Mit 17 Sex mit Älteren?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich! 

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird. 

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja...

"weil ich hier ständig verschiedene Antworten lese" - In der Regel werden falsche Antworten dazu immer korrigiert, auch, wenn es einige unbelehrbare gibt, die immer wieder denselben Quark dazu schreiben.

Nein, da gibt es kein Problem. Wenn es einvernehmlicher Sex war, okeee! Der Bruder einer Freundin von mir, wurde auch schon von mir zugreitten. Wir hatten keine Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dizzy666 
Fragesteller
 20.02.2020, 23:46

Danke das wollt ich hören....Zugeritten klingt ja super hihi

Holsteiner975  05.03.2020, 12:27

Ein Traum für jeden jungen Mann.

Mit 17 ist es ok. Es darf aber kein Verhältnis der Abhängigkeit ausgenutzt werden. Also nicht zum Beispiel mit der Chefin, wenn sie die Lage ausnutzt.

Unter 16 ist es strenger mit den Einschränkungen, und unter 14 ist es nicht erlaubt.

Solange der 17-jährige kein Schutzbefohlener