Wie kann ich für meine Kinder ein Konto eröffnen, wenn mein Ex sich weigert?

9 Antworten

In den USA ist man ja gar nicht verpflichtet, einen Pass zu haben. Also kann man den auch nicht von ihm in Kopie verlangen.

Du kannst aber diese Bankvollmacht, beim Familiengericht für deine Kinder beantragen. Das ist eigentlich nur ein Verwaltungsakt

Jepp 👍🏻 kein nennenswertes Problem, das ganze Geschreibsel gar nicht wert

In den USA ist man ja gar nicht verpflichtet, einen Pass zu haben.

Aber in Deutschland.

@dauernhof

Er lebt aber in den USA. Wenn er da bleiben will braucht er keinen Pass

DAS Problem kenne ich!

ich habe mich an meine bank gewandt und für jedes Kind unter meinem Namen ein Girokonto (Guthabenkonto) eröffnet. Das Kind bekam die Vollmacht für DIESES Konto.

Da es nominell auf meinen namen lief, hatte mein Ex keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Mit ihrem 18. Geburtstag haben meine Kids dann jeweils beid er bank ihre eigenen Konten eröffnet.

Einziger Nachteil dieser methode: Ein 2. (und weitere) Girokonto ist nicht gebührenfrei.

WICHTIG: Diese Konten immer als reine Guthabenkonten (ohne Überziehung) eröffnen.

Ich denke, darauf wird es hinauslaufen. Ich habe nächste Woche sowieso einen Termin bei der Bank, da ich da alles fertig machen wollte. Jetzt nutze ich den wohl einfach, um in meinem Namen zwei weitere Konten zu eröffnen und dann meinen Kindern Verfügung zu geben. Hilft ja alles nichts.

@KerstinAR

Warum willst du dich auch nur in die Nähe von Problemen begeben, wenn du das ganze problemlos gerichtlich klären kannst und dabei vermutlich noch das alleinige Sorgerecht bekommen kannst?

@KirstenSe

Es gab ein Gerichtsverfahren und mir wurde nur eine Vollmacht zugesprochen mit Ausnahme der Geldgeschäfte. Das will ich auch nicht noch mal aufrollen. Er macht das weil er kann.

@KerstinAR

Das ist jetzt was anderes. Zum einen brauchen Jugendliche ein Taschengeldkonto um den Umgang mit Geld zu erlernen, zum anderen benötige deine Tochter Ein Konto für ihr FSJ Geld.

Wenn bei sowas ein Elternteil die benötige Mithilfe verweigert, kann man seine Unterschrift via einstweiliger Verfügung schnell und unkompliziert ersetzen lassen.

Vermutlich wird er davon sogar erst erfahren, wenn es vorbei ist. So habe ich es zumindest mehrfach erlebt, obwohl der andere Elternteil in Deutschland lebte

Weiterer Nachteil : das ist nicht legal

@KirstenSe

Doch ist es. Die Konten laufen ja auf den Namen der Mutter und diese bezahlt die Gebühren.

Die Banken würden illegale sachen nicht machen. Hier ist es doch so, dass das Kind bei Volljäjhrigkeit Kunde dieser bank bleiben wird... warum also sollte die Bank nein sagen?

@Dea2010

Weil die Konten nicht auf den Namen der Person laufen, der sie benutzt

@KirstenSe

Diese Person hat die Vermögenssorge inne, von daher ist das kein Problem.

@Menuett

Genau das ist das Problem, die hat sie eben nicht all einig, sonst könnte sie ja einfach ein Konto für die Kinder eröffnen

@KirstenSe

Was uninteressant ist, wenn sie das Risiko für die Kinder übernimmt.

@Menuett

Klar, solange für die Kinder alles ok ist kann die Mutter Regeln und Gesetze brechen wie wild, super Einstellung.

Ich warne die Mutter lieber und zeig ihr legale Lösungen auf

@Menuett

Vielleicht sagt sie einfach offen in der Bank, was sie möchte, da wird sie dann wohl die richtige Info bekommen.

Wenn es ok ist, gibt es ja kein Problem, das Vorhaben zu verheimlichen

@KirstenSe

Nochmal: Es ist legal! Die Mutter kann bei geteilter Vermögenssorge keine Konten auf den Namen der KINDER eröffnen ohne den Kindsvater.

Sehr wohl aber kann sie im eigenen Namen Konten eröffnen und "dritten Personen" (ihren Kindern) Vollmacht und Verfügungsgewalt einräumen.

Wenn das illegal wäre, dürfte KEIN unverheiratetes Paar sich gegenseitig Kontovollmacht geben...

@Dea2010

Sie kann aber keinem minderjährigen Kontovollmacht gewähren.

Sie kann nur mauscheln.

@KirstenSe

Natürlich kannst du einen Minderjährigen (beschränkt Geschäftsfähigen = ab 7 Jahre) bereits mit einer Vollmacht ausstatten. BGB §165.

@Fraganti

Wenn die Mutter keine Bankgeschäfte allein für die Kinder tätigen darf, kann sie das nicht via Vollmacht umgehen

@KirstenSe

Auch das stimmt nicht.

Eine Kundin kann für IHR Konto bevollmächtigen wen SIE will und im Umfang, den sie wünscht. Die bevollmächtigte Person muss nur 7 Jahre oder älter sein und der Ausweis der bevollmächtigten Person muss mit der ausgefüllten Vollmacht der Bank vorgelegt werden. Dazu braucht die Kundin weder die Erlaubnis ihres Mannes seit 1957, noch ihres Exehemannes seit "sowieso noch nie".

Da sie nun eh zur Bank geht, sollte sie auch gleich für ihr Hauptkonto mindestens eine Vorsorgevollmacht für ihre Kinder, oder das verlässlichste Kind ausstellen lassen. Nur unverantwortlich Kurzsichtige glauben, dass nie etwas passieren kann und dann sitzen die Kinder im Ernstfall sogar im doppelten Mist. Bei Alleinerziehenden eine absolute Katastrophe.

@Fraganti

Mit der Vorsorgevollmacht gebe ich dir absolut recht (würde ich aber einen erwachsen Freund oder Familienmitglied)

Das die Kundin eine Erlaubnis braucht, wem sie Kontovollmacht erteilt, würde nie gesagt.

Aber die Kinder brauchen die Erlaubnis Bankgeschäfte zu tätigen

@KirstenSe

Dass nur beide Erziehungsberechtigten zusammen ein Konto für die Kinder eröffnen dürfen, ist der absolute Standardfall. Das hat mit Vollmachten für dein persönliches Konto aber gar nichts zu tun. Da kannst du einsetzen, wen du willst.

Diese Lösung ist leider keine. Erstens können Minderjährige keine Kontovollmacht erhalten, weil sie nur bedingt geschaftsfähig sind, und zweitens ist diese Vorgehensweise ein Verstoß gegen die AGB der Bank (Handeln auf fremden Namen) und zudem auch gegen das Geldwäschegesetz. Von dem Verstoß gegen die Sorgerechtsregelung mal ganz zu schweigen.

@Fraganti

Wat nu? Ja, nach § 165 BGB kann man einem Minderjährigen eine BV geben. Die nutzt ihm hier nur nichts, denn nach § 164 Abs. 1 Satz 1 BGB greift diese Regelung (bei der die Minderjährigkeit ohne Belang wäre) nur, wenn der Vertreter auf fremden Namen und für fremde Rechnung handelt. Das ist hier aber ja gerade nicht der Fall, da es sich um das Geld der Kinder selbst handeln soll. Und das Nutzen eines fremden Kontos auf Rechnung Dritter verstößt gegen die AGB der Bank und das GWG.

Grund und Anlass das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ein GSR mit einem Mann in den USA macht m. E. überhaupt keinen Sinn.

du schreibst ihn an und gibst ihm 14 tage zeit die einwilligung auf eröffnung eines kontos für die kinder. wenn da nichts kommt, dann gehst du zum familiengericht und lässt seine unterschrift gerichtlich ersetzen.

die einfachste variante wäre die eröffnung von girokonten auf deinen namen und du gibst den kinder vollmacht darüber zu verfügen.

Bei der Entfernung hast Du gute Chancen auf die alleinige Sorge. Das Gericht wird auf alle Fälle für die Konteneröffnung entscheiden.

Du könntest höchstens noch ein Konto auf Deine Namen eröffnen und den Kindern eine Karte für die Konten geben.

Trotz der Entfernung wurde mir damals nicht das alleinige Sorgerecht zugesprochen.