Kann mich das Amt aus der Wohnung Schmeißen?

7 Antworten

Nein also alles in ruhe

So bald die ausziehen muß du nicht mit raus erstmal

Du hast 6 Monate automatisch schutz und das Amt muß die volle Miete normal weiter zahlen (auch wen die dich unter druck setzen werden die wollen kosten sparen) also keine Panik

dann nach denn 6 monaten muß du nachweisen das du dich behmüst eine neue wohnung zu finden zum vermieter gehn und nach fragen schriftlich geben lassen und reinreichen

auch dann muß dass amt erst mal die miete weiter zahlen da sie dich nicht obdachlos machen dürfen ist Gesetz

also ein Jahr kannst du ohne probleme da wohnen bleiben dann aber können und werden die die Mindest Miete für 1 Person + 40% aufstockung (beantragen) zahlen denn rest muß du selber aufbringen

und du bist weiterhin verpflichtet nach zu weisen das du eine neue Wohnung suchst

nein, sie bezahlen sie einfach nur nicht

der vermieter schmeißt dich dann raus, weil du sie ja nicht bezahlen kannst

sicher musst du dann eine kleinere nehmen

miete für 45m² stehen dir als einzelperson zu

also wenn die wohnung jetzt so günstig ist, wie eine 45er, brauchst du nicht umzuziehen, ansonsten schon

WiiUSpieler  28.10.2018, 14:44

das ist quatsch einfach nicht mehr oder teilweise zahlen ist gesetzlich verboten da das amt sie nicht obdachlos machen darf

beangato  28.10.2018, 14:46

nein, sie bezahlen sie einfach nur nicht

Doch - 6 Monate lang ...

Du hast 6 Monate Zeit, dir eine neue Wohnung für 1 Person zu suchen. So lange übernimmt das Amt die Kosten für die 3-Personen-Wohnung.

Für 6 Monate wird die Miete komplett übernommen, danach müsstest Du - solltest Du wohnen bleiben wollen - zur zur hohen Miete aus dem Regelsatz dazubezahlen.

Also nein - Du kannst weder rausgeworfen noch zum Umzug gezwungen werden.

Könnten sie schon, zumindest indirekt, also zwingen kann dich das Jobcenter natürlich nicht, allerdings müsste dann das Jobcenter alle notwendigen nachweisbaren Aufwendungen übernehmen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche und Beschaffung stehen würden.

Deshalb kommt dann in der Regel nur eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung der dann unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) , darin würde dir dann auch gleich mitgeteilt wie lange du diese unangemessenen Kosten noch gezahlt bekommst und was es dann noch max.geben würde.

In der Regel zahlt das Jobcenter für bis zu 6 Monate weiter, in diesem Zeitraum musst du dir überlegen wie du die Kosten senken könntest, z.B. durch Untervermietung und sollte das nicht möglich sein bzw.du es nicht wollen würdest, dann bliebe nur der Umzug in eine angemessene Wohnung oder du musst nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Das wäre aber nur nachvollziehbar wenn der Betrag nicht all zu hoch wäre, es sei denn du hast selber Erwerbseinkommen und könntest dann 100 € oder 150 € aus deinem Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zuzahlen, denn aus deiner Regelleistung für den Lebensunterhalt von derzeit 416 € wäre das nicht möglich.