Arbeitsamt möchte meine Kontoauszüge?

10 Antworten

Deine Lohnabrechnung zeigt doch nur, dass du von einem Arbeitgeber Geld bekommst.

Auf deinen Kontoauszügen kann man jedoch genau nachvollziehen, ob du vielleicht noch aus anderen Quellen Geld schöpfst.

Und so lange eine Person aus der Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen bezieht, hat das Amt bzw Jobcenter das Recht, die Kontoauszüge einzufordern.

Wie andere schon sagten, du musst sie nicht zwingend vorlegen, aber dann wird das Amt eben die Leistungen einstellen.

Solange du noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehörst und sie ggf.noch Kindergeld für dich bekommt, bist du zur Mitwirkung verpflichtet und musst Nachweise nicht nur über die Höhe deines Einkommens erbringen, sondern auch wann es dir zugeflossen ist, also auf deinem Konto eingegangen ist !

Deshalb auch die Kontoauszüge, dass ganze nennt sich Zuflussprinzip, was du für Ausgaben hast ist dem Jobcenter egal.

Ja du musst deine Kontoauszüge vorlegen. Die interessiert es auch nicht, was du mit deinem Geld machst, sondern ob du womöglich noch Einnahmen hast, die du nicht angegeben hast. Wenn man Hartz IV bekommt muss man das halt leider alle paar Monate machen. Ist sicher nicht besonders schön, aber wenn du nichts zu verbergen hast, brauchst du dir keine Sorgen machen.

SandySchueppel 
Fragesteller
 23.04.2018, 14:33

Ich bekomme kein hartz4 ich gehe arbeiten.

isomatte  23.04.2018, 16:06
@SandySchueppel

Wenn du außer deinen 450 € und evtl.Kindergeld was deine Mutter für dich bekommt nichts weiter an Einkommen hast, dann bekommt deine Mutter auch noch eine ALG - 2 Aufstockung für dich gezahlt !

berlina76  23.04.2018, 14:35

Wenn man ü 18 ist und eigenes Geld verdient fällt man unter Umständen aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus, man bildet dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft in derselben Wohnung im Prinzip eine WG

D.h. Wenn Sie selber genug Geld Verdient um kein H4 beantragen zu müssen, so kann ihr Verdienst nicht mehr mit angerechnet werden. Nur noch der Anteilige Verbrauchsteil für Strom, Miete, Nebenkosten etc. Und dann hat das Amt auch keine Handhabe Kontoauszüge zu verlangen.

Das währ also hier zu Prüfen

Wie alt bist du, seid ihr eine BG oder eine WG.

Wenn nur deine Mutter H4 bekommt und ihr eine WG seid, so kann das Amt deine Unterlagen nicht fordern.

Wenn ihr eine BG seid und dein Geld voll mit angerechnet wird, so kann das Amt auch deine Kontoauszüge fordern.

isomatte  23.04.2018, 16:02

Ein Kind kann mit seinen Eltern / Geschwistern keine WG - bilden, da wäre nur eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) möglich, eine WG - kann man beim ALG - 2 nur mit nicht Verwandten bilden !

berlina76  23.04.2018, 16:07
@isomatte

Wie auch immer man das Bezeichnet, ist man ü18 und Verdient selber kann man sich aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern austragen lassen und zählt als eigene Bedarfsgemeinschaft. Auf die Bedarfsgemeinschaft der Eltern kann dann nur Anteilig die Miet und Nebenkosten angerechnet werden, nicht aber das gesamte Einkommen.

Für mich ist das eine WG, wenn mehr wie eine Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung leben.

Du könntest ja noch  weitere Jobs haben und ein Haufen Geld verdienen.

Die Auszüge musst du nicht vorlegen, aber dann kann das AA aber auch seine Leistungen kürzen oder einstellen.

Tamtamy  23.04.2018, 14:23

Zutreffende Antwort, der ich mich anschließe.