2 Minijobs und einmalig über der 450 Euro Grenze?

2 Antworten

Solange Du die EUR 5.400,-- Grenze im Jahr nicht überschreitest, ist das o.k.

Es werden im Gesetz sogar explizit Ausnahmen wie Krankheitsstand, Urlaub etc. vorgesehen.

Dankeschön! Und wie wird überprüft ob es sich tatsächlich um Krankheitsaufälle handelt etc.? Muss ich das irgendwo melden?

@PinkFlower97

Deine Arbeitgeber melden Dich ohnehin an die Minijob-Zentrale. Bei Rückfragen kommen die auf den AG zu. Du musst erst einmal nichts machen.

Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Grenze von 450 Euro (durch z.B. plötzliche Krankheitsvertretung, aber nicht Urlaubsvertretung, die ist i.d.R. nicht unvorhergesehen) ist bis zu 3x im Jahr möglich. Bei dieser Art des Überschreitens darf übrigens auch die jährliche Grenze von 5.400 Euro überschritten werden.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/neu-unvorhersehbares-ueberschreiten-der-minijobgrenze_78_286320.html


Im Falle einer Krankheitsvertretung ist es ratsam, dies in der Personalakte des Arbeitnehmers, der mehr gearbeitet hat, zu vermerken, idealerweise mit Kopien der Krankmeldungen der anderen Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer xy hat im Monat Mai 2017 die 450 Euro-Grenze überschritten, da der Arbeitnehmer yz plötzlich erkrankt ist und xy die Vertretung übernehmen musste.


Und wenn ich jährlich sowieso nicht über 5400 euro komme, ist es dann überhaupt notwendig etwas zu vermerken? Wäre es dann okay gelegentlich leicht drüber zu kommen wenn es sich in anderen Monaten wo weniger verdient wird ausgleicht?

@PinkFlower97

Bei einer Beschäftigung spielt das keine Rolle, wenn sich das wieder ausgleicht und du insgeamt nicht über 5.400 Euro kommst. Wie das bei zwei Beschäftigungen aussieht, muss ich nachschauen, da bin ich mir gerade nicht ganz sicher.

Mit dem Vermerk bist du aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.