ein hauptjob 1 minijob +1 Minijob Frau

3 Antworten

Jetzt wollte ich fragen ob der auch steuerfrei ist?

Minijobs sind nicht steuerfrei. Sie können aber pauschal besteuert werden und sind damit im Bezug auf das zu versteuernde Einkommen irrelevant.

Da ich ja Steuerklasse 3 habe und meine Frau 5.

Also wenn deine Frau den Nebenjob nicht pauschal besteuert bekommt, sondern über Klasse V, ergeben sich daraus einige Konsequenzen für euch:

  1. Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum 31.05.2015
  2. Ihr Minijob - da nicht pauschal besteuert - muss in der Anlage N angegeben werden und wird der Summe der Einkünfte hinzuaddiert.
  3. Sie kann Werbkungskosten geltend machen
  4. Dein Minijob wird dann relevant wenn er ebenfalls nach Steuerklasse (in dem Fall VI) abgerechnet wird. Dann muss er ebenfalls angegeben werden.
  5. Vermutliche Steuernachzahlung, da der Abzug in der Klasse III i.d.R. nicht ausreicht die Einkommensteuerlast nach Splittingtabelle zu decken.
Hefti15  17.12.2014, 11:22

Na ja so eine typische Antwort von "kevin1905" bei der man ein wenig den Kopf schütteln muss....

Auf die Aussage "Da ich ja Steuerklasse 3 habe und meine Frau 5" hat, antwortet er in Bezug auf eine weitere Beschäftigung mit Steuerklasse 6 "Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum 31.05.2015"..... mal kurz überlegen, ist man nicht schon allein mit der Steuerklassenwahl 3/5 ein Pflichtfall?

Was der Unterschied zwischen Punkt 2 und 4 ist, wird wohl ewig ein Geheimnis bleiben.

Und auch über Punkt 5 kann man nur den Kopf schütteln. Fakt ist, diese Aussage sollte man komplett ignorieren. "Vermutliche Steuernachzahlung". Kann der liebe "Kevin1905" so gar nicht wissen. Gerade weil beim Steuerabzug nach 6 eine der höchsten Steuerbelastungen überhaupt entstehen, wirkt sich so ein Einkommen i.d.R. eher positiv als negativ in der Einkommensteuererklärung aus. Man hat also unterjähig viel zu viel Steuern gezahlt.

Der weitere Teil mit der Aussage "da der Abzug in der Klasse III i.d.R. nicht ausreicht die Einkommensteuerlast nach Splittingtabelle zu decken" ist schlicht weg die Unwahrheit. Je nach Einzelfall kann es bei der Steuerklassenwahl 3/5 zu unterschiedlichen Möglichkeiten führen: Unterjährig wird zuviel, genau richtig oder zuwenig Steuer einbehalten. Die Aussage, dass "i.d.R. der Abzug nach Steuerklasse 3 nicht ausreicht" ist also ein pure Erfindung.

Wenn Du einen Hauptjob hast, kannst Du selbstverständlich auch einen Minijob ausüben solange geltende Arbeitszeitgesetze nicht verletzt werden (Höchstarbeitszeit Tag/Woche, Ruhezeiten), Du nicht bei der Konkurrenz arbeitest und Deinen AG informierst.

Der Minijob Deiner Frau hat mit Dir nichts zu tun.

danielwitt86 
Fragesteller
 15.12.2014, 09:44

mit der Arbeitszeit und das ich überhaupt einen nj haben darf ist alles mit meinem AG geregelt. ok ich dachte ich muss am ende noch nachzahlen oder der gleichen.

Hexle2  15.12.2014, 09:50
@danielwitt86

Nein, Du musst nichts nachzahlen. Die Abgaben bezahlt pauschal der AG. Du musst nur, wenn Du beim Minijob nicht in die Rentenversicherung einzahlen möchtest, diese Abgabe ausschließen.

Jeder AN kann neben einem Hauptjob, egal ob dieser Vollzeit oder Teilzeit ist, einen Minijob ohne Abgaben ausführen.

du kannst ..... bezahlt wird die Pauschalsteuer.....du kannst.