Mit 17 getauft werden, wie geht man vor, wo muss man hin?

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Antwort Nr. 2

Den Kommentaren entnehme ich, dass deine Tochter bei einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft eine Ausbildung beginnen wird. Deine Tochter hat gerne am Religionsunterricht teilgenommen und es ist ihre eigene freie Entscheidung, sich taufen lassen zu wollen. Deine Fragen gehen mehr in die Richtung, wie das verwaltungstechnisch abläuft, wer konkret zuständig ist und welche Papiere man braucht. Ich vermute mal, dass du dich selbst nicht direkt darum kümmern kannst, da die Mutter (allein-?) erziehungsberechtigt ist. Bitte korrigiere mich, wenn ich etwas nicht recht verstanden habe. Also ich kann allerdings nur für die kath. Kirche schreiben.

  • Wie jemand anderer schon geschrieben hat, kann das deine Tochter selbst entscheiden und regeln: Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland die Religionsmündigkeit erworben (ohne Einschränkung!). Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten als auch das Recht, sich einer anderen Religionsgemeinschaft anzuschließen (vgl. Gesetz über die religiöse Kindererziehung, RelKErzG)

  • Der kirchliche Träger der Einrichtung wird es sicher nicht zur Bedingung machen, getauft zu sein um z. B. eine Ausbildung zur Krankenschwester zu absolvieren. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass er beim Gespräch die Möglichkeit der Taufe angesprochen hat, zumal ja deine Tochter gerne am Religionsunterricht teilgenommen hat. Vielleicht ist das (oder sowas ähnliches) nur schlecht rübergekommen. Da würde ich doch nochmal gezielt nachfragen. Falls sich das nicht klärt, bitte hier nochmals posten. Ansonsten gilt, was ich im anderen Beitrag schon dazu geschrieben habe.

  • Zur Anmeldung zur Taufe geht deine Tochter mit ihrer Geburtsurkunde und ihrem Ausweis in das zuständige Pfarramt. Sollte eine andere Pfarrei zuständig sein, sagen die das einem schon. Man kann aber auch in einer anderen Pfarrei getauft werden. Ansonsten kann sie auch ihren Religionslehrer fragen. Diesen ersten Kontakt mit dem Pfarramt kann auch die erziehungsberechtigte Mutter übernehmen, aber ein persönliches Erscheinen deiner Tochter wird dann schon noch nötig sein (war nur ein Spaß!). Natürlich muss sie auch versichern, nicht schon einmal getauft worden zu sein (Also nicht wundern, wenn sie dazu eine Erklärung unterschreiben muss. Es kann allerdings sein, dass wegen der fehlenden Volljährigkeit die Mutter diese Erklärung abgeben muss. Das sagen die im Pfarramt aber schon).

  • Als nächstes gibt es bestimmt ein paar Gespräche mit dem Pfarrer oder einem anderen pastoralen Mitarbeiter/in. In der Regel gibt es eine längere Vorbereitung auf die Taufe. Die erstreckt sich gewöhnlich über ein paar Monate. Aber da muss man sehen, was der Pfarrer für notwendig hält und wie die Gepflogenheiten vor Ort sind. Die meisten berichten aber, dass die Vorbereitungszeit eine sehr schöne und wertvolle Zeit ist. In der Vorbereitung gibt es verschiedene Phasen, die dann in der Taufe, der Firmung und der ersten Teilnahme an der Kommunion münden. Normalerweise werden Jugendliche und Erwachsene in der Osternacht getauft und gefirmt, muss aber nicht so sein. Doch die Feier der Osternacht ist der schönste und beeindruckendste Gottesdienst der Kirche. Ich kenne niemand, der im Erwachsenenalter (oder wie deine Tochter mit 17 Jahren) getauft wurde und sich diesen Gottesdienst in der Osternacht jedes Jahr entgehen ließe. Wenn deine Tochter diesen Weg geht, kann ich dir heute schon sagen, dass viele aus dem "Betrieb" daran teil nehmen werden.

Ich hoffe geholfen zu haben. Ansonsten einfach nochmals hier nachfragen.

wolfruprecht  23.09.2013, 21:38

Fällt mir noch ein:

Für die Formalien nach der Taufe kümmert sich das Pfarramt. Und wenn die noch was brauchen sollten, melden die sich schon. Ciao.

Abundumzu  16.11.2013, 10:28
@wolfruprecht

Hallo johnnymcmuff

Dein Anliegen berührt ja eine grundlegende christliche Glaubensfrage.

Insofern wäre es sicherlich nicht verkehrt, wenn sowohl Deine Tochter als auch Du biblischen Rat als Entscheidungshilfe mit heranziehen würden - oder siehst Du das anders?

Um Dir eine kleine "Kostprobe" von dem zu liefern, was ich damit anregen möchte, erinnere ich Dich an das Folgende:

Als Jesus Christus als Sohn Gottes auf die Erde kam, erging es ihm so ähnlich wie Deiner Tochter: Er glaubte an Gott, an seinen Vater im Himmel, aber er war nicht getauft.

Als er sich dann taufen ließ (taufen ließ !) war er, genau wie Deine Tochter, "religionsmündig" !! Die Taufe war seine eigene Entscheidung, ohne Einflussnahme eines Erziehungsberechtigten.

Diese Vorgehensweise ist vor allem deshalb folgerichtig, weil eine Taufe eine freie Willensentscheidung besiegelt, mit der sich der Täufling in erster Linie gegenüber seinem Vater im Himmel und gegenüber dessen Grundsätzen verpflichtet.

Deshalb beschreibt die Bibel Jesu Entschluss auch mit den Worten: „ „Hier bin ich, Gott! Ich will tun, was du von mir verlangst“ (Hebräer 10:7 Gute Nachricht Bibel)

Falls Du diese Anregungen vertiefen möchtest, könntest Du diesem Link folgen

http://www.gutefrage.net/frage/ich-bin-nicht-getauft-glaube-abet-an-gott---was-hab-ich-dann-fuer-ein-glauben#answer99930206

Dort wurde eine ähnliche Frage schon einmal beantwortet.



Abundumzu  16.11.2013, 21:20
@Abundumzu

Und noch etwas, was ich anmerken möchte:

Mit der Taufe ist man als Christ nicht etwa am Ziel angekommen, sondern mit der Taufe beginnt der christliche Lebensweg!

Darauf macht uns der oben schon zitierte Text aus Hebräer 10:7 aufmerksam, der über den Anfang des irdischen Lebensweges Jesu berichtet:

„Hier bin ich, Gott! Ich will tun, was du von mir verlangst“



santoberger  12.02.2014, 21:12
@Abundumzu

Zumindest die passablen Bibelstellen von Abundumzu würde ich beachten. Danke

helmutwk  25.09.2013, 18:37

Noch eine Ergänzung. einige Kirchren haben auch "Wiedereintrittstellen" eingerichtet, wenn so eine in der Nähe ist, kann die Tochter auch da hingehen.

Egal ob so ne Stelle oder ein Pfarramt: was sonst noch an "Behördenkram" nötig ist, wird da ggf. schon gesagt.

Was ich sonst noch sagen könnte, ist alles schon von Anderen gesagt worden ...

wolfruprecht  26.09.2013, 11:33
@helmutwk

@helmutwk

Das mit den "Wiedereintrittstellen" ist mir neu. Obwohl da bei einem Wiedereintritt (anders als bei der Frage oben, wo es um die Taufe geht) ja auch konkret ein Priester für die Rekonziliation und ein Pfarramt bezüglich der Matrikelbücher zuständig sein muss. Aber wo gibt's so was zum Beispiel? Würde mich einfach nur interessieren.... lg

helmutwk  27.09.2013, 18:21
@wolfruprecht

Aber wo gibt's so was zum Beispiel?

Weiß ich jetzt auch nicht konkret, aber hab mal davon gehört, dass die ev. Landeskirchen so was haben.

An besten wendet sich die Mutter an das nächste Pfarramt, und die helfen einen gerne weiter. Es gibt zum Beispiel in der evangelischen Kirche auch die Möglichkeit zur Erwachsenentaufe. Ich habe bisher jedenfalls noch keinen Fall erlebt, wo das jemanden verweigert worden wäre. Wäre ja auch schön wenn durch diesen Kontakt ein entspanntes Verhältnis zur Kirchengemeinde entstehen würde. Man sollte diese Chancen nutzen.

LA

Aus beruflichen Gründen ist es erforderlich, dass sie getauft wird.

Kannst du das nur ein wenig genauer beschreiben, denn das kann ich mir nicht so recht vorstellen, außer sie will einen spezifisch kirchlichen Beruf ergreifen wie Pfarrhelferin, Gemeinde- oder Pastoralreferentin oder als Pfarrsekretärin arbeiten. Wenn sie z. B katholische oder evangelische Theologie studieren will und als Theologin bei der Kirche angestellt werden will, wird es sicht nicht von Nachteil sein, wenn sie getauft wäre. Nur wäre das alles schon ein wenig komisch.....(Nicht das Theologiestudium etc. ans sich, sondern die Konstellation).

Zum Beispiel ist es für soziale Berufe bei einem kirchlichen Träger zumindest bei der Katholischen Kirche nicht erforderlich, getauft zu sein. In der Regel hat man auch keinen Nachteil, wenn man nicht getauft ist. Natürlich ist es etwas ganz anderes, wenn jemand schon getauft ist, dann aber aus der Kirche ausgetreten ist. Aber das ist ein ganz anderes Thema. Es kommt häufiger vor, wie viele denken, dass Nichtgetaufte bei einem kirchlichen Träger angestellt sind.

Damit ich mir die Situation besser vorstellen kann, wären schon ein paar weitere Angaben nötig. Dann kann ich vielleicht auch eine genauere Antwort dazu geben.

Die Taufe bedeutet immer auch Eintritt in eine Kirchengemeinde, man ist nicht mehr konfessionslos, sondern ev. oder kath. Dies sollte man in freier Entscheidung und mit voller Überzeugung wollen.

Man wendet sich an den Pfarrer der zuständigen Pfarrgemeinde (ev./kath). In einem Gespräch wird auch nach den Gründen gefragt und welches Wissen über den Glauben der jeweiligen Konfession schon bekannt ist. Eine Taufe ist ein hl. Sakrament, sie nur aus beruflichen Gründen empfangen zu wollen, wäre nicht richtig und würde wohl auch nicht vom Pfarrer anerkannt.

Die Taufe kann erst dann erfolgen, wenn ein Glaubensunterricht vorausgegangen ist. Das kann einige Monate dauern. Bei der Taufe sollte man wenigstens die grundlegenden Elemente des Glaubens kennen, um dann auch das Glaubensbekenntnis mit Überzeugung sprechen zu können. Wenn das deiner Tochter ebenso viel Freude macht wie der Religionsunterricht, steht der Aufnahme in die Kirche nichts mehr im Wege.

Nach der Taufe wird diese ins Taufbuch der Kirche eingetragen und man bekommt einen Taufschein. Mit diesem geht man zum Standesamt in die Stadtverwaltung und meldet den Eintritt in die ev./kath. Kirche. Alles andere (Kirchensteuer ) läuft dann automatisch.

Die Erziehungsberechtigte Mutter muß gar nichts machen. Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres Religionsmündig. Sie kann also ganz alleine zum Pfarramt gehen und dort ihren Wunsch vortragen. Es könnte ihr aber passieren, dass der Pastor diesem Wunsch nicht entspricht, wenn er hört, dass es nur aus beruflichen Gründen ist.