Mit 17 Jahren Hartz 4 beantragen.

8 Antworten

Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, die zarten Liebesbande von Heranwachsenden zu finanzieren.
Sie wird - solange sie unter 25 ist - nur dann eine eigene Wohnung fianziert bekommen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Freundeskreis und Schatzi sind keine wichtigen Gründe im Sinne des SGB II; würdest du sie schwängern, könnte man eine wichtigen Grund (unter Berücksichtigung des Jugendamtes) konstruieren; desgleichen, wenn sie z.B. einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz am alten Wohnort innehat. Vielleicht lässt sich etwas über die geplante Maßnahme drehen, zumindest, wenn diese Maßnahme nur am alten Wohnort durchgeführt werden kann.

glaube nicht das sie hartz 4 bekommt da sie nicht 18 bzw sogar 25 ist, wie du selbst schon angemerkt hast.

Vielleicht bekommt sie eine Art Ausbildungshilfe von der Arge zusätzlich. Hier mal nachfragen. Warum macht sie keine normale Ausbildung, dann wäre das glaub einfacher.

Vor der Volljährigkeit hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ob sie das ausüben will, müßt Ihr zunächst mal mit ihr selber klären. Und dann würde ich mal zur ARGE gehen und mich beraten lassen. Gruß, q.

SonixDBG 
Fragesteller
 26.02.2010, 14:33

Also ihre Mutter hat gesagt sie solle sich hier eine Wohnung suchen - weil sie ihr das auch nicht zumuten möchte mit nach Bayern zu ziehen.

Also Familiär is das alles schon geklärt - nur is die frage ob das Amt das auch machen würde ^^

quopiam  26.02.2010, 14:57
@SonixDBG

Dann fragt Ihr bei der ARGE nach. Alles andere ist Theorie. Besorg Dir die Infos bei der Stelle, die dafür zuständig ist. Gruß, q.

jumba  27.02.2010, 12:04
@quopiam

nun wenn mutti mit auszug einverstanden ist, dann ist mutti sicher auch bewußt das sie unterhaltspflichtig ist. dasselbige gilt für den vater deiner freundin. zusätzlich wird ihr das kindergeld ausgezahlt werden.

da deine Freundin noch minderjährig ist sollte sie sich erstmal ans Jugendamt wenden....auch wird wohl erstmal die Unterhaltspflicht der Elten geprüft....

Mit 18 zählt deine Freundin als Minderjährige, in eine Wohnung mit Dir kann sie ohnehin nur mit der Genehmigung der Eltern ziehen, H4 benatragen kann sie, aber die Begründung ist sehr dünn und dürftig, da kennen die Ersinner und Durchsetzer dieser Gesetze keinen Sonderfall vergleichbar mit dem was Du gerade beschrieben hast, lieber Dominik, da müsst ihr Euch noch einen Jahr - oder wie lange deine Flamme bis ihrem 18ten braucht - gedulden.

SonixDBG 
Fragesteller
 26.02.2010, 14:38

Sie wird ja nicht mit mir zusammen ziehen. Sie wird ja dann Allein wohnen. Und 1 Jahr lang getrennt leben ist ja wohl der größte bullshit ... -.-

Noergelix  26.02.2010, 14:46
@SonixDBG

Kein bewußter Vermieter würde einer Minderjährigen eine Wohnung vermieten, spätestens bei der Vorlage des Persoanlausweises fliegt die Geschichte in die Luft - leider. Die Gesetzeslage ist ja so, egal was ihr verliebte Hitzköpfe hineindeuten und -reden wollt. Ich kann euch beide sehr gut verstehen, mit 17/18 loderte ich auch wie eine Fackel für ein Mädchen, welches es wahrlich nicht verdient hatte - aus dem 25J Abstand ist das heute leicht zu sagen. Viel Glück beim Ausdauerspiel, sie wird leider mit nach Bayern ziehen müssen, oder unter unwürdigen Umständen in NRW bleiben.