von zu hause ausziehen mit 18 als schüler

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Solange Du noch die Schule besuchst oder Deine erste Ausbildung/ Studium absolvierst, sind Dir Deine leiblichen Eltern BEIDE unterhaltspflichtig - obwohl Du volljährig bist.

Dein Unterhaltsbedarf sieht folgendermaßen aus:

  • noch zu Hause wohnend = 488 Euro (inklusive Kindergeld)
  • eigener Wohraum (Wohnung, WG...) 670 Euro (inklusive Kindergeld)

Den Unterhalt muss Du bei BEIDEN leiblichen Eltern einfordern und dazu auch Deine eigenen "Vermögensverhältnisse" (Sparkonten, Nebenjob etc...) offenlegen.(Dein Stiefvater ist Dir nicht unterhaltspflichtig!)

Allerdings: Solange die Möglichkeit besteht, bei einem Elternteil zu wohnen (eigenes Zimmer, zumutbarer Schulweg...) kannst Du nur mit Zustimmung der Eltern ausziehen...

Sind sie mit dem Auszug nicht einverstanden und Du vollziehst ihn dennoch - was Du als Volljähriger ja darfst - sind sie nicht verpflichtet, Dir den "erhöhten Unterhalt" zu gewähren.

Wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, Deinen Unterhaltsbedarf zu decken, so könntest Du als Schüler ein Schüler-Bafög beantragen (muss nicht zurückgezahlt werden).

Eine andere "staatliche Finanzspritze" steht Dir nicht zu.

naja was jetzt doof ist, ist dass du schon 18 bist andererseits ist das auch ganz gut. wärst du unter 18 hätte das jugendamt noch hilfe leisten können. da das für dich jetzt nicht in frage kommt, denke ich schon, dass du alleine leben könntest. du hast gesagt, dein vater zahlt unterhalt. ziehst du von zu hause aus, steht dir dein unterhalt zu. weiß ja nicht wie viel das ist und ob man davon leben könnte. so hättest du zumindest schon mal unterhalt und kindergeld. wenn du weit genug von deinen eltern wegziehst und noch ein paar dinge beachtest kannst du sogar wohngeld bekommen. das ist meistens eigentlich ne ganz gute summe, wenn du wenig geld hast und viel miete zahlen musst. also möglichkeiten hast du. ist bei mir nicht anders. bin auch mit 18 ausgezogen, bekomm unterhalt und kindergeld. also es geht schon.

So, jetzt helf ich dir mal.

Also erstmal nur wegen ,,Stress" kannst du nicht von zuhause ausziehen, da bekommst du keine Hilfe von den Behörden. Allerdings kenne ich dich nicht- wenn die Probleme zuhause massiv sind, dann wende dich ans Jugendamt! Die Leute dort haben eine eingeschränkte Verantwortung für dich, bis du 21 bist. Wenn du beim Jugendamt bist, verlange nach einer zuständigen Sachbearbeiterin und lass dich nicht abwimmeln! Wenn nötig, übertreib auch ein bisschen und werd dramatisch- das hilft. So, das Jugendamt hat DREI Klauseln nach denen sie sich richten um dir einen Auszug von zuhause zu gewähren:

  1. Klausel: Du wirst geschlagen, missbraucht oder physisch und psychisch fertig gemacht.

  2. Klausel: Deine Eltern kümmern sich überhaupt nicht um dich und lassen dich praktisch mit allem allein.

  3. Klausel: Das Gegenteil von Klausel 2- sie sind ÜBERFÜRSORGLICH- das heißt, sie ermöglichen dir keinerlei Weiterentwicklung deiner eigenen Persönlichkeit.

Allerdings kommt es natürlich bei Klausel 2 und Klausel 3 darauf an, wie massiv die Situation ist und ob du damit zurechtkommst oder nicht etc.

Betone bei dem Gespräch unbedingt auch oft genug, dass die Schule bei dir darunter leidet- das ist GANZ wichtig!

Es könnte sein dass sie dir eine Familienhilfe aufdrücken, was aber relativ unwahrscheinlich ist, da du schon volljährig bist. Um trotzdem eine zu bekommen, müsstest du extrem unselbstständig sein.

Übertreibe beim Jugendamt wie gesagt ruhig ein bisschen- mach da auf keinen Fall den Coolen, dann kannst du die Wohnung vergessen. Denk immer dran, dass du eigentlich bei deinen Eltern bleiben musst bis du 25 bist- die Situation bei dir zuhause muss also schon massiv und extrem belastend für dich sein.

So, jetzt kommt das Nächste: Deine Situation zuhause wird GEPRÜFT- das heißt jemand vom Jugendamt kommt vorbei und schaut sich an ob die Situation zuhause wirklich so schwerwiegend ist wie du sie beschreibst. Sie werden mit deinen Eltern sprechen und sich ihre Meinung dazu anhören- es sei denn du warst schon vorher in jugendamtlicher Betreuung, aber das weiß ich nicht.

Hat das Jugendamt den Eindruck, dass du wirklich ausziehen musst, dann werden sie dir einen Bericht schreiben, in denen sie deine Situation erläutern und es für das Beste halten, du ziehst von zuhause aus.

Und dann wartet ein langer harter Kampf auf dich: DANN musst du zum Jobcenter. Dort legst du diesen Bericht vor. (Personalausweis nicht vergessen!) Das Jobcenter kann deinen Auszug auch ablehnen, aber das tun sie in den allerseltensten Fällen. Die Mitarbeiterin wird dir zwei Zettel aushändigen auf dem steht, wie groß die Wohnung und wie teuer sie sein darf- wenn du allein wohnst, beträgt das in deinem Fall höchstens 50qm und 393, 95 Euro Kaltmiete. (Wenn du auch nur EINEN qm drüber oder einen Euro drüber bist, werden sie ablehnen!) Der zweite Zettel ist eine Mietbescheinigung.

Nun kannst du dir eine Wohnung suchen. Ich empfehle dir zu Baugenossenschaften zu gehen- private Vermieter warten nicht lange- du wirst keine Chance gegen die anderen Bewerber haben. Und nimm keine Wohnung die von Maklern angeboten wird- du wirst Maklerprovision zahlen müssen, das zahlt das Jobcenter nicht!

Wenn du eine Wohnung gefunden hast, die dir gefällt, musst du dem Vermieter diese geben, er muss die Mietbescheinigung ausfüllen und unterschreiben (trag sie am besten immer mit dir rum). Die Mietbescheinigung gibst du beim Jobcenter ab. Und dann kommts- das Jobcenter ist meistens ziemlich langsam bei Bearbeitung solcher Dinge. Ruf dort an und lieg denen auf der Tasche. Geh ihnen soviel auf die Nerven wie möglich und sag es ist sehr dringend- lass dich von unfreundlichen Mitarbeitern nicht abwimmeln. Halte nebenbei Kontakt mit deinem Vermieter und unterichte ihn immer dann wenn es etwas Neues gibt. Arbeitet das Jobcenter schnell, werden sie dir einen Brief zukommen lassen indem sie dir mitteilen ob sie dem Mietantrag zustimmen oder eben nicht. Wenn sie nicht zustimmen, musst du dir eine neue Mietbescheinigung holen, dir eine neue Wohnung suchen und das ist mühsam, also alles nochmal wiederholen. Deswegen achte unbedingt darauf, dass die Wohnung den Anforderungen des Jobcenters entspricht!

Wenn sie zustimmen, werden sie neben dem Anschreiben eine Menge Zettel beiheften, die du und dein Vermieter unterschreiben müssen. Das sind Anträge auf die Kaution, die Bankverbindung deines Vermieters u.s.w das steht dort dann alles drin. Am besten legst du eine Abtretungserklärung bei- das heißt das Jobcenter zahlt die Miete deiner Wohnung DIREKT auf das Konto deines Vermieters ohne dass du es vorher in die Hände bekommst- (SEHR praktisch).

Dieses Schreiben mit den Anträgen ist der Schlüssel- sobald du es bekommen hast, kannst du den Mietvertrag unterschreiben. Den Mietvertrag packst du zusammen mit den restlichen Unterlagen und Anträgen in einen fetten braunen Umschlag und sendest ihn an deinen zuständigen...

AliceMadness32  13.10.2013, 19:50

Sachbearbeiter. Das Jobcenter überweist nun die Kaution auf das Konto deines Vermieters. Die Sache ist jetzt praktisch geritzt- du bekommst nun den Wohnungsschlüssel.

Das Jobcenter schreibt allerdings vor WANN du in die Wohnung hineinkannst- falls du laut dem Vermieter schon vor dem gegebenen Datum in die Wohnung kannst, erzähl dem Jobcenter nichts davon- es wird denen nicht gefallen.

Das Jobcenter überprüft nebenbei ob deine Eltern genug Einkommen haben um dir Unterhalt zu zahlen. Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis du 25 bist.

Das Kindergeld steht dir zu- lass es dir möglichst von deinen Eltern auf dein Konto überweisen und stell keinen Antrag sonst kürzen sie dir alles andere! Wenn deine Eltern nicht genug Geld haben um dich finanziell zu unterstützen, bekommst du Geld von der Familienkasse- so eine Arzt Wohngeld, dass sind ungefähr 300-, Euro.

Schüler-Bafög kannst du auch beantragen- damit kenn ich mich nur leider nicht so aus.

Falls du Fragen hast, schreib mir einfach.

Das Wichtigste ist:

  1. Stell es dir nicht allzu leicht vor- das Jobcenter zahlt nicht gern und sie werden alles versuchen, dass sie auch nicht für dich aufkommen müssen- das heißt überprüfen, überprüfen überprüfen, solange bis sie irgendwas finden- wehr dich gegen sowas! Sei nicht frech, aber gib auch nicht klein bei. Trete bei den Sachbearbeitern freundlich aber auch selbstbewusst und auch etwas energisch auf- mit nett und lieb kommst du bei den Behörden nicht weit. Fairerweise muss ich sagen, sind natürlich nicht alle Sachbearbeiter so.

  2. Es geht nicht von heute auf morgen- bei mir hat es einen Monat gedauert bis alle Anträge bearbeitet waren und ich in meine Wohnung REIN konnte- dazu kam noch ein Monat Arbeit mit Einrichten, Renovieren, sich um Gelder kümmern etc.

  3. Du brauchst einen Antrag vom Jobcenter, der dich von GEZ-Gebühren befreit- vergiss das nicht!

  4. Solltest du in deiner Wohnung kaum Möbel haben, das heißt kein Bett, keinen Herd oder Kühlschrank ist das Jobcenter verpflichtet, dir diese Dinge zu stellen! Aber NUR das was du auch WIRKLICH brauchst. (Dazu zählt kein Fernseher, kein Internet u.s.w)

Viel Glück!! Bei Fragen sag mir Bescheid^^

Liebe Grüße Alice.

Natuerlich steht es dir zu von daheim auszuziehen. Deine Eltern muessen dich natuerlich unterstuetzen. Da gibt es dann bestimmte Regelbetraege (gerechnet nach deinem Alter und dem Verdienst deiner Eltern). Eine 1-Zimmer-Wohnung ist nicht ganz billig. Dazu kommt dann sicher noch der Wunsch nach einem Auto. Dann musst du die Wohnung einrichten....du hast ja ausser deinen Kinderzimmermoebeln nichts. Waschmaschine, Trockner etc. oder laesst du von Mami waschen? Wenn du ne eigene Wohnung haben moechtest und alles was dazugehoert (Lebensmittel, Getraenke, Strom, Wasser, Versicherungen uvm.) dann wird dir nichts anderes uebrigbleiben, als selber auch nach einem Job zu suchen. Ich glaube nicht, dass du allzuviel Geld vom Staat bekommen wirst. Vlt. findest du auch eine Wohngemeinschaft u. kannst da mit einziehen. Ansonsten solltest du nochmal darueber nachdenken. Wer putzt deine Wohnung, wer waescht, wer kauft ein, wer raeumt auf usw usw.. In deinem Alter gibt es immer Probleme mit den Eltern. Sind eben alle unterschiedlicher Meinung. Ich wuerde es jetzt noch bis zum Abi durchziehen u. danach kannst du ja fernab deiner Eltern nach einer Uni suchen u. dort im Wohnheim wohnen.

alex666ander 
Fragesteller
 06.06.2011, 13:28

weißt du zufällig, wie das ist, wenn ich einen 400€ job mache? wird dann das gehalt mit dem unterhalt verrechnet oder irgendwie so? oder gehen die 400€ direkt in meine tasche ? weil wenn ich 184€ kindergeld + unterhalt (weiß ich leieder nicht wie hoch) und 400€ job beziehe, kann man davon schon über die runden kommen. das mit dem auto hab ich mir eh schon ausgeredet :D sagen wir die miete kostet 350€ kalt und die nebenkosten 100€, dann sind von den 584€ + unterhalt schon mal nur noch 134€ übrig + unterhalt . für essen, trinken, klamotten usw. und das mit dem haushalt wird - denke ich - auch kein großes problem darstellen

Egoline  06.06.2011, 13:39
@alex666ander

Dein eigenens Einkommen würde voll angerechnet auf Deinen Bedarf. der derzeit bei 488 Euro liegt.

Würdest Du ausziehen, läge er bei 670 Euro, also müssten Deine Eltern zusammen im E-Fall noch 186 € an Dich zahlen (670 € - 400 € Verdienst -184 € Kindergeld).

alex666ander 
Fragesteller
 06.06.2011, 13:43
@Egoline

also würde ich ca 1200€ zur verfügung haben, würde ich ausziehen?

das reicht ja auf jeden fall aus, um gut alleine leben zu können

viele dank für deine antwort, das hilft mir sehr weiter

Egoline  06.06.2011, 13:52
@alex666ander

Wie kommst Du auf diese Summe?????

Die stehen INSGESAMT 670 Euro zu (deshalb gehen ja so viele Studenten nebenbei noch arbeiten...)

alex666ander 
Fragesteller
 06.06.2011, 13:59
@Egoline

dann hab ich das wohl falsch verstanden : unterhalt von meinen eltern 670€nebenjob 400€ (das kam noch dazu)( und kindergeld 184€ )

bekomme ich das kindergeld denn auch oder gibt es das dann gar nicht mehr ?

weil 670 + 400 + 184 = 1250 € .. das kommt mir irgendwie ganz schön viel vor

Egoline  06.06.2011, 14:10
@alex666ander

Kindergeldanspruch hast Du noch, solange Du Schüler / Auszubildender / Student unter 25 bist und nicht die "Einkommesnt-Grenze" überschreitest - was bei 670 Euro nicht der Fall ist...

Deine Eltern müssen lediglich die Differenz zwischen Deinem Bedarf (670 Euro) und Deinem Einkommen (400 Euro durch Job + 184 Euro Kindergeld) zahlen.


400 Euro Job + 184 Euro Kindergeld + 186 Euro Unterhalt von den Eltern = 670 Euro.

Davon müsstest Du definitiv alles bezahlen (Essen, Kleidung, Miete, Strom,Telefon, Freizeit etc....)

alex666ander 
Fragesteller
 06.06.2011, 14:13
@Egoline

okay, mein gehirn hat wohl eben irgendwie ausgesetzt

Du gehst in die 12 Klasse und machst in 2 Jahren abi? Hast du schon geplant 2x zu wiederholen?

Und bist du dir sicher, ob du dir den stress wirklich antun willst? Mit dem umziehen? Weil das fördert dein Konzentrationsvermögen auch nicht sehr.. überleg es dir gut. Dann gibt es noch die Möglichkeit, für die Zeit während du das Abitur machst (2Jahre??) zu anderen verwandten zu ziehen..zu deinem Vater zum Beispiel, Großeltern, Tanten..,etc. Würd ich dir eher empfehlen. Weil wenn du ausziehst musst du dich um den ganzen Hasuhalt kümmern, wenn du in ne WG ziehst musst du deine Mitbewohner ertragen, die du nicht kennst.

Mal abgesehen davon: ich bin auch ausgezogen, zu meinem Freund. Seine Eltern finanzieren mich, weil meine Eltern sich querstellen. Du bekommst aber auf JEDEN fall das Kindergeld (184€) und der Unterhalt steht auch DIR zu. Du müsstest auch noch Unterhaltsgeld beantragen können, dass deine Eltern dir zahlen müssen. Da du aber ohnehin schon unterhalt bekommst, weiß ich nicht, ob du das noch bekommst.

Viel Glück..

alex666ander 
Fragesteller
 06.06.2011, 13:23

ja es ist so, dass ich jetzt in der 12. bin und jetzt kommen sommerferien und dann bin ich danach noch mal in der 12., weil ich leider sitzen bleibe. dann ein jahr lang die 12. und ein jahr lang die 13. = macht 2 jahre :P