Minischwein gekauft - Betrug Verkäufers im Bezug auf Alter und Endgewicht des Tiers. Schadenersatz?

4 Antworten

wieso verteufelst du den "Betrüger". Da wo die Nachfrage besteht, wird es immer wieder solche verantwortungslosen Menschen geben. Nicht minder verantwortungslos bist du, da du dich nicht ausreichend über Die Schweinehaltung informiert hast und wahrscheinlich das Tier nicht annähernd artgerecht hälst. Artgenosse, leben im Freien mit viel Auslauf, einem Stall, Beschäftigung, Suhle etc.

es ist ärgerlich, aber da wirst du nichts machen können.

So eine Frechheit das er heiratet xD

Das arme kleine Schweinchen....geb dem das bloß nicht zurück.

Was kann ich rechtlich im Bezug auf Schadenersatz tun?

Schadenersatz für was? Dir ist doch kein Schaden entstanden. Du hast den Kaufpreis akzeptiert und freiwillig gezahlt und wenn das Alter nicht stimmt, ist Dir dadurch kein Schaden entstanden. Du hast dem Kauf auch ohne Ohrmarke zugestimmt, bzw. bezahlt obwohl die Ohrmarke Dir nicht ausgehändigt wurde. 

Außerdem, was willst Du mit der Genehmigung vom Veterinäramt des Vorbesitzers? Diese nützt Dir gar nichts. Du als (neuer) Halter bist verpflichtet die Haltung des Tieres bei Deinem zuständigen Vet-amt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden. 

Die fehlende Ohrmarke kann Du vom Züchter bekommen, denn diese hat der Vorbesitzer auch vom Züchter erhalten. Züchter verfügen über diese in Massen.

Ich hoffe, Dir ist bewusst, das Schweine nicht als Einzeltiere gehalten werden dürfen (Rottentiere!). 

Ein Schwein, kann es noch so klein sein, gehört zu den Nutztieren, und für die Haltung dieser sind Bestimmungen zu beachten und zu erfüllen. Artgerechte Haltung bedeutet, Stall, Gehege mit Suhle und Scheuermöglichkeiten...

http://www.schweinefreunde.de/minischwein-abc/minischwein-ratgeber/minischwein-ratgeber.htm