Kann der Ex-Freund Sorgerecht und Besuchsrecht beantragen?

5 Antworten

ja das kann der exfreund beantragen. warum auch nicht. zudem ihm der nicht stattgefundene umgang nicht vorgeworfen werden kann, er war ja verhindert. somit hat er die möglichkeit das umgangsrecht einzufordern. erstmal betreut, damit vater und kind sich kennenlernen. dann wird es fließend übergehen in eine umgangsregelung von alle 2 wochen fr-so, 1-2 tage unter der woche vielleicht mit übernachtung, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub wären drin. das was er sich halt vorstellen kann.

selbiges gilt für das sorgerecht. er hat dem kind nichts getan und was er irgendwann mal gesagt haben soll interessiert heute keinen mehr. er wird in der lage sein entscheidungen zum wohle des kindes zu treffen, als erwachsener.

entweder die eltern einigen sich darauf oder er wird es einklagen müssen. darum kann die beziehung der mutter mit ihrem freund ja immer noch harmonisch sein und dieser sich auch mit ihrem kind weiterhin gut verstehen.

wenn die Mutter früher das alleinige Sorgerecht beantragt hat muss er das doch gleich vor Gericht anfechten sonst hat er doch keine Chance auf Besuchsrecht und Sorgerecht oder?

@Gridley

er muss erstmal garnix beantragen. wenn die beiden nicht verheiratet war, hatte sie doch schon immer das alleinige sorgerecht, es sei denn die beiden hatten eine sorgerechtserklärung beim jugendamt gemacht. dass muss sie dann gerichtlich klären um alleiniges sorgerecht zurück zu bekommen. das wäre richtig.

das hat sie solange, bis er es neu beantragt. momentan spräche nichts gegen gemeinsames sorgerecht. jedenfalls wird nichts vorgetragen. aber im falle das es gerichtlich aberkannt wurde muss er es gerichtlich neu beantragen.

umgangsrecht hat er immer. es sei denn es wurde gerichtlich ausgesetzt. aber das hast du nicht erwähnt. also fordert er die mutter auf umgang einzuräumen und zu fördern. tut sie dies nicht, muss er ein gemeinsames gespräch anberaumen (kann er- müssen muss er nix). dort muss die mutter darlegen warum umgang nicht möglich ist: verwahrlosung oder missbrauch des kindes, schwere misshandlung des kindes seitens des vaters - auch das erwähnst du nicht. dann wird km vom jugendamt beraten gemeinsam mit kv. dort einigen sie sich oder auch nicht.

ansonsten muss er dann umgang einklagen. ich denke es wir dazu führen das er umgang bekommen wird - aber sicher erstmal nur betreut, da kind und kv sich nicht kennen.

@Gridley

Das Umgangsrecht steht ihm auch ohne Gerichtsbeschluss zu.

Waren die beiden verheiratet oder warum mußte die Mutter die alleinige Sorge beantragen?

Er hat sich ja nicht mal bevor er in den Knast ist um das KInd gekümmert die wichtigsten Jahre im Kleinkindalter von 0-3 Jahren

@Gridley

gridley - das sind sachen die heute bar keinen mehr interessieren was in den ersten drei jahren war. hat die mutter sich gekümmert, dass er umgang im gefängnis wahrnehmen kann. hat sie ihn informiert und sich gedanken selbst gemacht?

@nanadann

Es hat ihn doch nie interessiert nur als er jetzt aus dem gefängnis kommt hat er auf einmal interesse daran..die tochter möchte keinen umgang hat sie ja selbst gesagt da sie sich wohlfühlt..was ist wenn er das kind bekommt und dann wieder mit den drogen anfängt...wer kontrolliert das denn später??? also ich finde das ein wenig aus der luft gegriffen...es gibt ja gesetze zum schutze und wohle des kindes ebi ehemaligen straftätern...

@Gridley

die ist-situation ist interessant. die strafe ist abgesessen, er wünscht umgang. warum er den will ist irrelevant. er will ihn und diesen wird er bekommen.

hier wäre bestimmt wichtig das die mutter mal eine mediation beim jugendamt beginnt. vielleicht wird kv ausfallend? vielleicht rastet er aus? vielleicht redet er hohlsinn oder drohungen? bestimmt interessant für den mediator der sicherlich derjenige ist der im gericht sitzt und eine meinung abgeben wird. mutter muss ganz erwachsen und ruhig bleiben. such eine lösung - betreuter umgang, da km dem kind und dem vater nicht im wege stehen will sich kennenzulernen. aufgrund der drogen in der vergangenheit ist angst vorhanden, dass kv das kindeswohl nicht im auge hat, darum erstmal nur betreuter umgang. das ist ein angebot und irgendwas wird sie anbieten müssen. in der regel ist es einmal die woche oder alle zwei wochen einmal für 2-3 oder 1-1,5 stunden, abhängig davon wieviel zeti die jeweilige stelle für betreuungen überhaupt hat. dann wird man weitersehen.

sperrt sie sich vollständig hat sie sie schlechte karten. empfehle ihr einen anwalt für familienrecht einzuschalten und sich auch von diesem ausgibig beraten zu lassen.

@Gridley

Es gibt keine Gesetze zum "Schutze und Wohle des Kindes bei ehemaligen Straftätern".
Es obliegt alleine der Mutter, sich den Vater auszusuchen.
Wenn der nun ein Straftäter ist, dann muß das Kind mit einem Straftäter als Vater leben und mit diesem Kontakt haben.

Das ist sein Elternrecht.

Wieso will das Kind denn keinen Kontakt?
Wirkt die Mutter denn nicht etwa positiv auf das Kind ein, damit es seinen Vater auch sehen will?

Wie verhält sich das, wenn der Ex wegen Drogenmissbrauch im Knast war

dann hat er im leben was falsche gemacht und wurde dafür bestraft. das hat nicht mit dem umgang für die zukunft zu tun.

das gemeinsame sorgerecht kann er auch beantragen und wird es auch bekommen wenn nicht nachgewiesen werden kann das er dem kind in der zukunft schaden wird. das dürfte schwer sein dann.

Auch wenn er das Besuchs- oder Umgangsrecht bekommen sollte, kann das Kind nicht gezwungen werden, dies auch auszuüben.

doch kann es u. wird es auch.

@nanadann

Wie kommen Sie auf die das ein Kind dazu gezwungen werden mit ihrem Vater sich zu treffen oder Umgang möchte..das ist gegen das gesetz und schon so eine Art Nötigung wenn es gezwungen wird gegen seinen Willen

@Gridley

nein ist es nicht. das böse ist, dass der mutter manipulation unterstellt werden könnte und das der grund ist warum das kind nicht möchte. das kind ist 6 jahre und wird nicht gefragt was es will. kv will umgang, mutter hat den zu gewähren und zu fördern. tut sie dies nicht, setzt sie sich strafen aus zwangsgeld, haft und im schlimmsten fall sorgerechtsentzug.

im krassesten fall kann kind auch mit gerichtsvollzieher und polizei abgeholt werden. im glimpflichsten von einem umgangspfleger, der kind holt und bringt.

In dem Alter wird das Kind ganz sicher gezwungen.
Hier ist davon auszugehen, dass die Mutter so aufs Kind einwirkte, dass das Kind den Vater nicht sehen will.

@Menuett

manchmal klingt das schon krass und böse oder?

Weiss ja nicht, aber welches Gericht räumt einem Drogendelinquenten ein Besuchsrecht oder gar ein Sorgerecht an einem Kind ein, um das er sich noch nie bemüht hat?! Das ist alles gegen das Kindeswohl. Da lohnt zu kämpfen und dem Anwalt Beine zu machen, bzw. sich einen guten Anwalt zu besorgen. Lest auch durch die Gesetze und fordert die Rechte des Kindes auf eine Kindheit ohne Gefährdung ein. Kindeswohl kann man durchaus für das Wohl des Kindes auslegen, um es mal ironisch zu sagen..

Sein Drogenmißbrauch ist kein Hinderungsgrund für die gemeinsame Sorge und den Umgang.
Allenfalls wenn er breit das Kind abholen will, muß man es ihm nicht mitgeben.

Der Mutter nimmt man ja auch nicht das Kind weg, weil sie sich einen Drogenuser als Vater fürs Kind ausgesucht hat.