Minijob - Zeitraum zur Erfassung des durchschnittlichen Einkommen?

3 Antworten

"Generell unschädliche Überschreitungen bis 5.400 EUR

Die Anzahl der unvorhersehbaren Überschreitungen der monatlichen Entgeltgrenze von 450 EUR ist unschädlich, wenn die Jahresgrenze von 5.400 EUR nicht überschritten wird. In diesen Fällen ergibt sich auch bei mehr als 3maligen Überschreitungen keine mehr als geringfügige Beschäftigung."

Das ist meines Wissens das Kalenderjahr.

Wenn du drüber bist, ist noch nichts verloren.

Minijob: Überschreiten der 450-Euro-Grenze dreimal möglich | Personal | Haufe

Spezialmann  07.07.2018, 02:27

Meines Erachtens wird hier tatsächlich auf ein (Zeit)Jahr ab dem Beginn der Beschäftigung abgestellt, also z.B. vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres. Würde man auf das Kalenderjahr abstellen, würde das bedeuten, dass jemand, der erst zum 01.06. anfängt, dennoch 5.400 Euro verdienen kann.

Dekkert  07.07.2018, 08:21
@Spezialmann

Ich bin von eine entsprechenden Zwölftelung - die Grenze wäre in deinem Beispiel bei 7x540 - ausgegangen. Aber du hast Recht, klar ist das nicht.

Familiengerd  07.07.2018, 11:11

Es zählt nicht das Kalenderjahr, sondern ein Zeitraum von 12 Monaten der Beschäftigung (der bei Beginn an einem 01.01. selbstverständlich mit dem Kalenderjahr identisch ist).

Familiengerd  07.07.2018, 12:24
@Dekkert

Das weiß man!! 😉

Wenn Gesetzgeber und Juristen allgemein ein Kalenderjahr meinen, dann wird auch von "Kalenderjahr" gesprochen; die Bezeichnung lediglich "Jahr" meint immer einen Jahreszeitraum von 12 Monaten (entsprechend verhält es sich beim Monat: der Monat als Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - z.B. in Zusammenhang mit einem anteiligen Urlaubsanspruch - meint nicht den Kalendermonat, sondern einen Monatszeitraum, der bei Beginn am 01. eines Monats selbstverständlich mit dem Kalendermonat identisch ist, aber eben nicht bei Beginn z.B. am 16. eines Monats).

Dafür, dass mit "Jahr" selbstverständlich nicht das "Kalenderjahr" gemeint ist, hier ein Beispiel beim Minijob:

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob.

( https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html , unter dem Abschnitt "Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet").

Hier hat man bei den für Arbeitgeber gedachten Erklärungen offensichtlich nur deshalb gleich von "Zwölf-Monats-Zeitraum" gesprochen (und nicht von "Jahreszeitraum"), um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden.

Dekkert  07.07.2018, 13:09
@Familiengerd

Schön wäre es. Ein Zwölf-Monats-Zeitraum ist eindeutig: Kein Kalenderjahr. Wenn der Kommentar dann vom Jahr spricht, meint er was anderes, sollte die von dir erwartete sprachliche Genauigkeit stimmen.

Warum wurden nicht die zwölf Monate wiederholt, um Missverständnisse auszuschließen?

Um es noch konfuser zu machen, ist dies lediglich ein Kommentar der Mini-Job-Zentrale. Und was die meinen, wenn sie vom Jahr sprechen, ist noch weniger gewiss.

Die Zwölftelung muss auch vorgenommen werden, wenn nicht das Kalenderjahr gemeint ist, etwa wenn die Beschäfigung weniger als zwölf Monate dauert.

Familiengerd  07.07.2018, 13:55
@Dekkert
Ein wölf-Monats-Zeitraum ist eindeutig: Kein Kalenderjahr.

Der 12-Monats-Zeitraum ist ein Jahreszeitraum - und nicht zwingend identisch mit dem Kalenderjahr, kann es aber selbstverständlich sein je nach dem, wann das Jahr begonnen hat)

Der Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. (des Folgejahres) ist ein Jahr (ein 12-Monats-Zeitraum); der 01.01. bis 31.12. ist auch ein Jahr (ein 12-Monats-Zeitraum) und zugleich identisch mit einem Kalenderjahr.

Es ist generell so, dass im Recht das "Jahr" immer einen 12-Monats-Zeitraum bezeichnet - der dann auch "zufällig" mit einem Kalenderjahr identisch sein kann!

Im Übrigen ist die Minijobzentrale als eine Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung eine staatliche Institution.

Die Zwölftelung muss auch vorgenommen werden, wenn nicht das Kalenderjahr gemeint ist, etwa wenn die Beschäftigung weniger als zwölf Monate dauert.

Ist mir zu unklar ...

Eine Zwölftelung (anteilige Berechnung) beim Urlaubsanspruch bezieht sich immer auf den Anspruch in einem Kalenderjahr und muss vorgenommen werden,

> wenn ein Arbeitsverhältnis in einem Kalenderjahr nicht mehr als 6 Monate (Beschäftigungsmonate, nicht zwingend identisch mit Kalendermonaten) bestanden hat und wegen Nichterfüllung dieser "Wartezeit" in diesem Kalenderjahr kein Anspruch auf den vollen (gesetzlichen) Jahresurlaub besteht, und/oder

> wenn ein Arbeitsverhältnis bei über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzlich gewährtem Urlaub weniger als 12 Monate in diesem Kalenderjahr bestanden hat und eine anteilige Berechnung ("Zwölftelung") vereinbart wurde - wobei der gesetzliche Urlaubsanspruch in vollem Umfang erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis zwar weniger als zwölf, aber mehr als 6 Monate in dem Kalenderjahr bestanden hat.

Dekkert  07.07.2018, 15:26
@Familiengerd

Mir völlig unklar, warum du massenhaft Dinge aufzählst, die bekannt sind und Dinge, die mit dem Thema nichts zu tun haben.

Familiengerd  07.07.2018, 17:27
@Dekkert

DU hast Probleme mit dem Begriff "Jahr"!

Dinge [...], die bekannt sind

Daran habe ich - nach dem, was Du bisher so von Dir gegeben hast - meine erheblichen und berechtigten Zweifel!

Dinge, die mit dem Thema nichts zu tun haben

DU hast von "Zwölftelung" und fälschlich von "nicht das Kalenderjahr gemeint" gesprochen; ich habe "nur" dargestellt, wie es sich richtig verhält.

Dekkert  07.07.2018, 20:57
@Familiengerd

Ich habe es nicht mal bestritten, sondern spreche nur von Unklarheit.

Ich warte die ganze Zeit auf eine gesetzliche Definition, oder auf ein Beispiel oder eine zwingende Argumentation, aber du bringst endlos nur unbestrittene Allgemeinplätzchen, die nichts beweisen.

Du wirst persönlich und hampelst und das beweist, es geht dir nicht um die Sache, sondern um Rechthaberei.

Familiengerd  07.07.2018, 21:39
@Dekkert

Kapiert Du es nicht?

In der Rechtssprache bedeutet "Jahr" immer einen 12-Monate-Zeitraum, der kann auch mit einem Kalenderjahr übereinstimmen!

Wird genau ein Kalenderjahr gemeint, dann wird von "Kalenderjahr" gesprochen und nicht von "Jahr"!

Und da ist auch nichts "unklar"

Mir ist kein Gesetz, keine Vorschrift bekannt, die eine entsprechende Definition liefern würden. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Aussage.

Beispiele und Analogien (mit "Monat/Beschäftigungsmonat" und "Kalendermonat") habe ich genannt.

Beispiel im allgemeinen Sprachgebrauchb: Ein Arbeitnehmer ist ist seit dem 01.07. bei seinem Arbeitgeber; am 30.06. des Folgejahren sagt man ja, er wäre 1 Jahr bei ihm und meint mit diesem "Jahr" einen 12-Monate-Zeitraum und selbstverständlich kein Kalenderjahr.

Der Rest mit Deinen unsinnigen, unberechtigten persönlich Angriffen ist mir eine Erwiderung nicht wert!

Dekkert  07.07.2018, 22:08
@Familiengerd

Also kein Gesetzeszitat, kein Beispiel, keine zwingende Argumenntation, wie ich es von dir gefordert hatte

Ich hatte dir viele Möglichkeiten gelassen, aber mehr als eine Behauptung wiederholen und beleidigen kannst du nicht.

Darauf sage ich dir nur: Nimm den:

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. §2 VII EStG

und den:

Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr §25 I EStG

Die Einkommensteuer müsste deiner Logik nach als Kalenderjahressteuer bezeichnet werden.

P.sst, das Einkommensteuergesetz wurde von Juristen gefertigt.

Familiengerd  07.07.2018, 23:17
@Dekkert
keine zwingende Argumenntation,

Ach nein?

Wenn Du Argumentationen und ihren logischen Schlussfolgerungen gedanklich nicht folgen kannst oder sie einfach ignorierst, ist das Dein Problem.

Und was soll der ständige Blödsinn mit "beleidigen"?

Spezialmann  08.07.2018, 03:48
@Dekkert

Im Gesetz steht nur “regelmäßig im Monat 450€ nicht überschreitet“, alles andere ist Auslegungssache. Was bedeutet zB “regelmäßig im Monat? Dazu sagt das Gesetz nichts. Eine quasi “Handlungsanweisung“ sind die Geringfügkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherung, da findest du all das, was Familiengerd und ich geschrieben haben. Danach richten sich die Krankenkassen und z.B. auch die Betriebsprüfer der Rentenversicherung. Schau da mal rein, dann wirst du auch sehen, dass hier nur dann vom Kalenderjahr auszugehen ist, wenn dort Kalenderjahr steht. Steht dort “Jahr“, ist auch ein Jahr und kein Kalenderjahr gemeint.

Dekkert  08.07.2018, 07:37
@Spezialmann

Es geht doch nicht um die Frage, ob Jahr Kalenderjahr ist. Ich denke auch, hier ist das Jahr gemeint.

Es geht nur um das arrogante "Das weiß man". Weil Juristen angeblich präzise Begriffe verwenden. Naja.

Deshalb habe ich auf diesen Beweis der Klarheit (Gesetz, Beispiel, Rechtsprechung) gewartet. Er kam nicht.

Deswegen habe ich das Beispiel aus der Einkommensteuer beigefügt, in der für Juristen das Jahr plötzlich Kalenderjahr ist.

Kam wieder nichts. Ich erfuhr immerhin, dass ich blöd sei.

"Regelmäßig im Monat", ein schönes Beispiel für die "präzise" Juristensprache.

Danke für den Hinweis auf die Gerinfügigkeitsrichtlinien.

Familiengerd  08.07.2018, 12:44
@Dekkert
Es geht nur um das arrogante "Das weiß man".

Und hier ignorierst Du (manipulativ?) geflissentlich, dass ich ein relativierendes 😉 angehängt habe!

Ich erfuhr immerhin, dass ich blöd sei.

Wo soll ich das unterstellt haben??

Die Einkommensteuer müsste deiner Logik nach als Kalenderjahressteuer bezeichnet werden.

Eben nicht! Das ist völlig korrekt formuliert und widerspricht auch nicht meinen Aussagen:

Denn § 2 spricht deshalb nur von "Jahres"-Steuer, weil sich diese Steuer sowohl auf ein Kalenderjahr (bei zur Einkommensteuer veranlagten Privatpersonen) wie auch auf ein davon oft abweichendes Jahr - z.B. das Wirtschaftsjahr bei juristischen Personen/Betrieben - bezieht; der Veranlagungszeitraum nach § 25 ist dann wieder nur das Kalenderjahr.

Deswegen habe ich das Beispiel aus der Einkommensteuer beigefügt, in der für Juristen das Jahr plötzlich Kalenderjahr ist.

Das hast du dann offensichtlich (wieder) nicht richtig verstanden oder falsch interpretiert!

Dein "Nimm den" wie auch "und den" sind jedenfalls "Eigentore"!

Das heißt im Laufe eines kalenderjahre... also Januar bis Dezember

Freude772 
Fragesteller
 06.07.2018, 22:35

Also wie ich dachte von 01 Januar bis 31 Dezember? Und nicht einfach mal zwischen durch von z.B. Mai 2017 bis Mai 2018?

Idris164  06.07.2018, 22:37
@Freude772

Ne.. du hast absolut recht. Im Januar wird auf null geschaltet.

siola55  07.07.2018, 08:14
@Idris164

Nein - da wird nichts auf Null geschaltet :-((

siola55  07.07.2018, 08:12

Nein - immer 12 Monate sind maßgebend ;-))

Familiengerd  07.07.2018, 11:13

Es zählt nicht das Kalenderjahr, sondern ein Zeitraum von 12 Monaten der Beschäftigung (der bei Beginn an einem 01.01. selbstverständlich mit dem Kalenderjahr identisch ist).

Ich weiß, dass ich im Jahr nicht über 5400€ kommen darf, aber wie wird das Jahr gezählt?

Liebe Freude772,

es kann sehr wohl mehr verdient werden als 5400€ im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen laut der minijob-zentrale.de

Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Jedoch gibt es wie überall auch hier folgende Ausnahmen:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet

Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijob -> Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html