Haben Mieter ein Recht auf Einblick in die Protokolle von Eigentümerversammlungen

3 Antworten

sie haben lediglich Rechte, die aus dem Mietvertrag resultieren, keine Rechte als Eigentümer! Das schließt ein, dass sie die Eigentümerversammlung und deren Protokolle nichts angehen.

Einer der Eigentümer der Wohnungen ist selbst Mieter ...

Er kann nur eines sein: Eigentümer ODER Mieter.

Ansprechpartner für die Wohnungsmieter (dich) ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung, die man gemietet hat. Mit den anderen Eigentümern steht man als Mieter in keinem Vertragsverhältnis. Die Eigentümerversammlung ist Privatsache der Eigentümer - die Mieter geht das soviel an wie die Karstadt-Kundschaft die Protokolle der Vorstandssitzungen der Karstadt AG, nämlich gar nichts.

Einer der Eigentümer der Wohnungen ist selbst Mieter

ah ja, klingt sehr logisch. Vermietet er an sich selbst?

Es gibt für Mieter kein Recht auf Einsicht in Protokolle von Eigentümerversammlungen. Warum auch?

Aber du kannst eigentlich beruhigt sein, wenn es keine Mehrheit gibt, können auch keine Beschlüsse gefasst werden. Vermutlich haben die anderen Eigentümer Vollmachten an die Hausverwaltung ausgestellt.