Mit 16 jahren arbeiten/halbes jahr lang?

2 Antworten

Hallo 2310!

Sollte Ihre Schulpflicht tatsächlich enden, dürfen Sie arbeiten. Allerdings schließt sich der Schulpflicht oft eine Berufsschulpflicht an. Diese müssten Sie besuchen. Ihre 17 Jahre müssen da keine Rolle spielen. Entscheidend ist, was im Gesetz steht. Der AG hätte Sie für die Berufsschule auch freizustellen. Auch sonst wäre der AG verpflichtet Sie nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beschäftigen.

Vielleicht noch ein Hinweis, weil Sie den FWD erwähnen: Sie gehen auch nicht zum FWD, so lange Sie noch berufsschulpflichtig sind. Es sei denn, Ihr Berufsschulbesuch wäre in dieser Zeit sichergestellt. Das sollte Ihnen auch klar sein.

Gruß Navvie

frag bei den besagten geschäften nach einem bezahlten praktikum

bezw. 400 euro job unter beachtung der jugentschutz regelung