Ausziehen mit 17 in der Ausbildung?

7 Antworten

Deine Eltern müssen zustimmen und sie sind auch für dich finanziell verantwortlich

  1. Um etwaige Ansprüche geltend machen zu können (ohne, dass du in ein Heim oder ähnliches gesteckt wirst) musst du mindestens 18 Jahre alt sein
  2. Solange du in der Ausbildung bzw. Arbeitssuchen bist erhälst du (bzw. deine Mutter) weiterhin Kindergeld für dich
  3. Ab 18 (und in Ausbildung) kannst du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, das wird dir aber nicht ohne weiteres bewilligt, sondern benötigt einen trifftigen Grund weshalb du nichtmehr Zuhause wohnen kannst (Da im Normalfall deine Mutter/Vater ja noch finanziell und mit einer Unterkunft für dich aufkommen können)

Fazit:

Du musst abwarten bis du 18 bist.

Außerdem, brauchst du wenn du mit 18 während deiner Ausbildung alleine Leben willst einen sehr guten Grund, den du dem Amt vorlegen musst (schriftlich), weshalb ein Leben bei deinen Eltern nicht tragbar ist.

Entweder ist das Elternhaus sehr zerrüttet und kaputt, oder deine Eltern können sich 0,0 um dich kümmern durch Ihre finanzielle Lage (das ist hier aufjedenfall nicht der Fall), oder aber dein Arbeitsweg (Vom Elternhaus zur Arbeit) würde mehr als 2 Stunden betragen (das ist auch ein legitimer Grund)

Eine finanzielle Unterstützung vom Amt, nur weil du "einfach so" alleine Leben möchtest, gibt es nicht, da muss ich dich leider enttäuschen.

Solltest du komplett ohne finanzielle Hilfe auskommen können, dann kannst du einfach ausziehen (brauchst allerdings immer eine Bürgschaft deiner Eltern für die ersten zukünftigen Vermieter)

MFG xGlumi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Möchtest" Du denn einfach nur gern ausziehen, oder "musst" Du aufgrund des Ausbildungsortes umziehen?

Grundsätzlich sind deine Eltern in finanzieller Hinsicht für Dich zuständig. Haben diese nicht die ausreichenden finanziellen Mittel um dich zu unterstützen und Du musst ausziehen, können hier entsprechende Ausbildungsbeihilfen (BAB, Bafög) beantragt werden.

Handelt es sich hierbei aber nur um einen (nicht notwendigen) Wunschgedanken, dann wird Dir kein Amt einen Cent bezahlen.

Hier musst Du dann von der Ausbildungsvergütung, dem Kindergeld und der Unterstützung der Eltern leben.

Du machst deine Ausbildung wie weit vom jetzigen Elternhaus?

Du kannst dir die Wohnung und den Lebensunterhalt, mit deinem Lehrgeld leisten?

Der Vater unterstützt dich dann finanziell?

Ausziehen darfst du natürlich, aber wenn du Unterstützung vom Amt brauchst, dann wird´s nicht so einfach.

für Dich gilt die U25 - das heißt keine Finanzierung einer Wohnung durch das Jobcenter

wenn Du alles alleine zahlen kannst, kannst Du natürlich ausziehen - ggfls. erstmal WG