Wird der Eigentümer der Wohnung bei einer Wohnungsgeberbestätigung benachrichtigt bei einer Untermiete?

2 Antworten

Benachrichtigt nicht.

Aber es ist möglich das das EMA beim Eigentümer nachfragt ob er von dem Einzug der Person(en) weiß.

Es ist aber auch möglich das der Eigentümer in regelmäßigen Abständen vom EMA Auskunft einholt wer denn alles in seinem Eigentum wohnt.

Dazu hat er das Recht und das EMA die Pflicht diese Auskunft zu geben.

Möglich ist auch das der Vermieter rein zufällig erfährt das da mehr Personen gemeldet sind als ihm bekannt ist.

Zum Beispiel  durch Gebühren der Gemeinde/Stadt die pro amtlich gemeldeten Personen erhoben werden. Bei mir sind es die Grundgebühren des Müllentsorgers.

Übrigens kann unerlaubte Untervermietung bzw. unerlaubter Zuzug für den Hauptmieter die Kündigung zur Folge haben.

Dein Wohnungsgeber ist der Hauptmieter. Er füllt die bei der Meldestelle vorzulegende Wohnungsgeberbescheinigung aus und unterschreibt sie. Da er nicht Eigentümer der Wohnung ist, ist der Name und die Adresse des Eigentümers im Vordruck zusätzlich einzutragen.