verspätete Kaufpreiszahlung Immobilie

10 Antworten

Der Hauptfehler dürfte leider bei dir liegen, da die ganzen Sachen mit Übergabe nach Zahlung, Käufer-Verzug usw.... nur mündlich ausgemacht wurden und daher schwer nachweisbar sind.

Im Prinzip hättest du bei Zahlungsverzug schriftlich rügen und Konsequenzen geltend machen bzw. androhen müssen oder das ausgemachte schriftlich festhalten und dem Vertragspartner mitteilen.

Prüfe den Vertrag, wie die Übergabe bzw. der Geldeingang geregelt ist: Zug um Zug oder wenn-dann oder einfach nur mit Datum. Wenn beides (Zahlung und Übergabe) NUR mit Datum geregelt ist, kann es sein, dass du im Endeffekt der Geleimte bist, denn dann bist du mit der Übergabe in Verzug geraten. Seine Konsequenzen wären gewesen, deine Zwischenfinanzierungskosten zu tragen - das muss er aber sowieso. Um dem zu entgehen, kam nun seine Rechnung, mit der er durchkommen könnte. Besprich dich mit deinem Notar. Falls der Vertrag von ihm aufgesetzt wurde und hier nicht ordentlich formuliert, so haftet er für den Schaden und ist daher sicherlich bereit, zu vermitteln!

Ich würde mich auf den notariellen Vertrag berufen in dem die Wohnungsübergabe sicher zeitlich festgelegt ist. Wenn der Käufer Probleme mit seiner Bank hat, dann ist das seine Sache. Kosten die wegen verspäteter Zahlung entstehen, gehen eindeutig zu Lasten des Käufers. Hier eine Gegenrechnung wegen "verspäteter" Schlüsselübergabe aufzustellen, halte ich für frech. Ich würde dem Käufer die Kosten in Rechnung stellen, die dir wegen verspäteter Kaufpreiszahlung entstanden sind. Freilich geht das nur, wenn im Notarvertrag ein Datum der Wohnungsübergabe festgelegt wurde. Spätestens am diesem Tag ist der Kaufpreis fällig und anteilig auch die Kosten für Nebenkosten und Grundsteuer. Weigert er sich die Kosten zu tragen, nimm dir einen Anwalt.

genau das macht ja der Käufer - die Wohnungsübergabe wurde zeitlich festgelegt. Die Kosten wegen verspäteter Zahlung gehen zwar zu seinen Lasten, die Kosten wegen verspäteter Übergabe aber zu Lasten des Verkäufers.

@blumosus

Die verspätete Übergabe hast nicht du zu verantworten. Wenn vereinbart ist, dass mit Eingang des Kaufpreises die Wohnungsübergabe erfolgt, ist das doch eindeutig. Ist der Kaufpreis zur vereinbarten Wohnungsübergabe nicht eingegangen hast du das Recht, des Einbehaltes bis zu dem Tage, an dem das Geld bei dir eingeht. Die Wohnung bleibt solange dein Eigentum, bis der Kaufpreis bezahlt ist. Notfalls sprichst du deinen Notar da noch mal an. Denn auch dieser Punkt sollte in einem notariellen Vertrag dokumentiert sein, was geschieht, wenn der Kaufpreis nicht zur vereinbarten Wohnungsübergabe beglichen wurde, der Käufer sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Das wäre aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt. Ich hätte genauso gehandelt wie du und die Wohnung erst übergeben, wenn ich den Kaufpreis habe. Warum der Käufer das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt nicht hatte, würde mich nicht interessieren.

Ein paar gute Antworten gab es ja schon...zu Deinen Gunsten. Es wundert mich aber schon....besteht Dein Notarvertrag nur aus 10 Zeilen?! Dort ist doch im Normalfall ganz GENAU festgeschrieben wie und wann der Käufer in Verzug kommt. Ab dem Tag des Zahlungstermins unterwirft der Käufer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung und ist gesetzlich verpflichtet die ausstehende Kaufpreissumme mit Zinssatz x über Basisgrundsatz zu verzinsen! Steht das so nicht bei euch?! Dass er trotz verspäteter Zahlung nicht auch noch ein "Guthaben" hat, sollte ihm der gesunde Menschenverstand sagen. Er kommt auch ohne Mahnung automatisch in Zahlungsverzug und muss daher für ALLE zusätzlich entstehenden Kosten aufkommen. Er ist selbst Schuld....und kann daher seinen selbst verschuldeten "Schaden" nicht bei euch geltend machen. Ihr habt wohl ohne Makler verkauft?

Das ist ganz einfach normalerweise im Kaufvertrag geregelt. Datum Kaufpreiszahlung, Verzugszinsen und Übergabe. Der Übergang (Nutzenlastenwechsel) ist ebenfalls im KV geregelt. Also bitte lesen. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen ist alles nur der Versuch der Hellseherei. Absprachen am KV vorbei sind nichtig! Können sogar die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bewirken. Dazu gibt es normalerweise ebenfalls eine Aufklärung im KV oder zumindest mündlich vom Notar.

Am Ende bleibt znur zu sagen: "Wer schreibt der bleibt!"

Im Notarvertrag müßte doch stehen, wann genau die Zahlung des Kaufpreises vom Käufer zu leisten ist. Habt ihr nun mündlich etwas anderes ausgemacht? Das zählt letztendlich. Blöd, dass der Käufer sich erst nicht an das Abgemachte hält und dann nicht mal dafür gerade steht.