Kann ich trotz Kindergeld einen Nebenjob annehmen?

5 Antworten

Hey, eine geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro) kannst du machen ohne das sich am Kindergeld etwas ändert. Bei Harz IV (egal wer im Haushalt es bekommt) wäre das allerdings was anderes.

"Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen." Er kann sogar voll arbeiten, wenn es allein um das Kindergeld geht..

Mal abgesehen davon,das dein Einkommen seit dem 01.01.2012 keinen Einfluss mehr auf dein Kindergeldanspruch hat,kann dein Vater ja auch einen ALG - 2 Antrag stellen,denn die würden einen Zuschuss zahlen,wenn ihr unter eurem Bedarf laut SGB - ll liegt !

Dein Kindergeld wird aber dann voll auf deinen Bedarf angerechnet und dein Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auch.

1060 € erscheint mir recht wenig für 2 Personen incl. Miete. Vermutlich könnte der Vater jetzt schon eine "Aufstockung" bekommen oder Wohngeld oder so?

@Alfred06

Es kann ja auch sein,das sie das Kindergeld noch nicht mit dazu gerechnet hat !

Ihnen würde zustehen :

  • Regelsatz Vater 391 €
  • Regelsatz Sie 313 €
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

ergibt den individuellen Bedarf der BG

Also würde ihnen alleine nur an Regelsätzen 704 € zustehen.

Bleiben noch 356 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung,liegen die höher und sind angemessen für 2 Personen,bekommen sie die Differenz als Aufstockung gezahlt.

Würde hier das Kindergeld schon addiert,könnte man von den 1060 € noch einmal 30 € Versicherungspauschale abziehen,das könnte sie nämlich von ihrem Kindergeld abziehen,solange sie noch kein Erwerbseinkommen hat.

Denn dann sind diese 30 € schon in ihrem Grundfreibetrag von 100 € enthalten,der ihr dann auf das Erwerbseinkommen zustehen würde.

Sie hätten also dann nur ein anrechenbares Einkommen von 1030 € und es blieben nur noch 326 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( warm Miete ) übrig und das ist definitiv zu gering für 2 Personen.

@isomatte

Erstmal ein liebes Dankeschön für die Antwort!

Die 1060 Euro beinhalten noch kein Kindergeld, das hatte ich oben nicht dazu gezählt. Davon müssen wir allein an Miete 800 Euro zahlen und so wie es jetzt ist, kommen wir so schnell nicht aus unserer jetzigen Wohnung in eine billigere. Strom und sonstige Nebenkosten kommen zu den 800 noch hinzu.

Soll ich meinem Vater sagen, er soll versuchen so einen ALG - 2 Antrag zu stellen?

Dein Kindergeld wird aber dann voll auf deinen Bedarf angerechnet und dein Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen auch.

Den Teil hab ich leider nicht verstanden. Könnten Sie mir den bitte nochmal erläutern? Also was ich denn tun oder worauf ich achten müsste, wenn ich jetzt einen Nebenjob annehme. Dafür wäre ich sehr dankbar!

@Shirahoshi

Da werdet ihr leider nichts bekommen !

Ihr hättet zwar Wohngeld beantragen können,aber um da Anspruch zu haben,müsste man min.80 % des Bedarfs selber als Einkommen aufbringen können. Damit ist der Bedarf laut SGB - ll ( ALG - 2 oder besser bekannt als Hartz - lV ) gemeint.

Da du mit deinem Vater in einer Wohnung lebst,stellt ihr eine so genannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar,in dieser würde dein Vater einen Anspruch auf 391 € Regelsatz haben und du ( da du noch unter 25 bist ) nur 313 € Regelsatz = 704 € Regelsatzbedarf.

Zu diesen 704 € Regelsatz,kämen dann die 800 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( warm Miete ) = ca.1500 €. Von diesen 1500 € müssten 80 % selber aufgebracht werden,also ca.1200 €. Solange er noch ALG - 1 bekommt und du das Kindergeld,habt ihr ca.1240 €,könntet ihr also noch etwas bekommen.

Nun kommt es aber darauf an,wie alt dein Vater ist,denn danach hat sich sein ALG - 1 Anspruch berechnet. Denn normalerweise bekommt man nur 12 Monate ALG - 1,wenn man aber 50 Jahre alt ist und 30 Monate beitragspflichtig beschäftigt war,bekommt man 15 Monate ALG - 1,der Anspruch kann bis zu 24 Monate betragen,dazu muss man aber 48 Monate beitragspflichtig beschäftigt gewesen sein und muss 58 Jahre alt sein.

Denn nur solange dein Vater ALG - 1 bekommt und du dein Kindergeld,evtl.etwas Nebeneinkommen ( was dann auch angegeben werden müsste ) könntet ihr etwas Wohngeld bekommen.

Bekommt er aber kein ALG - 1 mehr,müsste er ALG - 2 beantragen und da stehen euch die oben genannten Regelsätze zu + die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung.

Was beim Wohngeld noch keine Rolle gespielt hat,nämlich die Kosten der Unterkunft und Heizung,spielen beim ALG - 2 sehr wohl eine Rolle,denn diese 800 € warm Miete sind für 2 Personen definitiv unangemessen hoch.

Demzufolge würde das Jobcenter ( ALG - 2 ) max.für 6 Monate diese unangemessenen Kosten tragen. Danach stünde mit Sicherheit ein Umzug an,denn diese Miete liegt mit Sicherheit über 200 € über den euch zustehenden Kosten für Unterkunft und Heizung,je nach dem,wo ihr wohnt.

Die Wohnung dürfte bei 2 Personen ca.60 qm - 65 qm groß sein,was sie in eurer Stadt kosten dürfte ( 2 Personen ) kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen.

@isomatte

Okay, danke nochmal!

Das Kindergeld wird unbhängig vom Einkommen gezahlt.

"Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen."

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI523645

Solange Du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst Du neben der Ausbildungsplatzsuche auch voll arbeiten.

Okay, vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr!

@Shirahoshi

Bitte, gern geschehen. Es ist aber auch zu beachten, welche Art Bezüge Dein Vater hat und ob das Kindergeld da angerechnet wird bzw. Dein Einkommen (Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV).

@Alfred06

Ich weiß nur, dass er Arbeitslosengeld bezieht. 1060 Euro, soweit ich weiß. Er ist aber schon länger arbeitslos, bald ein ganzes Jahr. Das Kindergeld landet auf meinem Konto, aber es ist unser Geld. Spielt das eine Rolle? Mehr als Arbeitslosengeld bekommt mein Vater aber nicht, nein.

@Shirahoshi

Bei Hartz IV wird das Kindergeld angerechnet. Ich kenne mich da nicht so aus, wie gerechnet wird. Es spielt aber das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eine Rolle. Es kommt also auch darauf an, ob Dein Vater noch Arbeitslosengeld 1 bezieht und wie lange noch.

@Alfred06

Hartz IV würde es im Juni. Dann ist er ein ganzes Jahr lang schon arbeitslos. Auch wenn er dazwischen lange krank geschrieben war. Er hat sich über die Jahre hinweg auf dem Bau ziemlich kaputtgearbeitet. Die 1060 Euro sind rein Arbeitslosengeld. Was bedeutet denn, dass das Kindergeld dann angerechnet würde?

@Shirahoshi

Hallo, die Antwort von isomatte sieht für mich ganz gut aus. Ihr solltet sofort zum jobcenter gehen. Ich habe wirklich keine Ahnung von Arbeitslosengeld und Hartz IV, aber diese Anträge können meist nicht rückwirkend gestellt werden. Evtl. könnt Ihr wenigstens den Antrag stellen und Unterlagen nachreichen.

@Alfred06

Ihnen auch nochmal ein Danke!

 Er braucht wirklich dringend Geld und ich würde gerne einen Minijob annehmen, um auch etwas dazu zu verdienen. Geht das? Bekommen wir dann noch Kindergeld oder fällt das weg? Wie viel dürfte ich höchstens verdienen, damit wir noch Kindergeld bekommen?

Also die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits zum 1.1.2012 ganz abgeschafft, du kannst also unbegrenzt hinzuverdienen! Für den Kindergeldanspruch mußt du nur eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486095

Gruß siola

Kindergeld bekommst du so oder so bis sie 18 sind :)

Shirahoshi ist 22.