Arbeitsvertrag Schweiz aber Wohnort Deutschland europaweite Reisetätigkeit

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Steuern

Es gibt kein EU-weites Recht, das sich mit der grenzüberschreitenden Besteuerung befasst. Dafür gibt es lediglich nationale Gesetze sowie multilaterale oder bilaterale Besteuerungsabkommen zwischen EU-Ländern, die allerdings nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Es gibt jedoch eine Reihe von Grundsätzen, die in den meisten Fällen Anwendung finden. Diese werden im Folgenden erläutert. http://ec.europa.eu/youreurope/citizens/work/jobseeker/taxes/index_de.htm

Gehalt wird immer am Wohnort versteuert. Als Angestellter bei einem Unternehmen in der Schweiz werden automatisch die Schweizer Sozialversicherungen vom Lohn abgezogen (AHV/IV/EO/ALV; zusammen etwas über 7%), auch für Arbeitnehmer mit ausländischem Wohnsitz. Dafür besteht auch ein Anspruch auf diese Sozialversicherungen. Die Krankenversicherung ist in Deutschland abzuschliessen, Unfallversicherung läuft meistens über Arbeitgeber. Ein Konto in der Schweiz ist meines Wissens nicht erforderlich, allerdings könnten happige Gebühren für die Lohnüberweisungen anfallen. Am besten mal bei der Bank nachfragen.

Die Angabe dient nicht der Wahrheitsfindung... Ich arbeite in Salzburg und lebe in Berchtesgaden / Bayern.... meine ganze Abgaben zahle Ich nach Österreich... Bis 30 Kilometer zur Arbeit zahle Ich Steuern nach Deutschland, ab 30 Kilometer bin Ich kein Grenzgänger mehr und zahle nach Österreich... Auch in der Schweiz ist es so

Hier ein sehr hilfreicher Link zum Thema Krankenversicherung:

http://www.grenzgaenger-d-ch.de/kvg.html?gclid=CK22k563iqsCFUe9zAodSUKQxg

Grundsätzlich gilt für Grenzgänger, dass diese in dem Land in dem sie wohnen, besteuert werden.

Für Sie heisst das, dass Sie in Deutschland besteuert werden.

P. K.

Wenn du in D gemeldet ist, bist du hier auch Steuerpflichtig. Du dürftest in der Schweiz keine Einkommenssteuer bezahlen.