Wohngeldanspruch mit Minijob?

4 Antworten

Wenn du Kindergeld bekommst,machst du da noch Schule oder bist du als Ausbildung suchend gemeldet ?

Erstens brauchst du für das Wohngeld eine eigne Wohnung bez.einen Mietvertrag der auf deinen Namen läuft und du musst da schon gemeldet sein.

Zudem brauchst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,dass ist also der Grundsicherungssatz,dieser steht jedem zu,egal ob arbeitsfähig oder nicht,dann käme die Aufstockung dann nicht vom Jobcenter,sondern vom Sozialamt.

Dieser Bedarf beträgt dann für dich min.399 € Regelsatz,der ist für den Lebensunterhalt gedacht,also alles außer Miete warm,diese KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) kommen noch im angemessenen Maße dazu,dass ergibt dann deinen gesamten Bedarf.

Davon brauchst du dann min.diese 80 %,also angenommen deine Warmmiete würde 391 € betragen,dann läge dein Bedarf mit deinen 399 € Regelsatz bei min.790 €.

Demnach müsstest du min.632 € als eigenes Einkommen haben.

Würdest du jetzt 450 € Brutto wie Netto verdienen und noch deine 184 € Kindergeld bekommen,dann könntest du mit 634 € gerade so das Mindesteinkommen erreichen.

Dein Problem wird dann die Wohnung werden,da wirst du keinen Vermieter finden,der dir mit diesem Einkommen eine vermietet.

Du kannst also nur zum zuständigen Jobcenter gehen,da einen Antrag auf ALG - 2 stelle und gleichzeitig die Kostenübernahme für eine eigene angemessene Unterkunft beantragen.

Dein Erwerbseinkommen würde dann auf deinen Bedarf angerechnet,darauf hast du aber Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,würden bei 450 € Brutto wie Netto 170 € sein und 280 € würden dir auf deinen Bedarf angerechnet + deine 184 € Kindergeld,also dann 464 €.

Aber spätestens wenn du eine Ausbildung beginnst,wird dein Vater bzw.deine Eltern wieder unterhaltspflichtig und du hättest dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2,weil du dann nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr hättest.

Dann könntest du aber entweder BAB - oder - Bafög - beantragen,wenn deine Eltern nicht leistungsfähig wären oder du deinen Unterhaltsanspruch nicht aus eigenem Einkommen + Kindergeld decken könntest.

Ich hab vor drei Jahren für einige Monate Wohngeld bezogen. Damals war es so, dass ich ein Mindesteinkommen von 400 Euro nachweisen musste, um überhaupt wohngeldbereichtigt zu sein. Dieses Einkommen habe ich mir auch mit einem Minijob verdient. Ich weiß jetzt nicht, ob sich an dieser Regelung damals groß was geändert hat, aber ich kann's mir nicht vorstellen. Ich würde auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle in deinem Ort nachfragen. Ich wurde damals toll beraten!

Wenn du noch in der Ausbildung bist, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Um Wohngeld zu erhalten, musst du nachweisen können, wovon du lebst. Das heißt, du musst mindestens Einnahmen in Höhe von 80 % des Regelbedarfes zzgl. deine Gesamtmiete zur Verfügung haben. Kannst du den Nachweis nicht führen, gibt es kein Wohngeld. Wohngeld ist nämlich nur ein Zuschuss zum Wohnen, keine Hilfe zum Lebensunterhalt.

Warum machst Du nur einen Minijob und arbeitest nicht voll? Gehst Du zur Schule oder was machst Du sonst? Wenn Du noch keine Ausbildung hast, sind erst mal Deine Eltern für Dich zuständig.

leolove96 
Fragesteller
 02.03.2015, 20:17

Ich beginne im Sommer eine Ausbildung bei dem Betrieb bei dem ich den Minijob habe.

Allexandra0809  02.03.2015, 20:19
@leolove96

Dann wende Dich an Deine Eltern, sie müssen dann Unterhalt zahlen, bis Deine Ausbildung fertig ist.

TreudoofeTomate  02.03.2015, 23:29
@leolove96

Dann zieh nicht zu Hause aus. Ab Sommer bekommst du weder Wohngeld noch Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II. Wovon willst du dann leben?