verspätete Kaufpreiszahlung Immobilie

10 Antworten

Der Hauptfehler dürfte leider bei dir liegen, da die ganzen Sachen mit Übergabe nach Zahlung, Käufer-Verzug usw.... nur mündlich ausgemacht wurden und daher schwer nachweisbar sind.

Im Prinzip hättest du bei Zahlungsverzug schriftlich rügen und Konsequenzen geltend machen bzw. androhen müssen oder das ausgemachte schriftlich festhalten und dem Vertragspartner mitteilen.

Prüfe den Vertrag, wie die Übergabe bzw. der Geldeingang geregelt ist: Zug um Zug oder wenn-dann oder einfach nur mit Datum. Wenn beides (Zahlung und Übergabe) NUR mit Datum geregelt ist, kann es sein, dass du im Endeffekt der Geleimte bist, denn dann bist du mit der Übergabe in Verzug geraten. Seine Konsequenzen wären gewesen, deine Zwischenfinanzierungskosten zu tragen - das muss er aber sowieso. Um dem zu entgehen, kam nun seine Rechnung, mit der er durchkommen könnte. Besprich dich mit deinem Notar. Falls der Vertrag von ihm aufgesetzt wurde und hier nicht ordentlich formuliert, so haftet er für den Schaden und ist daher sicherlich bereit, zu vermitteln!

Ich würde mich auf den notariellen Vertrag berufen in dem die Wohnungsübergabe sicher zeitlich festgelegt ist. Wenn der Käufer Probleme mit seiner Bank hat, dann ist das seine Sache. Kosten die wegen verspäteter Zahlung entstehen, gehen eindeutig zu Lasten des Käufers. Hier eine Gegenrechnung wegen "verspäteter" Schlüsselübergabe aufzustellen, halte ich für frech. Ich würde dem Käufer die Kosten in Rechnung stellen, die dir wegen verspäteter Kaufpreiszahlung entstanden sind. Freilich geht das nur, wenn im Notarvertrag ein Datum der Wohnungsübergabe festgelegt wurde. Spätestens am diesem Tag ist der Kaufpreis fällig und anteilig auch die Kosten für Nebenkosten und Grundsteuer. Weigert er sich die Kosten zu tragen, nimm dir einen Anwalt.

Ein paar gute Antworten gab es ja schon...zu Deinen Gunsten. Es wundert mich aber schon....besteht Dein Notarvertrag nur aus 10 Zeilen?! Dort ist doch im Normalfall ganz GENAU festgeschrieben wie und wann der Käufer in Verzug kommt. Ab dem Tag des Zahlungstermins unterwirft der Käufer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung und ist gesetzlich verpflichtet die ausstehende Kaufpreissumme mit Zinssatz x über Basisgrundsatz zu verzinsen! Steht das so nicht bei euch?! Dass er trotz verspäteter Zahlung nicht auch noch ein "Guthaben" hat, sollte ihm der gesunde Menschenverstand sagen. Er kommt auch ohne Mahnung automatisch in Zahlungsverzug und muss daher für ALLE zusätzlich entstehenden Kosten aufkommen. Er ist selbst Schuld....und kann daher seinen selbst verschuldeten "Schaden" nicht bei euch geltend machen. Ihr habt wohl ohne Makler verkauft?

Das ist ganz einfach normalerweise im Kaufvertrag geregelt. Datum Kaufpreiszahlung, Verzugszinsen und Übergabe. Der Übergang (Nutzenlastenwechsel) ist ebenfalls im KV geregelt. Also bitte lesen. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen ist alles nur der Versuch der Hellseherei. Absprachen am KV vorbei sind nichtig! Können sogar die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bewirken. Dazu gibt es normalerweise ebenfalls eine Aufklärung im KV oder zumindest mündlich vom Notar.

Am Ende bleibt znur zu sagen: "Wer schreibt der bleibt!"

Im Notarvertrag müßte doch stehen, wann genau die Zahlung des Kaufpreises vom Käufer zu leisten ist. Habt ihr nun mündlich etwas anderes ausgemacht? Das zählt letztendlich. Blöd, dass der Käufer sich erst nicht an das Abgemachte hält und dann nicht mal dafür gerade steht.