Minischwein gekauft - Betrug Verkäufers im Bezug auf Alter und Endgewicht des Tiers. Schadenersatz?
Ich habe ein kleinen Mikro-Schwein über eine Anzeige auf Kleinanzeigen gekauft. Mein Freund und ich haben das Tier besichtigt und ich habe mich ca 1Woche später zum Kauf entschieden.
der Verkäufer brachte das Tier vorbei und ich bezahlte die 500€ in bar. Er hatte es mir als Mikro-Schwein Verkauft, mit der Versicherung es würde nicht über 12kg schwer werden und sei 10Monate alt.
Bei der Übergabe sagte er, er habe die Unterlagen des Tieres zu Hause vergessen, die er mir beim Kauf versprochen hatte. (Ohrmarke, Anmeldung beim Veterinäramt, Lehrbücher).
Er versprach die Unterlagen per Post zu schicken, doch erst war er im Urlaub, dann musste er heiraten, dann war er in den Flitterwochen und cih ahbe die Unterlagen bis heute nicht erhalten. Nur auf mein Drängen hin am 11.März ein Foto von der Ohrmarke und Kaufvertrag des Züchters des Schweins an meinen Verkäufer. Daraus war dann ersichtlich, dass das Schwein beim Kauf tatsächlich erst 3Monate alt war.
Beim Gewicht kann man ja noch zu Gunsten des Verkäufers sagen, gekauft wie gesehen, und ein Gewicht eines Tieres lässt sich nicht voraussagen, da es ja auch mit der Ernährung zusammen hängen könnte. Aber das Alter war gelogen. Sowie auch der Originalkaufpreis vom Züchter, der 600€ betragen haben soll. Ich habe mit dem Züchter gesprochen, der sagte, er hätte denen das Schwein für 350€ verkauft.
Was kann ich rechtlich im Bezug auf Schadenersatz tun?
Zum Glück war mein Freund immer dabei, als Zeuge.
Nein-Kaufvertrag gibt es nur mündlich.
Ich weiß, dass ich selbst blauäugig an die Sache gegangen bin, und habe mein Schweinchen sehr sehr lieb gewonnen. Aber es ärgert mich, dass solche Betrüger ungeschoren davon kommen sollen...
4 Antworten
wieso verteufelst du den "Betrüger". Da wo die Nachfrage besteht, wird es immer wieder solche verantwortungslosen Menschen geben. Nicht minder verantwortungslos bist du, da du dich nicht ausreichend über Die Schweinehaltung informiert hast und wahrscheinlich das Tier nicht annähernd artgerecht hälst. Artgenosse, leben im Freien mit viel Auslauf, einem Stall, Beschäftigung, Suhle etc.
es ist ärgerlich, aber da wirst du nichts machen können.
So eine Frechheit das er heiratet xD
Das arme kleine Schweinchen....geb dem das bloß nicht zurück.
Was kann ich rechtlich im Bezug auf Schadenersatz tun?
Schadenersatz für was? Dir ist doch kein Schaden entstanden. Du hast den Kaufpreis akzeptiert und freiwillig gezahlt und wenn das Alter nicht stimmt, ist Dir dadurch kein Schaden entstanden. Du hast dem Kauf auch ohne Ohrmarke zugestimmt, bzw. bezahlt obwohl die Ohrmarke Dir nicht ausgehändigt wurde.
Außerdem, was willst Du mit der Genehmigung vom Veterinäramt des Vorbesitzers? Diese nützt Dir gar nichts. Du als (neuer) Halter bist verpflichtet die Haltung des Tieres bei Deinem zuständigen Vet-amt und bei der Tierseuchenkasse anzumelden.
Die fehlende Ohrmarke kann Du vom Züchter bekommen, denn diese hat der Vorbesitzer auch vom Züchter erhalten. Züchter verfügen über diese in Massen.
Ich hoffe, Dir ist bewusst, das Schweine nicht als Einzeltiere gehalten werden dürfen (Rottentiere!).
Ein Schwein, kann es noch so klein sein, gehört zu den Nutztieren, und für die Haltung dieser sind Bestimmungen zu beachten und zu erfüllen. Artgerechte Haltung bedeutet, Stall, Gehege mit Suhle und Scheuermöglichkeiten...
http://www.schweinefreunde.de/minischwein-abc/minischwein-ratgeber/minischwein-ratgeber.htm