Minijob und trotzdem Kindergeld?

6 Antworten

Hallo, Eine Erwerbstätigkeit wird dann als anspruchsschädlich betrachtet, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt. Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit, •die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird, wobei die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses sein muss. •die geringfügig ist im Sinne der §§ 8 und 8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Auch wenn das Entgelt höher ist, die Beschäftigung aber innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Tage im Voraus vertraglich begrenzt ist, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Sollten jedoch gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 400 Euro betragen, liegt keine geringfügige Beschäftigung vor. •wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt, Hierbei ist stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu Grunde zu legen. Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (d. h. für höchstens 2 Monate) ausgeweitet, ist dies unbeachtlich, wenn während des gesamten Berücksichtigungszeitraumes im Kalenderjahr die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Also bei nicht mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit und einem Einkommen unter 450,- Monat behältst Du deinen Kindergeldanspruch

siola55  06.09.2013, 10:26

Hallo Schuldenhelfer,

da liegst du aber total falsch!!!

Eine Erwerbstätigkeit wird dann als anspruchsschädlich betrachtet, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden beträgt. 

Diese 20 Wochenstunden-Regel gilt nur für die Zweitausbildung oder für ein Zweitstudium!!!

Generell wurde bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrenze abgeschafft! Dies gilt sowohl für die Erst- u. für die Zweitausbildung bzw. das Erst- u. das Zweitstudium. Nur bei der Zweitausbildung und dem Zweitstudium gilt die 20 Wochenstundenzahl, jedoch spielt die Verdiensthöhe keine Rolle!!!

Sie muß nur darauf achten, dass sie eine von den vielen Voraussetzungen erfüllt (siehe meine Antwort weiter oben!). Nachzulesen in dem Link vom Arbeitsamt/Familienkasse:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

wie z.B.: In diesen Fällen wird ein Kind jedoch nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. usw.

Nein,steht dir nur zu,wenn du dich in Schul oder Berufsausbildung befindest oder auf der Agentur für Arbeit / Jobcenter,als Ausbildungssuchend gemeldet bist und dich ernsthaft um eine Ausbildung bemühst,das hast du dann auch der Familienkasse in Kopie der Bewerbungsbemühungen nachzuweisen !!!

Das Einkommen spielt natürlich schon eine Rolle, ich muss siola55 widersprechen. Aber ein 450 Euro-Job beeinträchtigt das Kindergeld nicht.

siola55  06.09.2013, 10:35

Hallo barbara34,

da bist du aber zum Glück falsch informiert!!!

Bereits zum 1.1.2012 wurde die Einkommensgrenze für den Kindergeldbezug ganz abgeschafft, egal ob Millionär oder armeS..., die Verdiensthöhe spielt keine Rolle mehr für den Kindergeldbezug!!!

Nachzulesen in dem Link vom Arbeitsamt/Kindergeldkasse:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

wie z.B.: Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen.

Was machst du denn außer dem Minijob? Bist du Ausbildungsplatzsuchend gemeldet?

MandyLane91 
Fragesteller
 30.08.2013, 22:57

nein ich bin wegen depressionen zuhause.

Heidrun1962a  30.08.2013, 23:04
@MandyLane91

So wie ich das sehe, steht dir dann kein Kindergeld zu. Versuche es aber trotzdem bei der Kindergeldkasse, vielleicht sehen sie es ja anders. Oder hast du es dort schon versucht?