Fahrzeug ummelden nach Kauf

2 Antworten

Wenn du den Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Versicherungsnachweis und die aktuelle HU-Bescheinigung hast, kannst du die Maschine ummelden. Allerdings benötigst du dafür meines Wissens nach eine schriftliche Vollmacht des aktuellen Halters, wenn sie jetzt im Moment noch auf ihn angemeldet ist. Wer der Halter ist, steht auf der ersten Seite des Fahrzeugscheins und im Fahrzeugbrief.

Sprich: Du musst dir vom aktuellen Halter eine Vollmacht geben lassen, dass du die Maschine in seinem Namen abmelden und auf dich anmelden darfst. Das ist mein aktueller Kenntnisstand. Kann aber auch sein, dass das mittlerweile anders ist.

Etwas anderes wäre es, wenn der Verkäufer die Maschine bereits abgemeldet hätte. Dann bräuchtest du keine Vollmacht., sondern nur die oben genannten Dokumente.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann ruf halt einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle an. ; )

Nein, du brauchst zur Ummeldung den Fahrzeugbrief+Schein und die TÜV und HU-Papiere.

Dann brauchst du eine EVB-Nummer deiner Versicherung (früher als "Doppelkarte" bekannt und deinen Perso,

Das habe ich ja alles aber brauche ich dann noch eine Einverständnis des Verkäufers, da sie ja noch im Momemt auf ihn gemeldet ist?!

@azurio

Nein, denn er hat dir ja den Fahrzeugbrief ausgehändigt.

@kim294

Ok, danke fetten DAUMEN HOCH ;)