 (Bedarf minus Kindergeld) / 1630 = 457,92 Euro

M: 175 * 513 / 1630 = 55,08

Dein Vater muss aber nur so viel zahlen, wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste. Also max. 607 - 204 = 403 Euro.

Also bekommst du vom Vater 403, von der Mutter 55,08 plus das Kindergeld in Höhe von 204 Euro. Nun hat Mutti ja nicht wirklich viel Geld... Also sagt sie: gib Kostgeld ab. Ich behalte das Kindergeld und die 55,08 Euro mal gleich ein...

Du kannst nun argumentieren: ich ziehe aus. Du sparst jetzt Strom, Heizung, Essen, Trinken etc...

Wir machen die gleiche Rechnung mit dem Bedarf von 735,- Euro...

V: 1455 * 531/ 1630 = 473,99

M: 175*531/1630 = 57,01

Dein Vater muss aber eben nur 403 Euro zahlen.... Also hast du im besten Fall 403 + 204 + 57,01 = 664,01 Euro.

Davon sollst du eine Wohnung bezahlen, Essen, Trinken, Handy, Fahrkarte, Strom, Versicherungen... Ach ja: Kaution und Möbel müssen ja auch noch bezahlt werden... wie weit kommst du damit und welcher Vermieter nimmt einen mittellosen Schüler auf?

BAföG gibt es nicht. Die Schule ist gut zu erreichen. Du besuchst eine normale Schule...

Du siehst also: du kommst um ein Gespräch mit den Eltern nicht drum rum! Minijob wäre nebenbei noch gut... Abi und Minijob? Kann man schaffen... Aber da Mami eh schon knapp bei Kasse ist wird sie sagen: dann gibt es von mir nichts...

Du kannst nun zum Jugendamt gehen und es dir genau ausrechnen lassen wer was zahlen muss mit den richtigen Zahlen. Sind aber minderjährige Geschwister vor dir dran und "bedürftige" Ehegatten, dann gehst du ggf. leer aus...

Wenn Du ausziehst steht Dir das Kindergeld zu.

Sollten Dir Deine Eltern zu Hause ein Zimmer und Essen anbieten, wars das auch schon, denn damit ist ihre Pflicht erfüllt. Sonst sind sie bis zur Beendigung der ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet.

Somit steht es Dir frei nebenbei Arbeiten zu gehen und mit dem was Du verdienst und dem Kindergeld Dich übers Wasser zu halten.

Ob Du damit überhaupt irgendwo eine Unterkunft bekommst steht auf einem anderen Blatt.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn deine Eltern dir eine Unterkunft gewähren und den Lebensunterhalt finanzieren, müssen sie dir keineswegs Barunterhalt leisten.

SlightlyAnnoyed  17.11.2019, 16:15

Genau! Vom Amt gibt es auch keinerlei Unterstützung.

wenn du ausziehst, wirst du eigenes einkommen benötigen. deine eltern können dich an das kinderzimmer verweisen und somit geben sie dir keinen unterhalt.

du bekommst auch keine unterstützung vom jobcenter oder wohngeld, da es keinen grund für deinen auszug gibt. wenn du also einen guten job hast, rücklagen um einen auszug zu finanzieren: kaution, miete, strom, möbel, einzugsrenovierung etc, dann kannst du gerne eine eigene wohnung beziehen.