MIndesturlaub in der.schweiz?

3 Antworten

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz sind mit denen in Deutschland weitgehend identisch.

In beiden Ländern gilt ein gesetzlicher Mindesturlaub von 4 Wochen.

In der Schweiz ist das festgelegt im Obligationenrecht OR Art. 329a "Pflichten des Arbeitgebers / VIII. Freizeit, Ferien, Urlaub für Jugendarbeit und Mutterschaftsurlaub" Abs. 2. "Ferien" Buchstabe a. "Dauer" Satz 1:

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier
Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens
fünf Wochen Ferien zu gewähren.

Die weiteren Bestimmungen (anteilige Berechnung, Kürzung usw.) findest Du hier:  https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a329 

4 Wochen, also 20 Arbeitstage.

Familiengerd  29.10.2017, 17:55

"Arbeitstage" ist falsch!

Ein Arbeitnehmer mit 1 Arbeitstag in der Woche hätte dann 20 Wochen Urlaub, ein Arbeitnehmer mit 6 Arbeitstagen 3,33 Tage!

annie80  29.10.2017, 20:04
@Familiengerd

Ich denke, es war klar was ich gemeint habe.

Aber ich ergänze der Vollständigkeit halber: Das gilt bei Vollzeit, bei  einem Teilpensum wird es entsprechend umgerechnet.

Familiengerd  29.10.2017, 22:15
@annie80

Nein!

Denn 20 Arbeitstage treffen nur zu für einen Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche

Familiengerd  29.10.2017, 22:31
@annie80

Ja, das tue ich - und das ist auch notwendig!

Denn es macht für einen Arbeitnehmer schon einen erheblichen Unterschied, ob sein Urlaubsanspruch in Werktagen oder in Arbeitstagen formuliert ist.

Steht bei einem Arbeitnehmer mit z.B. einer 4-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (das sind alle Tage, die nicht Sonntage oder Feiertage sind, also in der Regel Montag bis Samstag), dann entspricht das einem Urlaub von 4 Wochen.

Steht bei ihm aber der Anspruch in Arbeitstagen formuliert, würde das einem Urlaub von 6 Wochen entsprechen.

Deine Formulierung "4 Wochen, als 20 Arbeitstage" trifft als gesetzlicher Mindesturlaub nur für einen Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche zu!

Familiengerd  30.10.2017, 13:01
@Familiengerd

Korrektur:

ein Arbeitnehmer mit 6 Arbeitstagen 3,33 Tage

Das muss selbstverständlich "3,33 Wochen" heißen!

Das sind die gesetzlich zugestandenen Urlaubstage im Militärdienst.

Familiengerd  30.10.2017, 13:02

Damit ist die Frage nach dem "wie viel" aber nicht beantwortet!!

Aischylos  30.10.2017, 16:14
@Familiengerd

Herr Familien: Gefragt wurde: Was ist ...

Familiengerd  30.10.2017, 17:50
@Aischylos

O Himmel!

Was soll denn wohl sonst gemeint sein?!?!

Du rennst wohl auch gegen eine Mauer, wenn Du nach einer Richtung fragst, Dir "Geradeaus!" gesagt wird und dort eine Mauer ins "Geradeaus" ragt.