Wie ist die Kommunikation zwischen Meldeamt - Vermieter?

3 Antworten

Hier soll doch nicht etwa versucht werden den Eigentümer zu "hintergehen"?

Auf Verlangen und aus wichtigem Grund kann der Eigentümer vom EMA Auskunft verlangen wer unter der Anschrift gemeldet ist. Zumindest die Anzahl der der Personen.

Vielerorts werden Abgaben, z. B. die des Müllentsorgers, pro meldepflichtiger Person erhoben.

Dann erfährt der Eigentümer spätestens bei der Jahresabrechnung wie viele meldepflichtige Personen in dem Haus wohnen, zumindest gemeldet sind.

Nein, anitari hier soll niemand hintergangen werden.

Kann der Vermieter bei der Meldebehörde nachfragen wer in einer Wohnung gemeldet ist?

Nur wenn er ein berechtigtes Interesse hat (wie auch immer das aussieht). Durch die DSGVO dürfte das allerdings schwer geworden sein.

wie sieht es umgekehrt aus, erkundigt sich das Meldeamt beim Vermieter?

Der Vermieter ist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung zu erstellen. tut er das nicht, kann die Behörde verlangen, dass er die Bescheinigung samt Name des Mieters einreicht. 

Ich habe einmal gelesen dass die Untervermietung einer Wohnung durch den Mieter (auch nach Genehmigung des Vermieters) ohne dessen Anmeldung (Erstwohnsitz) ein Kündigungsgrund für den Mietvertrag ist. Stimmt das?

@LiseHoppenstedt

Nein, das stimmt nicht. Dem Vermieter kann es egal sein, ob sich ein Untermieter anmeldet, bzw. wird er es in der Regel auch gar nicht erfahren.

Da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, kann ihm Auskunft erteilt werden.

Schließlich hat er ein Recht darauf zu wissen wie viele Personen in seinem Eigentum gemeldet sind bzw. sich dort aufhalten; das ist auch wichtig für die Nebenkostenabrechnung weil es Posten gibt die nach Personenzahl abgerechnet werden.