Minijob Geld versteuern wenn ich noch eine Ausbildung mache?
Guten Tag,
fange demnächst meine Ausbildung an und möchte nebenbei einen Minijob machen. Muss ich das Geld vom Minijob auch versteuern oder ist es Steuerfrei.
mfg jeff
5 Antworten
Soweit Du neben einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis noch einen Nebenjob ausüben möchtest, wäre erst einmal die Zustimmung Deines Ausbildungsbetriebes einzuholen und zu klären inwieweit die vorgeschriebenen Maximalarbeitsstunden ( 40 soweit Du minderjährig bist oder bis zu 48 Stunden im Falle der Volljährigkeit ) pro Woche eingehalten wären.
Ansonsten kannst Du einen solchen Job für Dich sozialversicherungs- und auch steuerfrei ausüben wenn der AG ( Minijob ) die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2 % übernimmt.
erst einmal die Zustimmung Deines Ausbildungsbetriebes einzuholen
Nein.
Die Ausübung der Nebentätigkeit ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.
Der Arbeitgeber muss - wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht des Auszubildenden gegenüber - erst einmal nur informiert werden, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung (anders als im Arbeitsverhältnis).
Verbieten darf er die Ausübung nur aus den bekannten Gründen, sofern sie durch Tatsachen gestützt sind (also nicht alleine schon wegen bloßer Vermutungen/Befürchtungen).
Kommt drauf an...
...falls dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du erst gar nicht diesen Minijoblohn in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.
Gruß siola55
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, wie deiner Ausbildung, darfst du genau einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsabgabenfrei ausüben.
Jedes Entgelt aus einer Beschäftigung ist auch zu versteuern. Bei einem 450-Euro-Minijob darf dein Arbeitgeber bestimmen, wie dein Verdienst versteuert wird:
Pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach deiner Lohnsteuerklasse. Dabei hat der Arbeitgeber auch immer die Gesamtsituation des Minijobbers zu berücksichtigen, damit dieser später keine Nachteile hat.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Pauschsteuer. Wenn du mit deinem Arbeitgeber einen Bruttolohn vereinbart hast, kann der Arbeitgeber diese zwei Prozent von deinem Lohn einbehalten. Das ist rechtens und meist günstiger, als wenn du nach Steuerklasse 6 versteuert werden würdest.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Bei einem Minijob übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Steuer.
Bei einem Minijob (inzwischen bis 450 Euro p.M.) muss du nichts angeben und auch nichts verraten. Der AG des Minijobs wird dich bei der Minijobzentrale anmelden und das wars. Das zählt dann nicht als Nebentätigkeit.
Das zählt dann nicht als Nebentätigkeit...
Irrtum - es kommt immer auf den Minijob-Arbeitgeber an: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html