Erstmaliger Hartz IV-Bezug. Auszug aus WG in eigene Wohnung. Wann Wohnung anmieten?

7 Antworten

Ich hab nur noch 4 Wochen, mit etwas Glück 5-6 Wochen. Da kann ich mir nichts erarbeiten. Ich muss mit meinem wenigen Azubi-Gehalt auf jeden Cent achten.

Meine Eltern wohnen nicht in meiner Nähe und wollen/können mich auch nicht wieder aufnehmen.

Brauch die ARGE denn nicht irgendwelche Nachweise, wieviel ich derzeit an Miete zahle? Ohne Mietvertrag kann ich denen ja sonst was erzählen...

Suchen sie sich eine kleine wohnung .gehen mit den Unterlagen(Mietvertrag zum Amt die brauchen die daten der wohnung um zuprüfen ob sie lt.harzt 4 nicht zu groß odser zu teuer ist.Dann gibt es eine zusage wenn es passt ,aber auch nur wenn sie noch belegen können das sie bedürftig sind.Also Kontoauszüge mitbringen und Kündigung bzw.Abschlusszeugnis aus Firma.Das mit der erstausstattung läuft dann soweit ich weiss nur so ab.das es einenen besuch einen sachbearbeiters gibt der ihren antrag auf erstaustattung prüft,also wwas sie wirklich brauchen.Das schwierige an der angelegenheit denke ist einen vermeiter zu finden der auf hart4 Empfänger bock hat.Deswegen würde ich mich gleich auf die suche machen .Es gibt bestimmt jede menge wohnungen die "klein" genug sind.Notfalls einefach einen kassenjob annehmen und einen 400,-euro jb zeitungsaustragen drauflegen dann müssten ca.1100,- zusammenkommen.Das ganze bis zum studium.In der zeit Wohnung suchen ,dann brauchen sie die harzt 4 story nicht und die chancen ne wohnung zu bekommen ist relativ gross.Kurz vor dem studium dann bafög beantragen.wenn noch fragen sind nur her damit =)

-- Im Allgemeinen hast du erst ein Anrecht ab 25 Jahre auf eine eigene Wohnung, die von der ARGE bezahlt wird. Es bestehen aber Aussnahmen, sogenannte Härtefälle.

-- Antrag auf Umzug in eigene Wohnung schriftlich (mit NACHWEIS) stellen, mit der Begründung, dass du seit x Jahren zur Untermiete wohnst!!!!

-- Damit gibst du an, dass du auch x Jahre nicht mehr bei den Eltern lebst, die Weigerung der Eltern, dich aufzunehmen, beifügen!!!!

-- Bei Komplikationen lass dir beim Arbeitlosenhilfeverein deines Wohnortes einen Termin für einen Rechtsanwalt/In geben, dann wirst du optimal vertreten.

Du kannst auch so schon bei der ARGE einen Antrag stellen, gibst an derzeit ohne Mietvertrag bei einem Bekannten zu leben und legst ein Schreiben von Ihm vor das er verlangt das du bis zum xx (z.b. bis Ende Juni) ausziehen musst. Dann kannst du dir paralel eine eigene Wohnung suchen und dir von der ARGE gleich die Angemessenheitsgrenzen mitteilen lassen. Rechne aber damit das die dir sagen du sollst wieder zu deinen Eltern ziehen, du bist noch unter 25, da steht dir grundsätzlich kein eigener Wohnraum zu.

Ich würde gerne in Berlin bleiben zum Studieren. Weiß aber ja noch nicht mal, ob ich direkt einen Studienplatz bekomme. Ich hoffe es sehr.

Gibt es auch unabhängige Beratungsstellen für ("angehende") Arbeitslose? Bzw. wie nennen sich diese Stellen? Dann würde ich einfach mal mit meinem Antrag dort hingehen und mich genau erkundigen.