18 Jahre, eigene Wohnung, 0€ Einkommen & macht Fachabi. Wo gibts finanzielle Unterstützung?

16 Antworten

Ich habe mal alle Antworten überschlagen - Dein Freund muß sich mit seinem Vater zusammenschließen, dann ist das Problem gelöst. Er soll sich nicht so anstellen, denn die Wohnung hat ja nichts mit seinem Problem zu tun - ist nur eine Wohnung. Da  er nicht arbeiten kann, wäre das der einfachste Weg. Auch würde ich an seiner Stelle dafür sorgen, dass die Eltern Unterhalt bezahlen - ob sie das können, entscheiden nicht sie. lg

Ein paar Denkansätze:

Der Vater hat noch keine Wohnung, kann er mit einziehen und Miete zahlen?

Whg. insgesamt groß genug um eine WG(?) zu gründen? Um die Kosten zu teilen.

Praktisch haben ihn die Eltern "rausgeschmissen" und er ist bedürftig, also ALG2 beantragen. Ohne Antrag gibt es garnichts.

Das eigentlich die Eltern für den Unterhalt zuständig sind, wurde ja schon klar gemacht. Wenn die Eltern tatsächlich keinen Unterhalt leisten können, springt durchaus das Amt ein. Aber, den Unterhalt muß das Kind mit Ü18 selber einfordern! Selbstbehalt für Unterhalt liegt so um die 1000-1200€ (ich weiß es nicht wirklich), haben die Eltern mehr, können und müssen sie Unterhalt leisten!

Kindergeld steht dem Kind zu wenn es nicht im Elternhaus lebt, Ü18 ist und die Eltern keinen Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leisten.

So, auch mit Unterstützung des Amtes und/oder Unterhalt von den Eltern, wird es nicht sehr üppig sein und der Cousin sollte sich um einen "kleineren" Job kümmern.

Was ist übrigends mit dem Rest der Familie, Großeltern? Vielleicht könnten die in einer Übergangsfrist helfen.

Desweiteren, Anträge muß man stellen, auf mündliche Aussagen nur bedingt etwas geben.

Die Bedingungen für Schülerbafög mal googlen.

Moemi 
Fragesteller
 22.04.2015, 08:46

Ich vermute mal, der Vater will dort nicht einziehen (Mutter hat den Vater ein paar Jahre betrogen und wohnt jetzt bei der Affäre/neuem Freund).

Groß ist die Wohnung leider nicht, auch wenn sie 2 Zimmer hat.

ALG2 will ich mit ihm beantragen, bzw mit ihm die Formulare ausfüllen (entweder gibts ne Ablehnung oder nicht, hab ich ihm auch gesagt).

Wieviel genau die Eltern verdienen weiß ich nicht, ich weiß nur das sie Geringverdiener sind (sprich nicht viel Geld haben).

Mit dem Kindergeld beantragen hab ich ihm auch schon gesagt, damit das Geld dann auf sein Konto geht.

Großeltern in Deutschland hat er nicht, nur im Ausland, da kann er also auch nicht wirklich was erwarten (nur sporadischer Kontakt).

Ich hab ihm auch schon gesagt, dass er sich das mit dem Schülerbafög schriftlich geben soll.

Hab auch danach gegooglet und da die Mutter nur ein paar Hausnummern weiter wohnt, kriegt er wohl keins.

Werd mit ihm am Wochenende mal die ganzen Anträge ausfüllen und dann wird man ja sehn, was dabei raus kommt :)

ellaluise  22.04.2015, 08:49
@Moemi

Gut, da ihr in einer großen Stadt wohnt, wird es ja auch Beratungsstellen geben, nehmt ggf. Hilfe in Anspruch!

Größe der Whg: Beim ALG2-Bezug gibt es Regelungen über die Angemessenheit der Whg. u. der Kosten!

Moemi 
Fragesteller
 22.04.2015, 09:07
@ellaluise

Werden wir machen :)

Er wartet immer noch auf den Mietsvertrag vom Freund der Mutter, da steht ja alles detailiert, schließlich brauchen wir den, da wir sonst keine Angaben machen können mit Heizkosten, Größe, etc.

Ich kann nur schätzen, aber das bringt ja nicht viel.

Da wird der Staat sich erstmal querstellen. Er darf nicht einfach ausziehen in eine eigene Wohnung, solange er das nicht bezahlen kann!' Und seine Mutter kann ihn nicht einfach rausschmeißen nur weil sie oder der Freund das gerne so hätte. Wenn muss sie auch die Miete zahlen. Wenn die Eltern nicht genug Unterhalt zahlen können, müssen sie Naturalunterhalt zahlen, sprich er muss dort wohnen bleiben. Mit ist es unverständlich wie man eine Wohnung anmieten kann ohne VORHER die Finanzierung zu klären. Dann soll die Mutter wieder mit einziehen, wenn der Freund es nicht erlaubt, dass der Junge zu ihnen zieht. Ich prophezeie dir, dass keine Stelle zahlen wird. Und während der Kündigungsfrist muss er die Miete natürlich bezahlen. Verstehe nicht, was die Mutter sich dabei gedacht hat.

Das einzige, was moeglich waere, ist Schueler Bafoeg zu beantragen, (auch wenn es am Telefon abgelehnt wurde, so was muss man schriftlich machen) und die Situation genau zu erklaeren. Und die Mutter sollte dann was unterschreiben, dass sie ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen haben will und nicht bereit ist, ihn aufzunehmen und ihr Freund auch nicht. Wenn die Mutter und der Vater dann wirklich nicht leistungsfaehig sind (was natuerlich ueberprueft wird),  dann gibt es vielleicht doch Schueler-Bafoeg.

Hartz IV gibt es fuer Schueler nicht. Und Wohngeld wohl auch nicht, wobei das eh nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.

Allerdings verstehe ich diese Mutter nicht, wer laesst denn so einfach sein eigenes Kind im Stich und setzt es vor die Tuer, nur weil sie einen neuen Macker aufgerissen hat. Da wuerde es bei mir heissen, entweder ich und mein Sohn ziehen in die Eigentumswohnung oder jeder bleibt erst mal, wo er ist und wenn mein Kind dann die Schule beendet hat und eigenes Geld verdient, sieht man weiter.

Und das Kind einfach sich selbst ueberlassen und sich nicht mal um die Kosten kuemmern und meinen, das kann ja der Steuerzahler fuer sie uebernehmen. Na das ist eine Einstellung, echt! Dann soll doch wenigstens die Mutter dafuer sorgen, dass sie sich noch einen extra Job suchen und fuer Wohnung und Unterhalt aufkommt, wenn sie schon nur an ihr Vergnuegen denkt.

Dein Cousin kann einem nur leid tun, er wird sich wohl um einen Nebenjob bemuehen muessen.

Dein Cousin sollte, wenn er nicht zu schwach ist, sich selbst kümmern. Er ist volljährig und sollte zusehen, daß er an die Arbeit kommt und nicht denken, Vater Staat wird's schon richten.

Moemi 
Fragesteller
 22.04.2015, 08:27

So stark ist er leider nicht, deswegen versuche ich ihm zu helfen.

Wie gesagt, er macht momentan sein Fachabi und muss von der Schule aus ein 6-monatiges Praktikum machen (Vollzeit und nicht bezahlt), da bleibt keine Zeit um noch arbeiten zu gehen.

Wenn das Praktikum vorbei ist und er neben der Schule wieder Zeit hat, dann würde er auch arbeiten gehen. Ein faules Schwein ist er nämlich nicht :)

Es geht hauptsächlich jetzt um die Monate wo er das Praktikum macht und nicht nebenbei arbeiten kann.

jimpo  22.04.2015, 08:50
@Moemi

Dann sind die Erziehungsberechtigten dafür zuständig Ihn zu unterstützen.