Mit 17 in Ungarn Auto fahren?

5 Antworten

Du darfst mit der Prüfbescheinigung zu BF17 nicht in Ungarn fahren, nicht mit und natürlich auch nicht ohne Begleitperson. Das geht erst wenn Du 18 bist.

Diese Regelung zu BF17 gilt nur in Deutschland und in Österreich, in anderen Ländern nicht weshalb man sich dort strafbar machen würde.

Hallo,

ich nehme an, dass Du in Deutschland die Prüfung absolviert hast und momentan am "Begleitetes Fahren ab 17" teilnimmst. Du besitzt auch so ein "rotes / pinkes" Blatt Papier - wo Deine Begleiter eingetragen sind und draufsteht, dass Du berichtigt zu fahren - richtig ?

Dann ist das leider nur in Deutschland gültig. Wenn Du als Deutsche / r im EU-Ausland autofahren möchtest - musst Du leider warten, bis Du 18 bist. Denn dann bekommst Du auch den "echten" Führerschein und das ist ja dann der im Kartenformat - der auch in der ganzen EU gültig ist.

LG

Christian

Deutsches BF17 wird auch von Österreich anerkannt (spezielle Vereinbarung zwischen beiden Ländern), könnte für den Fragesteller zumindest bei der Anreise interessant sein. Ansonsten richtig.

@sebastianla

Stimmt, das habe ich vergessen zu erwähnen - sorry!

Kommt drauf an, über welche Länder er/sie fährt. Wenn er/sie über CZ , Slowakei fahren sollte - dann ist leider ab der deutschen Grenze Schluss mit Fahren.

Aber über Österreich dürfte er demnach noch fahren.

LG

  1. Wie lange warst du in Ungarn, als du dort den Fuehrerschein gemacht hast? Nur wenn du dich dort mindestens 185 Tage aufgehalten hast (nicht nur gemeldet!!), dann ist der Fuehrerschein legal.
  2. Was fuer eine Adresse ist im Fuehrerschein eingetragen, die deutsche oder die ungarische? Mit deutscher Adresse ist der Fuehrerschein hier ungueltig, mit ungarischer Adresse ist es OK.

Das hast Du falsch verstanden. Er ist im Besitz der Prüfbescheinigung zu BF17 und möchte wissen ob er in Ungarn fahren darf.

Du darfst in Ungarn garnicht fahren. Der 17er Führerschein ist eine Genehmigung für dich in Deutschland ein Auto zu führen. Du hast noch keinen Führerschein. Den kannst du dir an deinem 18. Geburtstag abholen. Du hast keine Fahrerlaubnis - nur eine Fahrgenehmigung und die gilt nur in Deutshcland.

Du hast noch keinen Führerschein

Genau genommen hat er den wirklich nicht, wohl aber eine Prüfbescheinigung. Und das ist eine vollwertige Fahrerlaubnis die nur durch eine Auflage beschränkt ist.

Hört dieser Unsinn denn niemals auf?

@Crack

Na ja, als vollwertig würde ich eine Fahrerlaubnis nicht bezeichnen, wenn sie nach EU-Recht von anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden muss, und mit Ausnahme von Österreich (wie jemand schon richtig geschrieben hat) auch nicht wird. Also wäre ich mit dem Wort "Unsinn" vorsichtig.

@sebastianla

Mit "Unsinn" meine ich die immer wieder kehrende Behauptung das eine Fahrerlaubnis mit der Auflage zum Begleiteten Fahren mit 17 keine Fahrerlaubnis wäre.

Rechtlich ist es eine vollwertige Fahrerlaubnis die mit einer Auflage versehen ist.

Das sie in anderen Ländern nicht anerkannt wird hat damit überhaupt nichts zu tun, denn es handelt sich um eine deutsche Sonderregelung.

Hast du nicht aufgepasst? Dein Schein gilt nur in Deutschland und Österreich. Das ist garnichts mit in Ungarn fahren! Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis!