MiniJob 450€ Basis wie viel darf ich behalten?

6 Antworten

170 euro sind anrechnungsfrei. 280 euro werden auf den bedarf angerechnet.

Deinen Verdienst bekommst du vom Arbeitgeber ( AG ) da geht das Jobcenter nicht ran,aber dein Einkommen wird dir dann nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet !

Dann bekommt deine Mutter auf jeden Fall weniger für dich und das musst du deiner Mutter dann aus deinem Einkommen dann selber zahlen.

Die ersten 100 € des Bruttoeinkommens ist dein Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibeträgen dazu.

Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,ergibt das anrechenbare Erwerbseinkommen und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet,wenn du noch sonstige Einkommen wie Kindergeld / Unterhalt usw.hättest,dann käme das auch noch dazu.

Wenn du also 450 € verdienst und dann auch ohne Abzüge auf dein Konto bekommst,dann stehen dir auf die 450 € Brutto 170 € an Freibetrag zu,dein anrechenbares Erwerbseinkommen läge dann bei 280 €,dass würde deiner Mutter dann zusätzlich von deinem Bedarf abgezogen.

Diese 280 € müsstest du dann deiner Mutter von deinem Verdienst geben,dir blieben diese 170 €.

100 Euro sind Freibetrag, darüber hinaus wird zu 80 % angerechnet. Du bekommst die gesamten 450 Euro überwiesen, deiner Mutter werden aber von den alg2-Leistungen 280 Euro abgezogen.

Ihr habt also letztendlich 170 Euro mehr im Monat.

M.m.n. lohnt es sich nicht. Geld ungleich Stunden, die man arbeitet. Dann lieber jeden Samstag Zeitung austragen für 100 Euro.


ByeByeBtch 
Fragesteller
 31.08.2017, 22:52

Nein, das habe ich 4 Jahre lang gemacht und Monatlich ca.30€ Verdient.

Laury95  01.09.2017, 13:04
@Laury95

30 Euro? also hier bekommt man 100 und in Cuxhaven 130 Euro. Mittlerweile gilt Mindestlohn, also bekommst du mindestens 75 Euro.

Da es ein Minijod ist ( bis 450€) musst du keine Steiern zahlen und darfst eigentlich alles behalten

DougundPizza  31.08.2017, 20:15

Nee das stimmt meines Wissens nicht ganz, wenn die Eltern vom Staat leben und die Kids da wohnen und Geld verdienen, dann wird ein Teil der Einnahmen abgezweigt.
Ich weiß nicht genau wieviel, aber so eine Familie gilt als Bedarfsgemeinschaft..

hui, das hatten wir mal vor nem jahr bei meinem studium... ich durchsuch mal meine unterlagen und das sgb II xD

Bianca1349  31.08.2017, 20:43

puh, ist echt schwerer zu finden als ich dachte, aber ich glaube ich habs (sollte irgendein anderer meine antwort lesen und es besser wissen, dann würde ich mich freuen, wenn ihr das kommentiert). 

du lebst mit deiner mutter in einer bedarfsgemeinschaft, also wird das was ihr bekommt bzw wenn du arbeiten gehst abgeben musst zusammen berechnet.

so wie ich das verstanden hab steht das, was du dann behalten darfst, in §11b absatz 3 nummer 1. "bei erwerbsfähigen leistungsberechtigten [also du], die erwerbstätig sind [wenn du den job hast, dann bist du das auch], ist von dem monatlichen einkommen aus erwerbstätigkeit [also von dem geld was du dann verdienst] ein weiterer betrag abzusetzen. dieser beläuft sich für den teil des monatlichen Einkommens, das 100 euro übersteigt und nicht mehr als 1000 euro beträgt [in deinem fall sind das ja dann 450 euro] auf 20 prozent."

das heißt, dass du von den 450€ 20% "behalten" darfst, das wären dann (wenn ich jetzt nicht mega schlecht in mathe bin) 90 euro.

ich hoffe, ich hab das richtig in erinnerung und habe dir jetzt keinen quatsch erzählt. ist leider schon etwas her, seit ich mich damit zum letzten mal beschäftigt habe :/ am besten du holst dir noch ne zweite meinung ein!

Laury95  31.08.2017, 21:33
@Bianca1349

Also rechnen kannst du wirklich nicht gut. Was für ein Studium hast du gemacht??

100 Euro sind Freibetrag, der Rest wird zu 80 % angerechnet, er hat also 170 Euro mehr im Monat.

Bianca1349  31.08.2017, 22:49
@Laury95

ja mit sowas hatte ich schon immer probleme :D bei sozialer arbeit braucht man gott sei dank auch kaum mathe xD

aber dann hab ich ja nicht grundlegend falsch gerechnet sondern nur die 100€ freibetrag übersehen. stehen glaub ich weiter oben drin.

jedenfalls vielen dank für die verbesserung!

Laury95  01.09.2017, 13:05
@Bianca1349

Soziale Arbeit, daran hatte ich auch mal gedacht. Bin nämlich in Mathe auch nicht gut^^

Weißt du, ob man nach dem Studium beim Jugendamt im Bereich Pflegekinderdienst arbeiten kann?

Bianca1349  01.09.2017, 13:36
@Laury95

also genau sagen kann ich dir das nicht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das möglich ist. ich komme jetzt ins 4. semester (praxissemester) und mache mein praktikum auch beim jugendamt, allerdings in nem anderen bereich. pflegekinder waren in meinem studium aber auch schon thema, also glaube ich schon, dass das geht.