Minijob ohne Wohnungsmeldung beim Meldeamt?
Hallo allerseits,
für Antworten wäre ich wirklich dankbar. Ich brauche einen Minijob, bin aber in der jeweiligen Stadt nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Das möchte ich auch nicht ändern, da ich das Limit von 2 Wochen, innerhalb derer man sich beim Meldeamt melden soll, schon deutlich überschritten habe und keine saftige Strafe zahlen möchte.
Meine Frage lautet daher: wenn ich einen Minijob ans Laufen bekomme, kann das Meldeamt mit aufgrund des Jobs auf die Schliche kommen? Oder ist das Amt beim Minijob und dem Prozedere drumherum komplett außen vor?
Ich brauche dringend einen Job und kann mir die Strafzahlung nicht leisten :( Vielen Dank für Antworten!
1 Antwort
Ich brauche einen Minijob, bin aber in der jeweiligen Stadt nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Niemand muß in der Stadt seiner Tätigkeit/Berufsausübung wohnen und infolgedessen dort auch nicht gemeldet sein.
Das möchte ich auch nicht ändern, da ich das Limit von 2 Wochen, innerhalb derer man sich beim Meldeamt melden soll, schon deutlich überschritten habe und keine saftige Strafe zahlen möchte.
Durch weiteres "Liegenlassen" dürfte sich nichts verbessern - eher die Strafe erhöhen (oder bist du vor evtl. Gläubigern "auf der Flucht" ?).
Meine Frage lautet daher: wenn ich einen Minijob ans Laufen bekomme, kann das Meldeamt mit aufgrund des Jobs auf die Schliche kommen? Oder ist das Amt beim Minijob und dem Prozedere drumherum komplett außen vor?
Wohl kaum, eher außen vor.
Sicher wird auch dein Arbeitgeber den Ausweis sehen wollen. Wie der dann reagiert, wenn du mglw.in einer anderen Ecke Deutschlands gemeldet bist...
einen Minijob ans Laufen bekomme
Du verwechselst aber nicht einen Minijob (als Arbeitnehmer bis mon. 450 € und pauschalen Abgaben) und ein im Volksmund oft so genanntes "Kleingewerbe", wo du auf selbständiger Basis mit Rechnung arbeitest ?
Letzteres wäre nämlich pers. im Rathaus (Gewerbeamt) mitsamt Perso-Identifikation anzumelden - was du ja vermeiden willst.
Offenbar hast du dich schon schlau gemacht. Welche Bußgeld-Höhe käme denn da auf dich zu?
btw > am So. den 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. U.a. sind bei Anmeldungen wieder Vermieter-Bescheinigungen erforderlich um den wohl regen Adressenmissbrauch einzudämmen.
Ok. Danke soweit für die Antwort! Ich müsste die Strafe halt zahlen und lebe gar nicht mehr solange in der Stadt....plus Geldknappheit ist es dann wohl die beste Lösung, nicht mehr zu versuchen, es zu ändern.