Kündigung wegen Unwirtschaftlichkeit

3 Antworten

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Es gibt nur 3 Kündigungsgründe für Vermieter, die kannst du im BGB nachlesen § 573. Diese Gründe sind abschließend. Wenn du also einen Verkauf beabsichtigst und bei diesem durch die Vermietung einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden hättest, dann wäre das möglich. Allerdings muss das begründet und der schriftlichen Kündigung beigefügt werden.

Ein paar Beispiele kannst du hier lesen: http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/artikel/artikel/angemessene-wirtschaftliche-verwertung.html

Du kannst dem Mieter aber auch einen Aufhebungsvertrag gegen eine Entschädigung anbieten, das führt öfter zu einer Lösung als gedacht.

Ein neuer Eigentümer muss die Mietverträge übernehmen. Kauf bricht nicht Miete. Wegen der Umwandlung in Büros kann keine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden - auch hier sind die Tatbestände konkret im Gesetz oder in entsprechenden Urteilen geklärt. Zumal eine Umwandlung in Büros i.d.R. der Zustimmung der Gemeinde bedarf.

Urwaldschmiede 
Fragesteller
 26.01.2014, 19:57

Danke für deine Antwort. Unser Vermieter hat vor 2 Jahren schon angekündigt, das er uns 3 Parteien kündigen wird wenn die AbwasserGrube erneut werden muss. geschätzte 30-40 Tsd Euro. Ausserdem steht das Objekt zum Verkauf und wir wollten uns nur informieren, ob es für den jetzigen bzw. nachfolgendeh Vermieter irgendwie möglich ist uns unter fadenscheinigen Gründen loszuwerden ;)

angy2001  26.01.2014, 20:25
@Urwaldschmiede

ok, du bist also Mieter und nicht der Vermieter. Wenn also das Objekt verkauft wird, werdet ihr "mitverkauft" und ich würde dann mit dem neuen Eigentümer über eine Entschädigung verhandeln.

Urwaldschmiede 
Fragesteller
 26.01.2014, 20:52
@angy2001

Und der jetzige Eigentümer kann uns auch nicht einfach kündigen, weil ein Interessent das Objekt nur Im "Leerzustand" kaufen würde?

angy2001  26.01.2014, 21:11
@Urwaldschmiede

Doch er könnte unter gewissen Umständen - aber es wird schwer für ihn das zu begründen. Wenn ihr eine solche Kündigung erhalten habt, geht damit zu einem Auf Mietrecht spezialisierte Anwalt und lass die Kündigung überprüfen, ob die wirksam ist. Sie muss schriftlich sein und die Gründe genau darlegen.

Wegen unwirtschaftlichkeit kannst Du den Mietern nicht kündigen.

Das ist etwas anderes als Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung.

Aber wegen Eigenbedarf wenn Du die Räume selbst als Büros nutzen möchtest.

Urwaldschmiede 
Fragesteller
 26.01.2014, 18:48

Danke für deine Antwort. Also könnte eine Firma den Komplex Kaufen und die Wohnungen in Büros umnutzen und das würde als Eigenbedarf gelten? :(

Wenn es also darum geht, dass ohne Erneuerung der Abwassergrube das Haus nicht mehr bewohnt werden darf und dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, soviel Geld noch dafür auszugeben, kann Euch gekündigt werden.

Man stelle sich vor, dass das Haus eigentlich schon sehr alt ist und eine Sanierung in keinem Verhältnis mehr steht zu den noch zu erwartenden Einnahmen für den jetzigen oder evt. nachfolgenden Eigentümer und der Eigentümer deshalb der Behörde mitteilt, dass er nicht in der Lage ist eine neue Abwassergrube zu bauen, dann müsst ihr eine Kündigung hin nehmen. Das ist dann eine Sache, die der Eigentümer gar nicht zu vertreten hat.

Ist das Haus dann erst einmal leer, kann er natürlich die Immobilie verkaufen. Ein Käufer kann verschiedenes vor haben. Z. B. Abreissen und neu bauen - auch Büros. Oder als Lagerraum ohne Sanitäreinrichtungen nutzen. Oder abreissen und nicht neu bauen.

Oder aber für sich selbst renovieren und umbauen samt Abwassergrube, dass er darin wohnen kann.

Er könnte aber auch auf die Idee kommen, alles zu sanieren, die neue Abwassergrube zu bauen und dann wieder zu vermieten. Je nach dem wie sich das zeitlich verhält, könnte der Verkäufer dann Schwierigkeiten von den Ex-Mietern bekommen. Es wäre dem Verkäufer daher zu empfehlen, erst einmal zu versuchen, das Haus samt Mieter zu verkaufen, bevor er wegen Unwirtschaftlichkeit alle Mieter vor die Tür setzt.